07.02.2021, 20:51
(07.02.2021, 20:25)Gast schrieb: So ist es. Eine nachträgliche Gesamtstrafe sollte das Gericht praktischerweise nur dann bilden, wenn ihm das Vollstreckungsheft zur einzubeziehenden Einzelstrafe vorliegt. Andernfalls läuft man Gefahr, eine bereits vollstreckte Einzelstrafe einzubeziehen.
Müsste es nicht für alle Einzelstrafen vorliegen? Beispiel: aus einem Urteil mit 3 Einzelstrafen, verhängt als Geaamtstrafe, wird eine Einzelstrafe herausgelöst und in die neue Geaamtstrafe einbezogen. Dann muss aus den anderen beiden Einzelstrafen des alten Urteils doch auch eine neue Geaamtstrafe gebildet werden!?
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Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von Gast - 02.02.2021, 17:53
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