08.06.2017, 16:27
In Brandenburg ist es so, dass drei fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit für die praktische Ausbildung zur Verfügung stehen (gilt für alle Stationen).
Der Tag an dem die AG stattfindet, ist grundsätzlich von der prak. Ausbildung freizuhalten.
Ob die 3/5 alse voll Arbeitstage oder 3/5 der Arbeitszeit dann als halbe Arbeitstage gewertet und auf die restlichen vier Wochentage berechnet werden, ist Sache der Ausbildungsstation.
Grds. besteht (wohl) kein Anspruch auf einen freien Lerntag.
Der Tag an dem die AG stattfindet, ist grundsätzlich von der prak. Ausbildung freizuhalten.
Ob die 3/5 alse voll Arbeitstage oder 3/5 der Arbeitszeit dann als halbe Arbeitstage gewertet und auf die restlichen vier Wochentage berechnet werden, ist Sache der Ausbildungsstation.
Grds. besteht (wohl) kein Anspruch auf einen freien Lerntag.
Nachrichten in diesem Thema
Lerntag in der Verwaltungsstation - von Michael - 08.06.2017, 11:20
RE: Lerntag in der Verwaltungsstation - von Referendar in HH - 08.06.2017, 12:09
RE: Lerntag in der Verwaltungsstation - von Michael - 08.06.2017, 14:59
RE: Lerntag in der Verwaltungsstation - von Referendarin BRB - 08.06.2017, 16:27
RE: Lerntag in der Verwaltungsstation - von Michael - 08.06.2017, 22:04
RE: Lerntag in der Verwaltungsstation - von Ref'in Berlin - 09.06.2017, 19:59
RE: Lerntag in der Verwaltungsstation - von Michael - 10.06.2017, 13:10