02.02.2021, 20:05
(02.02.2021, 11:33)Gast schrieb: Hallo,
nach meinem Ausscheiden aus der Anwaltskammer und dem Versorgungswerk wurde mir eine größere Summe an Beiträgen ausgezahlt. Die hat allerdings der Arbeitgeber für mich eingezahlt. Im Arbeitsvertrag ist nicht geregelt, wem die genau zustehen. Auch aus den Rechtsvorschriften erschließt sich mir das nicht. Hat da jemand Erfahrungen?
Wie lange warst du dort Mitglied und warum hast du die Beiträge nicht dort gelassen ("beitragsfreie Anwartschaft" mit Perspektive auf eine kleine Rente später)?
Scheide auch bald aus und prüfe die Optionen....
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Rückzahlung der eingezahlten Versorgungswerkbeiträge - wem stehen sie zu? - von Gast - 02.02.2021, 11:33
RE: Rückzahlung der eingezahlten Versorgungswerkbeiträge - wem stehen sie zu? - von Gast - 02.02.2021, 12:02
RE: Rückzahlung der eingezahlten Versorgungswerkbeiträge - wem stehen sie zu? - von Gast - 02.02.2021, 13:47
RE: Rückzahlung der eingezahlten Versorgungswerkbeiträge - wem stehen sie zu? - von Gast - 02.02.2021, 19:58
RE: Rückzahlung der eingezahlten Versorgungswerkbeiträge - wem stehen sie zu? - von Gast753 - 02.02.2021, 20:05
RE: Rückzahlung der eingezahlten Versorgungswerkbeiträge - wem stehen sie zu? - von Gast - 02.02.2021, 23:04