05.05.2021, 09:46
Wie wahrscheinlich ist es, dass morgen in NRW Zwangsvollstreckung kommt?
05.05.2021, 09:49
(05.05.2021, 09:36)Gast schrieb:(05.05.2021, 09:27)Gast schrieb:(05.05.2021, 08:44)April (NRW) schrieb:(05.05.2021, 08:09)Gast schrieb:(05.05.2021, 06:44)Gast schrieb: Hattet ihr auch das Gefühl, dass ihr alle mega Zeitnot hattet? Die AG-Klausuren von 2018 und 2019 waren dagegen zeitlich echt ein Witz. Man hatte kaum Zeit, mal in Ruhe nachzudenken und musste möglichst schnell irgendwas aufs Papier bringen. Ich bin mega enttäuscht, weil ich eigentlich eine gute Note haben wollte. Aber wenn es hier nur noch darum geht wer ‚weniger schlecht‘ war als andere, dann kann man es wohl vergessen.
Ja, den Eindruck hatte ich auch. Bei der Z1 habe ich einfach Riesen Probleme gehabt den Sachverhalt zu verstehen. Es wurde völlig unklar wer wie was bestreitet oder behauptet, weil es völlig durcheinander ging vom Vortrag und einfach viel zu viel war. Wie man nach Ordnung des Sachverhaltes dann auch noch eine komplette Lösung entwickeln und runterschrauben soll ist mir schleierhaft!
Das ist so fern jeglicher Realität! Es ist fast schon bösartig vom LJPA wie ich finde.
Ging mir im April leider 1 zu 1 von Klausur 1 - 6 genau so. ÖffR war zwar auch nicht wenig, aber zumindest bei uns einigermaßen fair und immerhin etwas, dass man in den 2 Jahren Ref vorher mal gesehen hat.
Richtig asi dieses Examen einfach. Dann wundern sich die Korrektoren warum man so einen Stuss geschrieben hat, aber das kommt dann eben daher, dass man keine Zeit hat und einfach trotz (evtl erkanntem) Fehler durchziehen muss, um am Ende noch "Unterschrift des Richters" zu vollenden.
Unterschrift
[Richter]
meinst du wohl...
Ziemlich unsymphatische Reaktion
[von dir]
meinst du wohl...
Sorry, kam wohl falsch rüber. Wollte damit zum Ausdruck bringen wie Banane es ist, auf welche formalen Kleinigkeiten man achten muss ... war kein Angriff gegen dich sondern die Anforderungen sorry :)
05.05.2021, 10:09
05.05.2021, 11:23
(05.05.2021, 09:49)Gast schrieb:(05.05.2021, 09:36)Gast schrieb:(05.05.2021, 09:27)Gast schrieb:(05.05.2021, 08:44)April (NRW) schrieb:(05.05.2021, 08:09)Gast schrieb: Ja, den Eindruck hatte ich auch. Bei der Z1 habe ich einfach Riesen Probleme gehabt den Sachverhalt zu verstehen. Es wurde völlig unklar wer wie was bestreitet oder behauptet, weil es völlig durcheinander ging vom Vortrag und einfach viel zu viel war. Wie man nach Ordnung des Sachverhaltes dann auch noch eine komplette Lösung entwickeln und runterschrauben soll ist mir schleierhaft!
Das ist so fern jeglicher Realität! Es ist fast schon bösartig vom LJPA wie ich finde.
Ging mir im April leider 1 zu 1 von Klausur 1 - 6 genau so. ÖffR war zwar auch nicht wenig, aber zumindest bei uns einigermaßen fair und immerhin etwas, dass man in den 2 Jahren Ref vorher mal gesehen hat.
Richtig asi dieses Examen einfach. Dann wundern sich die Korrektoren warum man so einen Stuss geschrieben hat, aber das kommt dann eben daher, dass man keine Zeit hat und einfach trotz (evtl erkanntem) Fehler durchziehen muss, um am Ende noch "Unterschrift des Richters" zu vollenden.
Unterschrift
[Richter]
meinst du wohl...
Ziemlich unsymphatische Reaktion
[von dir]
meinst du wohl...
