06.02.2021, 13:05
Hallo Leute,
maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes in Rücknahmeentscheidungen nach § 48 VwVfG ist ja der Zeitpunkt seines Erlasses. Wie ist es denn, wenn der VA zum Zeitpunkt des Erlasses rechtswidrig war, nach der nunmehr geltenden Rechtslage aber rechtmäßig ist. Wäre es dann ein Ermessensfehler der Behörde, wenn sie den VA gleichwohl zurücknehmen würde; zum Beispiel bei einer Baugenehmigung.
Vielen Dank
maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes in Rücknahmeentscheidungen nach § 48 VwVfG ist ja der Zeitpunkt seines Erlasses. Wie ist es denn, wenn der VA zum Zeitpunkt des Erlasses rechtswidrig war, nach der nunmehr geltenden Rechtslage aber rechtmäßig ist. Wäre es dann ein Ermessensfehler der Behörde, wenn sie den VA gleichwohl zurücknehmen würde; zum Beispiel bei einer Baugenehmigung.
Vielen Dank
Nachrichten in diesem Thema
Rücknahme eines VA - von Gast - 06.02.2021, 13:05
RE: Rücknahme eines VA - von NRWrio - 06.02.2021, 13:19
RE: Rücknahme eines VA - von Gast - 06.02.2021, 13:35