10.10.2020, 13:21
Während es im 1. Examen teilweise, sogar nur im Staatsteil, ziemlich gute Noten im Bereich zweistellig/gut/hohes gut gibt, kommt das nach dem, was ich so höre, im 2. Examen kaum vor.
So kommt es gerade im Osten vor, dass die beste schriftliche Note eines Durchgangs 10,x ist und vielleicht in der mündlichen einer oder zwei gesamt noch auf 11,5 oder 12,0 kommen. Auch in den Einzelklausuren werden im 1. schon mal 14-17 vergeben, im 2. kaum.
Kennt ihr richtig gute Noten im 2. Examen? Warum sind sie so selten?
So kommt es gerade im Osten vor, dass die beste schriftliche Note eines Durchgangs 10,x ist und vielleicht in der mündlichen einer oder zwei gesamt noch auf 11,5 oder 12,0 kommen. Auch in den Einzelklausuren werden im 1. schon mal 14-17 vergeben, im 2. kaum.
Kennt ihr richtig gute Noten im 2. Examen? Warum sind sie so selten?
10.10.2020, 13:22
Weil das JPA ne b*tch ist
10.10.2020, 13:40
Vielleicht liegt es daran, dass die korrigierenden Praktiker im 2. Examen genau hinschauen, wer ihre zukünftigen Kollegen werden sollen, und wer nicht, wohingegen derartige Erwägungen für Professoren eher keine Rolle spielen dürften. Blöd für diejenigen, die Anwälte werden wollen, deswegen sollte man jeweils eigene Vorbereitungsdienste schaffen für den Justizbereich einerseits und die Anwaltschaft andererseits.
Vielleicht liegt es aber auch daran, dass das zweite Examen bedeutend anspruchsvoller ist als die staatliche Pflichtfachprüfung, die prozessualen Fragen können sehr anspruchsvoll sein und sind bedeutend schwerer einzuüben als der Gutachtenstil für die erste Prüfung. Diesem höheren Anspruch werden möglicherweise einfach nur sehr wenige Leute sehr gut oder gut gerecht, immerhin benötigt man dafür nach § 1 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung eine besonders hervorragende Leistung bzw. eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung.
Vielleicht liegt es aber auch daran, dass das zweite Examen bedeutend anspruchsvoller ist als die staatliche Pflichtfachprüfung, die prozessualen Fragen können sehr anspruchsvoll sein und sind bedeutend schwerer einzuüben als der Gutachtenstil für die erste Prüfung. Diesem höheren Anspruch werden möglicherweise einfach nur sehr wenige Leute sehr gut oder gut gerecht, immerhin benötigt man dafür nach § 1 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung eine besonders hervorragende Leistung bzw. eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung.
10.10.2020, 13:41
Weil zu einem nicht zu verachtenden Anteil wirtschaftlich wenig erfolgreiche Anwälte korrigieren, die ihrerseits selbst tendenziell keine Top-Noten hatten (sonst wären sie ja wirtschaftlich erfolgreicher und müssten keine Klausuren für wenig Geld korrigieren). Und diese neigen der Erfahrung extrem dazu, wenig Punkte zu geben (siehe Vergleich mit den von Richtern bewerteten Klausuren) und ziehen daher den Schnitt deutlich hinunter.
Grund ist wohl, dass man nicht einsieht, der baldigen Konkurrenz (!) deutlich mehr Punkte zu geben, als man selber erreicht hat.
Grund ist wohl, dass man nicht einsieht, der baldigen Konkurrenz (!) deutlich mehr Punkte zu geben, als man selber erreicht hat.
10.10.2020, 13:54
1) Weil sich hier völlig anders vorbereitet wird.
Im Ersten hatte ich 1,5 Jahre Vorbereitung und knapp 100 Klausuren und viel zu abgefuckten Prof Meinungen gelesen => 15 Punkte Staatsteil (mit teilweise völlig absurden Punkten, die genau auf die 8. Minderheitenmeinung ausgelegt war, um es schön lösen zu können).
Im 2. dann in 4 Monaten speed Vorbereitung und eben "nur" 9 Punkte im Staatsteil.