Sorry, kam wohl falsch rüber. Wollte damit zum Ausdruck bringen wie Banane es ist, auf welche formalen Kleinigkeiten man achten muss ... war kein Angriff gegen dich sondern die Anforderungen sorry :)
Dass man nicht noch das Landeswappen zeichnen muss ist auch alles
05.05.2021, 11:26
Am Montag hat es mir schon gereicht diese endlos langen Anträge stumpf abzuschreiben... Was ein Quatsch
05.05.2021, 11:45
(05.05.2021, 11:23)Gast schrieb:(05.05.2021, 09:49)Gast schrieb:(05.05.2021, 09:36)Gast schrieb:(05.05.2021, 09:27)Gast schrieb:(05.05.2021, 08:44)April (NRW) schrieb: Ging mir im April leider 1 zu 1 von Klausur 1 - 6 genau so. ÖffR war zwar auch nicht wenig, aber zumindest bei uns einigermaßen fair und immerhin etwas, dass man in den 2 Jahren Ref vorher mal gesehen hat.
Richtig asi dieses Examen einfach. Dann wundern sich die Korrektoren warum man so einen Stuss geschrieben hat, aber das kommt dann eben daher, dass man keine Zeit hat und einfach trotz (evtl erkanntem) Fehler durchziehen muss, um am Ende noch "Unterschrift des Richters" zu vollenden.
Unterschrift
[Richter]
meinst du wohl...
Ziemlich unsymphatische Reaktion
[von dir]
meinst du wohl...
Sorry, kam wohl falsch rüber. Wollte damit zum Ausdruck bringen wie Banane es ist, auf welche formalen Kleinigkeiten man achten muss ... war kein Angriff gegen dich sondern die Anforderungen sorry :)
Dass man nicht noch das Landeswappen zeichnen muss ist auch alles
Oh ja!
05.05.2021, 11:46
(05.05.2021, 11:26)Gast schrieb: Am Montag hat es mir schon gereicht diese endlos langen Anträge stumpf abzuschreiben... Was ein Quatsch
Ja da dachte ich mir dann schon wieder: oder wollen die das man abweist? Kann doch nicht sein dass wir dann alles doppelt abschreiben müssen, wenn wir alles zusprechen. Unfassbar.
05.05.2021, 15:37
(04.05.2021, 15:13)Gast schrieb:650p?(04.05.2021, 14:55)RefHessen schrieb:(04.05.2021, 14:35)HessGast37374843 schrieb:(04.05.2021, 14:29)Gast schrieb:(04.05.2021, 14:21)Gast schrieb: Hallo Leute,
839 I BGB sperrt doch nur verschuldensunabhängige Ansprüche, 18 STVG, die Fahrerhaftung ist doch aber verschuldensabhängig. Daher war ja auch 18 StVG zu prüfen. oder übersehe ich was?
Ok Fehler gefunden
Was ist denn jetzt der Fehler ?
Art. 34 GG sperrt den 18 denke ich.
Heute lief in Hessen Reiserecht mit Corona-Einschlag
In NRW lief das auch
RA Klausur man sollte den Kläger vertreten und entweder Schriftsatz ans Gericht oder halt Mandantenschreiben.
Der Mandant hat am 3.3.20 einen pauschalreisevertrag geschlossen für sich ins seine Frau bei der später Beklagten GmbH. Beinhaltet waren hin und Rückflug, 2 Kreuzfahrten mit Ausflügen, diverse Hotelübernachtungen und Transfer in Ägypten. Preis 7.880€ hat er bezahlt.
Der Hinflug 12.3.20 hatte 6h Verspätung wegen Unwetter am zielflughafen das hat den Mandanten genervt. Hat der bei Ankunft direkt angezeigt. Dann ging 3 Tage (13.-16.3.) das Programm gut los und ab dem 16.3. hat der Veranstalter alles abgesagt und der Mandant musste mit seiner Frau auf dem Kreuzfahrtschiff im Hafen liegen und wurde angehalten es nicht zu verlassen. Dann hat der sich nicht mehr gemeldet und nicht mehr gekümmert laut Mandant. Der Veranstalter hätte der Frau am Telefon gesagt dass die sich selber um einen rückholflug der BRD kümmern sollen.
