02.02.2021, 20:07
(02.02.2021, 20:00)Gast schrieb:(02.02.2021, 19:51)allround schrieb: Ja, aber in der nicht getätigten Gesamtstrafenbildung liegt doch ein relativer Revisionsgrund, sodass die ganze Mühe doch sowieso umsonst ist?!
Hmm...komische Sache
Ist das so? Ist man denn dadurch beschwert? Es käme ja stets eine höhere Strafe bei raus. Beim unterbliebenen Härtaleausgleich sieht es natürlich anders aus
Der Richter ist auch an Normen gebunden, die niemanden "beschweren". Wir lösen hier ja gerade keine Revisionsklausur. Außerdem kann auch die StA das Urteil angreifen.
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Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von Gast - 02.02.2021, 17:53
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von allround - 02.02.2021, 18:02
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