Klar, Bewertung ist relativ aber es ragen eben nurnoch sehr wenige richtig raus. Die haben sich dann wirklich gut dauerhaft vorbereitet + das Urteil dazu gelesen + sind einfach gut.
2) Prüfer
Im 1. hat man Profs. Die bewerten eine juristische Leistung.
Im 2. hat man Praktiker. Die bewerten, ob die Lösungsskizze getroffen wurde. Kennen sie sich in dem Gebiet gut aus, können sie Alternativen noch bewerten. Ansonsten nicht.
Zumal hier Anwälte korrigieren, die eben kein VB haben. Da fehlt es teilweise auch an den juristischen Fähigkeiten Leistungen zu bewerten + es gibt eine Hemmschwelle Punkte zu verteilen, von denen sie selbst nur träumen konnten.
=> Bewerten sollte nur, wer hoch zweistellig geschrieben hat 2x. Das kann sich aber keiner Leisten und deshalb gehts so weiter :)
Im Ersten hatte ich 1,5 Jahre Vorbereitung und knapp 100 Klausuren und viel zu abgefuckten Prof Meinungen gelesen => 15 Punkte Staatsteil (mit teilweise völlig absurden Punkten, die genau auf die 8. Minderheitenmeinung ausgelegt war, um es schön lösen zu können).
Im 2. dann in 4 Monaten speed Vorbereitung und eben "nur" 9 Punkte im Staatsteil.
Klar, Bewertung ist relativ aber es ragen eben nurnoch sehr wenige richtig raus. Die haben sich dann wirklich gut dauerhaft vorbereitet + das Urteil dazu gelesen + sind einfach gut.
2) Prüfer
Im 1. hat man Profs. Die bewerten eine juristische Leistung.
Im 2. hat man Praktiker. Die bewerten, ob die Lösungsskizze getroffen wurde. Kennen sie sich in dem Gebiet gut aus, können sie Alternativen noch bewerten. Ansonsten nicht.
Zumal hier Anwälte korrigieren, die eben kein VB haben. Da fehlt es teilweise auch an den juristischen Fähigkeiten Leistungen zu bewerten + es gibt eine Hemmschwelle Punkte zu verteilen, von denen sie selbst nur träumen konnten.
=> Bewerten sollte nur, wer hoch zweistellig geschrieben hat 2x. Das kann sich aber keiner Leisten und deshalb gehts so weiter :)
10.10.2020, 14:00
Weil es historische Tradition ist die Kandidaten bewusst und gewollt schwach zu bewerten - ganz besonders im 2. Und dies hat dermaßen krasse Ausmaße angenommen, dass einem die Spucke wegbleibt.
Früher gab es deutlich bessere Noten, was alleine schon darin zu sehen ist, dass man früher 11,5 Punkte für den Staatsdienst brauchte und heute 7,76 zum Teil. Alleine dies müssten den Leuten die Augen öffnen und irgendwie aufzeigen, dass da etwas schief läuft. Zumal gab es früher weniger Klausuren und eine Hausarbeit als Examensleistung im 2. Bei Letzterem ist das Schummelpotential ja evident - und wird sogar von praktizierenden älteren Richtern eingestanden! Und wenn man bei 8 oder 11 Klausuren konstant funktionieren muss dann ist dies deutlich müßiger als bei 6 oder so.
Nicht zuletzt werden die Klausursachverhalte immer schwieriger, abstruser und umfangreicher. Es kommen neue Klausurtypen dazu (Kautelar). Auch dass Recht als solches wächst ja beständig (schau dir mal einen Palandt von vor 50 Jahren an. Der war nur halb so dick). Aber es wird halt nichts gegen getan. Seit 1860. Schon damals beschwerten sich preußische Juristen.
Aber das kann man alles keinem erzählen. Es ist mittlerweile schlicht und einfach menschlich kaum mehr möglich das 2. mit sehr gut / gut zu bestehen.
