05.02.2021, 08:33
Also, ohne den Einzelfall genau zu kennen, sind Freistellungen üblicherweise auf Freistellung von Ansprüchen Dritter gegen den Freigestellten gerichtet. Damit erwirbst du einen schuldrechtlichen Anspruch auf Zahlung an den Dritten bzw. Ersatz der Zahlungen, die du an Dritte geleistet hast. Was überhaupt keinen Sinn macht ist eine "Freistellung von Ansprüchen des Freistellenden gegenüber dem Freigestellten" wie du es vermutest. Das würde ja bedeutet dass der Freistellende einen Anspruch gegen den Freigestellten hat, und sich verpflichtet, den Freigestellten von seinen eigenen Ansprüchen freizustellen. D.h. der Freigestellte erwirbt einen Anspruch gegen den Freisteller, dass der Freisteller an den Freisteller zahlt. Sinnlos oder? Das wäre ein Fall für einen Waiver
Wie der Kollege schon meinte hilft nur die suche nach der definition von First Party Claims (steckt vielleicht in einem anderen Vertrag, auf den Bezug genommen wird). Sonst zum chef gehen und sagen, dass keine entsprechende Definition im Vertrag ist. Wenn er dich dafür rund macht, kannst du dir gleich wieder eine neue Kanzlei suchen
Wie der Kollege schon meinte hilft nur die suche nach der definition von First Party Claims (steckt vielleicht in einem anderen Vertrag, auf den Bezug genommen wird). Sonst zum chef gehen und sagen, dass keine entsprechende Definition im Vertrag ist. Wenn er dich dafür rund macht, kannst du dir gleich wieder eine neue Kanzlei suchen
Nachrichten in diesem Thema
Indemnity / Freihalteklausel - Hilfe! - von Gast - 04.02.2021, 17:59
RE: Indemnity / Freihalteklausel - Hilfe! - von Gast - 04.02.2021, 19:14
RE: Indemnity / Freihalteklausel - Hilfe! - von Gast - 04.02.2021, 20:05
RE: Indemnity / Freihalteklausel - Hilfe! - von Gast - 04.02.2021, 19:28
RE: Indemnity / Freihalteklausel - Hilfe! - von TE hier - 04.02.2021, 20:04
RE: Indemnity / Freihalteklausel - Hilfe! - von Gast - 04.02.2021, 22:54
RE: Indemnity / Freihalteklausel - Hilfe! - von C8H10N4O2 - 05.02.2021, 08:33










