02.02.2021, 12:58
Hallo alle zusammen,
ist es sinnvoll, einen Fachanwalt zu machen, wenn man das 2. Examen noch nicht endgültig und rechtskräftig wiederholt nicht bestanden hat, da Widerspruchsverfahren noch läuft?
Laut Arbeitsamt gilt es als Weiterbildung. Aber wenn man kein Volljurist ist und keine Anwaltszulassung hat und haben wird, was bringt der Titel einem?
LG
ist es sinnvoll, einen Fachanwalt zu machen, wenn man das 2. Examen noch nicht endgültig und rechtskräftig wiederholt nicht bestanden hat, da Widerspruchsverfahren noch läuft?
Laut Arbeitsamt gilt es als Weiterbildung. Aber wenn man kein Volljurist ist und keine Anwaltszulassung hat und haben wird, was bringt der Titel einem?
LG
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Fachanwaltslehrgang - von Fragender - 02.02.2021, 12:58
RE: Fachanwaltslehrgang - von Gast - 02.02.2021, 13:11
RE: Fachanwaltslehrgang - von Planlos - 02.02.2021, 13:49
RE: Fachanwaltslehrgang - von Gast - 02.02.2021, 22:46
RE: Fachanwaltslehrgang - von Gast - 02.02.2021, 22:51
RE: Fachanwaltslehrgang - von Gast - 03.02.2021, 01:21
RE: Fachanwaltslehrgang - von Gast - 03.02.2021, 08:23
RE: Fachanwaltslehrgang - von Gast - 03.02.2021, 10:02
RE: Fachanwaltslehrgang - von BB123 - 03.02.2021, 12:02
RE: Fachanwaltslehrgang - von Gast - 01.04.2021, 13:16
RE: Fachanwaltslehrgang - von Gast - 01.04.2021, 14:02
RE: Fachanwaltslehrgang - von Gast - 01.04.2021, 16:47
RE: Fachanwaltslehrgang - von guga - 01.04.2021, 21:17