Haben se dann auch gemacht. Zu Hause hat er Mängelanzeige gemacht.
Er wüsste nicht ob die BRD Ansprüche wegen dem zurückholen gegen ihn geltend macht. Dazu waren §§5 und 6 konsulargesetz abgedruckt (dass es diesen Anspruch gibt) aber in nem infokasten stand dass die BRD es noch nicht weiß ob und wenn wie hoch die Ansprüche sind.
Joa dann Schriftverkehr hin und her. Veranstalter hat vorgeschlagen 3.809€ Barzahlung oder 4200 Gutschrift, Mandant hat einige Zeit später vorgeschlagen 75% reisepreis zurück und dass die die Kosten übernehmen sollen falls die BRD was will. Haben die abgelehnt und 3.809€ überwiesen.
Jetzt will er gerichtlich vorgehen
Ansprüche hat Frau an Mann abgetreten.
650p und Montrealer Abkommen und fluggastR ist nicht zu prüfen gewesen.
Das ist so grob der SV
05.05.2021, 15:43
offensichtlich hat sich die Person vertan und meint: § 651p
05.05.2021, 15:43
(05.05.2021, 15:37)Gast schrieb:(04.05.2021, 15:13)Gast schrieb:650p?(04.05.2021, 14:55)RefHessen schrieb:(04.05.2021, 14:35)HessGast37374843 schrieb:(04.05.2021, 14:29)Gast schrieb: Ok Fehler gefunden
Was ist denn jetzt der Fehler ?
Art. 34 GG sperrt den 18 denke ich.
Heute lief in Hessen Reiserecht mit Corona-Einschlag
In NRW lief das auch
RA Klausur man sollte den Kläger vertreten und entweder Schriftsatz ans Gericht oder halt Mandantenschreiben.
Der Mandant hat am 3.3.20 einen pauschalreisevertrag geschlossen für sich ins seine Frau bei der später Beklagten GmbH. Beinhaltet waren hin und Rückflug, 2 Kreuzfahrten mit Ausflügen, diverse Hotelübernachtungen und Transfer in Ägypten. Preis 7.880€ hat er bezahlt.
Der Hinflug 12.3.20 hatte 6h Verspätung wegen Unwetter am zielflughafen das hat den Mandanten genervt. Hat der bei Ankunft direkt angezeigt. Dann ging 3 Tage (13.-16.3.) das Programm gut los und ab dem 16.3. hat der Veranstalter alles abgesagt und der Mandant musste mit seiner Frau auf dem Kreuzfahrtschiff im Hafen liegen und wurde angehalten es nicht zu verlassen. Dann hat der sich nicht mehr gemeldet und nicht mehr gekümmert laut Mandant. Der Veranstalter hätte der Frau am Telefon gesagt dass die sich selber um einen rückholflug der BRD kümmern sollen.
Haben se dann auch gemacht. Zu Hause hat er Mängelanzeige gemacht.
Er wüsste nicht ob die BRD Ansprüche wegen dem zurückholen gegen ihn geltend macht. Dazu waren §§5 und 6 konsulargesetz abgedruckt (dass es diesen Anspruch gibt) aber in nem infokasten stand dass die BRD es noch nicht weiß ob und wenn wie hoch die Ansprüche sind.
Joa dann Schriftverkehr hin und her. Veranstalter hat vorgeschlagen 3.809€ Barzahlung oder 4200 Gutschrift, Mandant hat einige Zeit später vorgeschlagen 75% reisepreis zurück und dass die die Kosten übernehmen sollen falls die BRD was will. Haben die abgelehnt und 3.809€ überwiesen.
Jetzt will er gerichtlich vorgehen
Ansprüche hat Frau an Mann abgetreten.
650p und Montrealer Abkommen und fluggastR ist nicht zu prüfen gewesen.
Das ist so grob der SV
Die Prüfung von 650p BGB war im Bearbeitervermerk ausgeschlossen (NRW).