02.02.2021, 19:58
Ich denke auch, dass es deinem Arbeitgeber nicht zustehen sollte. Es waren ja die Zahlungen, die sonst in anderer Höhe in die gesetzliche RV geflossen wären. Von den RV-Beiträgen hat der Arbeitgeber ja genau so wenig wie von deinen Beiträgen ins Versorgungswerk, letztlich dient es ja deiner Altersvorsorge unabhängig vom Arbeitgeber. Daher sollte er es auch nicht wiedersehen, sagt mir mein Bauchgefühl.
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Rückzahlung der eingezahlten Versorgungswerkbeiträge - wem stehen sie zu? - von Gast - 02.02.2021, 11:33
RE: Rückzahlung der eingezahlten Versorgungswerkbeiträge - wem stehen sie zu? - von Gast - 02.02.2021, 12:02
RE: Rückzahlung der eingezahlten Versorgungswerkbeiträge - wem stehen sie zu? - von Gast - 02.02.2021, 13:47
RE: Rückzahlung der eingezahlten Versorgungswerkbeiträge - wem stehen sie zu? - von Gast - 02.02.2021, 19:58
RE: Rückzahlung der eingezahlten Versorgungswerkbeiträge - wem stehen sie zu? - von Gast753 - 02.02.2021, 20:05
RE: Rückzahlung der eingezahlten Versorgungswerkbeiträge - wem stehen sie zu? - von Gast - 02.02.2021, 23:04