11.11.2020, 12:45
Bin 27, hab das 2. Examen seit einem Jahr in der Tasche und arbeite seit etwas mehr als einem halben Jahr als Beamter bei einer Behörde.
11.11.2020, 13:18
Bin 36, 2. Examen war 2012. Danach noch 2 Jahre Diss.
Seit 1 Jahr als Syndikus in einem DAX Konzern, davor RA in einer GK.
Seit 1 Jahr als Syndikus in einem DAX Konzern, davor RA in einer GK.
11.11.2020, 14:44
34.
Erstes Examen mit 27.
Zweites Examen nach mündlicher Prüfung in diesem Monat, danach RA in mittelständischer Kanzlei.
Dazwischen Diss und arbeiten.
Erstes Examen mit 27.
Zweites Examen nach mündlicher Prüfung in diesem Monat, danach RA in mittelständischer Kanzlei.
Dazwischen Diss und arbeiten.
11.11.2020, 14:46
28, 2. Examen + LL.M., Diss in der Mache
11.11.2020, 14:47
Mit 26 Jahren das 2. Examen? Da fehlt einem für's Richteramt oder als Staatsanwalt doch total die Lebenserfahrung?
11.11.2020, 16:25
11.11.2020, 16:32
Was ist diese Lebenserfahrung und wieso hat man die mit 30 aber 26 nicht??
11.11.2020, 16:41
Die hat man auch mit 30 nicht.
11.11.2020, 16:41
(11.11.2020, 16:32)Gast schrieb: Was ist diese Lebenserfahrung und wieso hat man die mit 30 aber 26 nicht??
Eine Antwort findest du hier:
https://wiki.yoga-vidya.de/Lebenserfahrung
11.11.2020, 17:10
(11.11.2020, 16:32)Gast schrieb: Was ist diese Lebenserfahrung und wieso hat man die mit 30 aber 26 nicht??
Dir fällt nicht auf, dass 4 Jahre mehr Lebenszeit automatisch mehr Lebenserfahrung mit sich bringen? Dürftig.
Ob das immer sinnvolle Erfahrungen sind, ist noch mal eine andere Frage. Wenn Du seit dem 20. Lebensjahr H4 beziehst, hast Du mit 30 sicherlich keine signifikant relevante Lebenserfahrung mehr als mit 26. Aber bei Juristen geht man davon aus, dass sich signifikant beruflich und sozial weiterentwickeln.
Auch wenn die Justiz gerne unmittelbar nach dem 2. Examen einstellt, kommt es durchaus gelegentlich vor, dass den frisch examinierten Bewerbern nach AC/Gespräch gesagt wird, dass sie sich in ein paar Jahren nochmal bewerben sollen. Auch werten einige Bundesländer nun explizit eine gewisse Berufserfahrung oder soziales Engagement positiv. Das ist der Aspekt Lebenserfahrung. Es will sich ja auch kein Mensch mit etwas Berufs- und Lebenserfahrung von einem 23 jährigen BWL-Schnösel, der frisch von der Uni kommt und nur Theorie- und Praktikumswissen hat, erklären lassen müssen, wie die Welt läuft.
Ich halte viel davon, dass man es - wie in vielen anderen Ländern - erst nach einer gewissen Zeit in einem anderen jur. Job zur Justiz wechseln kann. Zugegebenermaßen kann es allerdings deutlich schwieriger werden sich en den Bereich wieder neu einarbeiten zu müssen, wenn man ein paar Jahre etwas anderes gemacht hat, als wenn man frisch nach dem Ref. zumindest (noch) die Grundlagen für Urteil, Relation, Verfahren etc. beherrscht. Das fällt schon zugunsten eines unmittelbaren Einstiegs ins Gewicht.