27.01.2021, 00:48
Dann lies doch mal Urteile dazu mit welchen Krankheiten man noch verbeamtet wird und vergleich das mit deinem Einzelfall.
27.01.2021, 01:35
(26.01.2021, 22:27)Gast schrieb: Aber so ein negatives Gutachten kommt immer irgendwann raus und vielleicht wird so ein Anreiz zur Rücknahme/zum Wiederruf geschaffen.
Ja, weil die Justizverwaltung nichts besseres zu tun hat, als über die gesundheitlichen Gebrechen der Bewerber zu plaudern.
"Weißt Du noch, Dings aus Bums - den wir wg. seiner Krebserkrankung rausgekickt haben? - Ja, stimmt. Was ist mit dem? - Der ist jetzt wohl Anwalt. - Waaaaas? Das sollten wir der Kammer stecken, damit sie ihn rauswirft."
Ich hab ne Nachricht für dich, die Du tröstlich finden kannst oder auch nicht: Weder Du noch deine Krankheit interessieren die in irgendeiner Form persönlich. Du bist eine Nummer von vielen in einem weitgehend anonymen Verfahren. Deine Akte schreddern sie ein paar Monate nach Bestandskraft des Ablehnungsbescheides.
27.01.2021, 02:05
Na hoffentlich. Ich habe was von schwarzen Listen für gewisse Bewerber beim Staat gehört. Das ist dann hoffentlich nur ein Gerücht, weil es gegen den Datenschutz wäre. Obwohl man sich das Datenschutzgesetz ja auch so zurecht biegen kann wie es einem gerade passt als Verwaltung (wichtiger Grund, zur Erfüllung der Aufgaben). Konsequenzen gibt es ja eh nie, erst recht nicht jetzt wegen Corona.
27.01.2021, 02:09
Was du aber bei der Bewerbung beim Staatsdienst nicht tun solltest, wenn deine Noten auch so reichen: die Schwerbehinderung erwähnen. Schwerbehinderte werden sehr selten eingestellt und die Leute in der Verwaltung haben Vorbehalte gegen diese. Oft werden diese nur eingeladen, um eine rechtliche Pflicht zu erfüllen, aber nicht eingestellt.
Von der SB erfährt nur der Amtsarzt, vorher am besten keiner.
Von der SB erfährt nur der Amtsarzt, vorher am besten keiner.
27.01.2021, 08:06
(27.01.2021, 00:48)Gast schrieb: Dann lies doch mal Urteile dazu mit welchen Krankheiten man noch verbeamtet wird und vergleich das mit deinem Einzelfall.
Aber bitte keine VG und OVG urteile, die vor 2014 ergangen sind! 2013 hat das BVerwG seine Rechtsprechung massiv (!) Zugunsten der Bewerber verändert, es hat den Maßstab umgedreht.
27.01.2021, 08:27
(27.01.2021, 02:09)Gast schrieb: Was du aber bei der Bewerbung beim Staatsdienst nicht tun solltest, wenn deine Noten auch so reichen: die Schwerbehinderung erwähnen. Schwerbehinderte werden sehr selten eingestellt und die Leute in der Verwaltung haben Vorbehalte gegen diese. Oft werden diese nur eingeladen, um eine rechtliche Pflicht zu erfüllen, aber nicht eingestellt.
Von der SB erfährt nur der Amtsarzt, vorher am besten keiner.
Die Info hast du woher?
27.01.2021, 09:21
Die Kammer wird zu allererst bei allen bekannten Amtsärzten anrufen: „Digga, hat der sich beim Staatsdienst beworben? Der sieht merkwürdig aus.“
„Ne Digga, aber frag mal bei Ralle vom TSV Untertupfingen, der soll sich vor 25 Jahren mal beim Training eine Bänderdehnung zugezogen haben. Vielleicht könnt ihr ihn damit rauskanten.“
„Danke Digga, machen wir.“
„Ne Digga, aber frag mal bei Ralle vom TSV Untertupfingen, der soll sich vor 25 Jahren mal beim Training eine Bänderdehnung zugezogen haben. Vielleicht könnt ihr ihn damit rauskanten.“
„Danke Digga, machen wir.“
27.01.2021, 09:35
(27.01.2021, 02:09)Gast schrieb: Was du aber bei der Bewerbung beim Staatsdienst nicht tun solltest, wenn deine Noten auch so reichen: die Schwerbehinderung erwähnen. Schwerbehinderte werden sehr selten eingestellt und die Leute in der Verwaltung haben Vorbehalte gegen diese. Oft werden diese nur eingeladen, um eine rechtliche Pflicht zu erfüllen, aber nicht eingestellt.
Von der SB erfährt nur der Amtsarzt, vorher am besten keiner.
Das Maß an Schwachsinn, was hier verbreitet wird, geht echt auf keine Kuhhaut.
27.01.2021, 09:42
(27.01.2021, 02:05)Gast schrieb: Na hoffentlich. Ich habe was von schwarzen Listen für gewisse Bewerber beim Staat gehört. Das ist dann hoffentlich nur ein Gerücht, weil es gegen den Datenschutz wäre. Obwohl man sich das Datenschutzgesetz ja auch so zurecht biegen kann wie es einem gerade passt als Verwaltung (wichtiger Grund, zur Erfüllung der Aufgaben). Konsequenzen gibt es ja eh nie, erst recht nicht jetzt wegen Corona.
Nö, Konsequenzen für Dienstvergehen gibt es nie. Erzähl das mal meiner ehemaligen Justizsekretärin, als dem Bezirksrevisor chronische Fehlberechnungen bei der Kostenfestsetzung auffielen.
In 99% der Fälle passiert nix, in einem 1% hängen sie dich zum Trocknen auf.
27.01.2021, 10:12
(27.01.2021, 09:35)Gast schrieb:(27.01.2021, 02:09)Gast schrieb: Was du aber bei der Bewerbung beim Staatsdienst nicht tun solltest, wenn deine Noten auch so reichen: die Schwerbehinderung erwähnen. Schwerbehinderte werden sehr selten eingestellt und die Leute in der Verwaltung haben Vorbehalte gegen diese. Oft werden diese nur eingeladen, um eine rechtliche Pflicht zu erfüllen, aber nicht eingestellt.
Von der SB erfährt nur der Amtsarzt, vorher am besten keiner.
Das Maß an Schwachsinn, was hier verbreitet wird, geht echt auf keine Kuhhaut.