02.02.2021, 17:53
Hallo meine Lieben,
warum möchten Richter überwiegend keine nachträgliche Gesamtstrafe bilden und das durch (nachträglichen) Beschluss festsetzen lassen? Ist es denn wirklich zu aufwendig, sich zur Hauptverhandlung die entsprechende Akte von der Staatsanwaltschaft zuschicken zu lassen? Eigentlich müsste doch das gesamtstrafenfähige rk Urteil einfach nur vorgelesen und kurz gewürdigt werden.
warum möchten Richter überwiegend keine nachträgliche Gesamtstrafe bilden und das durch (nachträglichen) Beschluss festsetzen lassen? Ist es denn wirklich zu aufwendig, sich zur Hauptverhandlung die entsprechende Akte von der Staatsanwaltschaft zuschicken zu lassen? Eigentlich müsste doch das gesamtstrafenfähige rk Urteil einfach nur vorgelesen und kurz gewürdigt werden.
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Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von Gast - 02.02.2021, 17:53
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von allround - 02.02.2021, 18:02
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von Gast - 02.02.2021, 19:46
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von allround - 02.02.2021, 19:51
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von Gast - 02.02.2021, 20:00
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RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von Gast - 02.02.2021, 20:11
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von NRWNRW - 03.02.2021, 06:36
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von Gast - 07.02.2021, 20:25
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von Gast - 07.02.2021, 20:51
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von Gast - 18.02.2021, 12:11