19.05.2021, 21:07
Hi,
laut Länderübereinkunft besteht die mündliche Prüfung ja aus (einem Kurzvortrag und) vier Prüfungsgesprächen - einmal jedes Rechtsgebiet plus Schwerpunkt.
Wenn man nun beispielsweise Zivilrechtspflege als Schwerpunkt wählt, hat man einfach je 1x Öff.- und Strafrecht und 2x Zivilrecht als Gespräch? Kommt mir irgendwie seltsam vor. Oder gibt es da noch irgendeine Besonderheit? Zivilrechtspflege ist ja nur definiert als gesamtes Zivilrecht ohne Familie, Wirtschaft und Arbeit.
Vielen Dank im Voraus!
laut Länderübereinkunft besteht die mündliche Prüfung ja aus (einem Kurzvortrag und) vier Prüfungsgesprächen - einmal jedes Rechtsgebiet plus Schwerpunkt.
Wenn man nun beispielsweise Zivilrechtspflege als Schwerpunkt wählt, hat man einfach je 1x Öff.- und Strafrecht und 2x Zivilrecht als Gespräch? Kommt mir irgendwie seltsam vor. Oder gibt es da noch irgendeine Besonderheit? Zivilrechtspflege ist ja nur definiert als gesamtes Zivilrecht ohne Familie, Wirtschaft und Arbeit.
Vielen Dank im Voraus!
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
20.05.2021, 08:52
So ist es.
20.05.2021, 09:39
In dem Fall ist es tatsächlich eine doppelte ZR-Prüfung. Mit der Besonderheit, dass manche Prüfer bei der Prüfung im Wahlfach etwas erhöhte Ansprüche an die Prüflinge haben und die Fragen etwas schwieriger gestalten oder strenger bewerten. Das ist aber von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich und oft aus den Protokollen ersichtlich. Viel Erfolg!