30.01.2021, 16:33
(30.01.2021, 00:45)Kim schrieb: Hallo,
ich bin auf der Suche nach einem Job als Wiss. Mit. und frage mich folgendes:
wenn Kanzleien schreiben, dass man das Examen mit „überdurchschnittlichem Erfolg“ bestanden haben muss, welche Note ist dann genau gemeint? Geht es hier dann immer um Prädikat oder wofür steht das „überdurchschnittlich“?
Die Formulierung wird bewusst gewählt, weil keiner weiß was das heißen soll. Offiziell ist VB in der Notensprache „überdurchschnittlich“. In der Realität ist schon so 6,5 überdurchschnittlich.
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Nachrichten in diesem Thema
"überdurchschnittliches" Examen?? - von Kim - 30.01.2021, 00:45
RE: "überdurchschnittliches" Examen?? - von Gast - 30.01.2021, 00:54
RE: "überdurchschnittliches" Examen?? - von Gast - 30.01.2021, 02:06
RE: "überdurchschnittliches" Examen?? - von Gast - 30.01.2021, 11:25
RE: "überdurchschnittliches" Examen?? - von Gast - 30.01.2021, 11:29
RE: "überdurchschnittliches" Examen?? - von Gast - 30.01.2021, 11:50
RE: "überdurchschnittliches" Examen?? - von Gast - 30.01.2021, 16:27
RE: "überdurchschnittliches" Examen?? - von Gast - 30.01.2021, 16:33
RE: "überdurchschnittliches" Examen?? - von Gast - 30.01.2021, 18:11
RE: "überdurchschnittliches" Examen?? - von Kim - 30.01.2021, 19:12
RE: "überdurchschnittliches" Examen?? - von Gast - 31.01.2021, 03:59