07.02.2021, 21:24
Hallo zusammen!
Es geht um die Akteneinsicht bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (49 OWiG).
Wenn mehrere Akten zu einem Sachverhalt von Seiten der verfolgenden Behörde geführt werden, hat ein Betroffener dann dennoch einen Anspruch auf die schriftlichen Äußerungen eines Mitbetroffenen bzw. die Angabe darüber, wer überhaupt alle Mitbetroffenen sind?
(Ähnlich einem Strafverfahren tendiert meine Antwort zu: Ja, es besteht ein diesbezügliche Akteneinsichtsrecht.)
Ich frage mich nämlich, ob ein Antrag nach 62 OWiG begründet wäre?
Danke!
Es geht um die Akteneinsicht bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (49 OWiG).
Wenn mehrere Akten zu einem Sachverhalt von Seiten der verfolgenden Behörde geführt werden, hat ein Betroffener dann dennoch einen Anspruch auf die schriftlichen Äußerungen eines Mitbetroffenen bzw. die Angabe darüber, wer überhaupt alle Mitbetroffenen sind?
(Ähnlich einem Strafverfahren tendiert meine Antwort zu: Ja, es besteht ein diesbezügliche Akteneinsichtsrecht.)
Ich frage mich nämlich, ob ein Antrag nach 62 OWiG begründet wäre?
Danke!
Nachrichten in diesem Thema
OWi-Verfahren? Hilfe! - von Gast - 07.02.2021, 21:24
RE: OWi-Verfahren? Hilfe! - von Gast - 10.02.2021, 11:09
RE: OWi-Verfahren? Hilfe! - von Gast - 10.02.2021, 22:35