02.02.2021, 12:02
(02.02.2021, 11:33)Gast schrieb: Hallo,
nach meinem Ausscheiden aus der Anwaltskammer und dem Versorgungswerk wurde mir eine größere Summe an Beiträgen ausgezahlt. Die hat allerdings der Arbeitgeber für mich eingezahlt. Im Arbeitsvertrag ist nicht geregelt, wem die genau zustehen. Auch aus den Rechtsvorschriften erschließt sich mir das nicht. Hat da jemand Erfahrungen?
Versorgungswerk und ggf. gRV fragen! Das erscheint eine merkwürdige Konstellation, aber vermutlich muss das Geld dann in die gRV. Auch wieder eine Frage, bei der man sich wundert, dass jemand in diesem Forum, das großteils von Asis besucht wird, fragt. Wenn Dir jemand schreibt, gönn Dir einen tollen Urlaub oder eine Uhr davon, bringt Dich das ja (hoffentlich) nicht dazu das zu machen. Da es vermutlich um einige zig Tausend Euro geht, solltest Du bei fachkundigen Stellen fragen, bevor Du (später) große Probleme bekommst.
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Rückzahlung der eingezahlten Versorgungswerkbeiträge - wem stehen sie zu? - von Gast - 02.02.2021, 11:33
RE: Rückzahlung der eingezahlten Versorgungswerkbeiträge - wem stehen sie zu? - von Gast - 02.02.2021, 12:02
RE: Rückzahlung der eingezahlten Versorgungswerkbeiträge - wem stehen sie zu? - von Gast - 02.02.2021, 13:47
RE: Rückzahlung der eingezahlten Versorgungswerkbeiträge - wem stehen sie zu? - von Gast - 02.02.2021, 19:58
RE: Rückzahlung der eingezahlten Versorgungswerkbeiträge - wem stehen sie zu? - von Gast753 - 02.02.2021, 20:05
RE: Rückzahlung der eingezahlten Versorgungswerkbeiträge - wem stehen sie zu? - von Gast - 02.02.2021, 23:04