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  5. Klageänderung
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Klageänderung
Ref-HH
Unregistered
 
#12
08.02.2021, 17:32
Ob man die Klageänderung als prozessuale Vorfrage oder innerhalb der Zulässigkeit prüft, ist m.E. nicht so entscheidend (zu ersterem siehe aber unten). In der Praxis dürfte es üblich sein, sie in der Zulässigkeit zu prüfen. So jedenfalls meine Erfahrung aus dem Ref.

Entscheidend ist vielmehr Folgendes: Prüfung so früh wie möglich. Die Klageänderung muss vor den "übrigen" Zulässigkeitsvoraussetzungen geprüft werden. Denn sonst ist nicht klar, ob man die Zulässigkeit des alten Antrags (bei unzulässiger Klageänderung) oder die Zulässigkeit des neuen Antrags (bei zulässiger Klageänderung) prüft.

Meine Empfehlung ist daher, die Klageänderung als ersten Punkt innerhalb der Zulässigkeit zu prüfen.

M.E. nicht ganz korrekt ist der Einwand, die Klageänderung hätte mit der Zulässigkeit nichts zu tun und müsse daher als prozessuale Vorfrage geprüft werden. Die unzulässige Klageänderung führt zur Unzulässigkeit der geänderten Klage (des neu erhobenen Anspruchs). Insoweit ergeht ein Prozessurteil (Thomas/Putzo, § 263 Rn. 17; Knöringer Rz. 9.02). Nur über den alten Anspruch ergeht dann ein Sachurteil.
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Nachrichten in diesem Thema
Klageänderung - von Frage3333 - 08.02.2021, 11:16
RE: Klageänderung - von Gast - 08.02.2021, 11:20
RE: Klageänderung - von Nein - 08.02.2021, 12:16
RE: Klageänderung - von Gast - 08.02.2021, 12:23
RE: Klageänderung - von Gast - 08.02.2021, 11:23
RE: Klageänderung - von Gast030 - 08.02.2021, 11:26
RE: Klageänderung - von Gast - 08.02.2021, 11:59
RE: Klageänderung - von Gast - 08.02.2021, 12:09
RE: Klageänderung - von Gast - 08.02.2021, 12:22
RE: Klageänderung - von Gast - 08.02.2021, 12:27
RE: Klageänderung - von Gast - 08.02.2021, 15:07
RE: Klageänderung - von Ref-HH - 08.02.2021, 17:32
RE: Klageänderung - von NRWVerbesserung - 09.02.2021, 09:09


 

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