03.02.2021, 06:36
(02.02.2021, 17:53)Gast schrieb: Hallo meine Lieben,
warum möchten Richter überwiegend keine nachträgliche Gesamtstrafe bilden und das durch (nachträglichen) Beschluss festsetzen lassen? Ist es denn wirklich zu aufwendig, sich zur Hauptverhandlung die entsprechende Akte von der Staatsanwaltschaft zuschicken zu lassen? Eigentlich müsste doch das gesamtstrafenfähige rk Urteil einfach nur vorgelesen und kurz gewürdigt werden.
Ich vermute, es liegt gerade an mangelnder Vorbereitung. Teilweise haben die Richter uralte BZR-Auszüge. Da sind die Nachverurteilungen dann noch nicht drin. Wenn es eine auswärtige StA ist dauerts nochmal länger mit dem Zusenden. Dann müsste man sich ja auf den Stand der Vollstreckung bringen (bei eGSV manchmal nicht so leicht...). Bei den großen Strafkammern sind sie allerdings meistens gut vorbereitet und haben die entsprechenden Akten da.
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Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von Gast - 02.02.2021, 17:53
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von allround - 02.02.2021, 18:02
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