Früher gab es deutlich bessere Noten, was alleine schon darin zu sehen ist, dass man früher 11,5 Punkte für den Staatsdienst brauchte und heute 7,76 zum Teil. Alleine dies müssten den Leuten die Augen öffnen und irgendwie aufzeigen, dass da etwas schief läuft. Zumal gab es früher weniger Klausuren und eine Hausarbeit als Examensleistung im 2. Bei Letzterem ist das Schummelpotential ja evident - und wird sogar von praktizierenden älteren Richtern eingestanden! Und wenn man bei 8 oder 11 Klausuren konstant funktionieren muss dann ist dies deutlich müßiger als bei 6 oder so.
Nicht zuletzt werden die Klausursachverhalte immer schwieriger, abstruser und umfangreicher. Es kommen neue Klausurtypen dazu (Kautelar). Auch dass Recht als solches wächst ja beständig (schau dir mal einen Palandt von vor 50 Jahren an. Der war nur halb so dick). Aber es wird halt nichts gegen getan. Seit 1860. Schon damals beschwerten sich preußische Juristen.
Aber das kann man alles keinem erzählen. Es ist mittlerweile schlicht und einfach menschlich kaum mehr möglich das 2. mit sehr gut / gut zu bestehen.
10.10.2020, 14:23
(10.10.2020, 13:41)Gast schrieb: Weil zu einem nicht zu verachtenden Anteil wirtschaftlich wenig erfolgreiche Anwälte korrigieren, die ihrerseits selbst tendenziell keine Top-Noten hatten (sonst wären sie ja wirtschaftlich erfolgreicher und müssten keine Klausuren für wenig Geld korrigieren). Und diese neigen der Erfahrung extrem dazu, wenig Punkte zu geben (siehe Vergleich mit den von Richtern bewerteten Klausuren) und ziehen daher den Schnitt deutlich hinunter.
Grund ist wohl, dass man nicht einsieht, der baldigen Konkurrenz (!) deutlich mehr Punkte zu geben, als man selber erreicht hat.
Ja, das ist sicher ein Thema. Eine Lösung, die nicht der Lösungsskizze entspricht, kann trotzdem sehr gut sein, aber um das beurteilen zu können, muss man selbst guter Jurist sein.
10.10.2020, 14:59
Quelle dafür, dass die Noten früher besser waren?
10.10.2020, 15:09
Und Quelle dafür, dass schlechte Anwälte korrigieren? Meiner Erfahrung nach machen das vor allem Richter und Staatsanwälte. Bei uns am Gericht wurden jetzt einige sogar "zwangsverpflichtet" für das erste Examen. Das Zweite dann erst nach ein paar Jahren Erfahrung.
Und bevor jetzt jemand kommt: Natürlich kann man einen Richter nicht wirklich "zwingen". Aber wenn der Präsident bei einem Kollegen auf Probe im Büro sitzt und ihn darum bittet, hat der nicht wirklich ne Wahl.
Und bevor jetzt jemand kommt: Natürlich kann man einen Richter nicht wirklich "zwingen". Aber wenn der Präsident bei einem Kollegen auf Probe im Büro sitzt und ihn darum bittet, hat der nicht wirklich ne Wahl.
10.10.2020, 15:17
Dass die Noten im zweiten Staatsexamen früher besser waren, stimmt so jedenfalls für Berlin nicht. Im Gegenteil ist die VB Quote hier in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Dass es im Zweiten insgesamt weniger sehr gute Noten gibt, liegt mMn auch an der stärkeren Spezialisierung der Prüflinge: der ÖR-Spezialist oder die Strafrechtsinteressierte mögen dann zwar in ihren Gebieten zweimal gut zweistellig schreiben, aber die anderen Klausuren ziehen sie dann doch wieder in einen Gesamtschnitt von 8-10, der am Ende dann nicht unbedingt für 11,5 und mehr taugt.
Dass es im Zweiten insgesamt weniger sehr gute Noten gibt, liegt mMn auch an der stärkeren Spezialisierung der Prüflinge: der ÖR-Spezialist oder die Strafrechtsinteressierte mögen dann zwar in ihren Gebieten zweimal gut zweistellig schreiben, aber die anderen Klausuren ziehen sie dann doch wieder in einen Gesamtschnitt von 8-10, der am Ende dann nicht unbedingt für 11,5 und mehr taugt.