08.02.2021, 15:07
Ich kenne es auch so, dass man es am Anfang der Zulässigkeit macht, sowohl von Kaiser (bitte jetzt keine Diskussion) und auch von der AG.
Habe es immer so in der Art gemacht: "Die Klage ist auch in der neuen Form zulässig. Die in dem neuen/aktuellen Antrag des Klägers/der Klägerin zu sehende Klageänderung ist gem ... zulässig, denn ...." oder "Ferner besteht auch gegen die in ... zu sehende Klageänderung keine Bedenken, denn..."
Aber es kommt natürlich auch immer auf die Art der Klageänderung an, finde ich. Eine nachträgliche kumulative Klageänderung kann man zB auch zwischen der Zulässigkeit von Antrag 1 und Antrag 2 ansprechen (falls man getrennt aufbaut). Beim nachträglichen Hilfsantrag darf man es ja nur ansprechen, wenn man überhaupt zum Hilfsantrag kommt ...
Habe es immer so in der Art gemacht: "Die Klage ist auch in der neuen Form zulässig. Die in dem neuen/aktuellen Antrag des Klägers/der Klägerin zu sehende Klageänderung ist gem ... zulässig, denn ...." oder "Ferner besteht auch gegen die in ... zu sehende Klageänderung keine Bedenken, denn..."
Aber es kommt natürlich auch immer auf die Art der Klageänderung an, finde ich. Eine nachträgliche kumulative Klageänderung kann man zB auch zwischen der Zulässigkeit von Antrag 1 und Antrag 2 ansprechen (falls man getrennt aufbaut). Beim nachträglichen Hilfsantrag darf man es ja nur ansprechen, wenn man überhaupt zum Hilfsantrag kommt ...
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Klageänderung - von Frage3333 - 08.02.2021, 11:16
RE: Klageänderung - von Gast - 08.02.2021, 11:20
RE: Klageänderung - von Nein - 08.02.2021, 12:16
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RE: Klageänderung - von Gast030 - 08.02.2021, 11:26
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RE: Klageänderung - von Gast - 08.02.2021, 12:27
RE: Klageänderung - von Gast - 08.02.2021, 15:07
RE: Klageänderung - von Ref-HH - 08.02.2021, 17:32
RE: Klageänderung - von NRWVerbesserung - 09.02.2021, 09:09

