17.05.2017, 00:59
Bei mir kommt keine partylaune auf. Ich Bin traumatisierte
17.05.2017, 08:43
Geht mir genauso und dann noch diese ständige Frage, wie es gelaufen sei...
17.05.2017, 10:10
Meint ihr, wenn es bei vielen schlecht lief, dass die Bewertungen dann anders ( gütiger) ausfallen... Ich muss echt ums Bestehen bangen.
17.05.2017, 10:57
Ich denke leider nicht, dass Bewertungen anders ausfallen, wenn ein Durchgang unter dem Durchschnitt liegt. Ich selber hab im Juli 2016 geschrieben. Damals bestand eine höhere Durchfallquote. Ich landete leider mit vier weiteren AG-Kollegen in den Ergänzungsvorbereitungsdienst. Der Raum war voll mit "Durchfallern". Der AG-Leiter war verwundert über so eine große Repetenten-AG aber meinte nur, dass uns wahrscheinlich noch der eine oder andere juristische Kniff fehlte... Dass, das Durchfallen an der Schwierigkeit der Klausuren liegen könnte, schloss er entschieden aus.
Dennoch bringt es nichts, sich jetzt schon verrückt zu machen...
Dennoch bringt es nichts, sich jetzt schon verrückt zu machen...
17.05.2017, 11:09
(17.05.2017, 10:10)Gast schrieb: Meint ihr, wenn es bei vielen schlecht lief, dass die Bewertungen dann anders ( gütiger) ausfallen... Ich muss echt ums Bestehen bangen.
Also ich kann hier ebenfalls nur spekulieren, aber ich glaube zumindest, dass die Bewertung bei einigen Klausuren anders/milder vonstatten gehen wird. Etwa die Zwangsvollstreckungs-Klausur in Hessen: Ich würde mal vermuten, dass kaum jemand vorher von der Möglichkeit einer (unechten) Drittwiderspruchsklage gegen eine Zwangsversteigerung zum Zwecke der Auflösung einer Bruchteilsgemeinschaft gehört hatte. Daher würde ich schon vermuten, dass es hier bereits (gute) Punkte bringt, wenn man überhaupt die richtige Klageart und den richtigen Prüfungsansatz anspricht. Wenn es umgekehrt etwa um eine stinknormale Drittwiderspruchsklage mit Sicherungseigentum als Interventionsrecht gegangen wäre, dann wäre das ja eher Standardwissen gewesen, sodass man hier im Zweifel alleine für die Erkenntnis, dass eine DWK vorliegt und man ein die Verfügung hinderndes Recht benötigt, noch keine oder zumindest wenige Punkte bekommt.
Aber das sind nur meine 50 Cent zu dem Thema. In ein paar Tagen hat man die meisten Inhalte der Klausuren vermutlich eh vergessen und kurz vor September wird die Nervosität dann wieder steigen. Wünsche allen eine schöne Wahlstation :)
17.05.2017, 17:00
Aus meiner Erfahrung ist das leider nicht so. Der korrektor liest die Lösungsskizze und denkt: "Jo war ja gar nicht so wild, kann man drauf kommen." und schon hat man den Salat.
So kommen halt "gute" und "schlechte" durchgänge zustande.
So kommen halt "gute" und "schlechte" durchgänge zustande.
17.05.2017, 22:23
(17.05.2017, 11:09)Gast Hessen schrieb:(17.05.2017, 10:10)Gast schrieb: Meint ihr, wenn es bei vielen schlecht lief, dass die Bewertungen dann anders ( gütiger) ausfallen... Ich muss echt ums Bestehen bangen.
Also ich kann hier ebenfalls nur spekulieren, aber ich glaube zumindest, dass die Bewertung bei einigen Klausuren anders/milder vonstatten gehen wird. Etwa die Zwangsvollstreckungs-Klausur in Hessen: Ich würde mal vermuten, dass kaum jemand vorher von der Möglichkeit einer (unechten) Drittwiderspruchsklage gegen eine Zwangsversteigerung zum Zwecke der Auflösung einer Bruchteilsgemeinschaft gehört hatte. Daher würde ich schon vermuten, dass es hier bereits (gute) Punkte bringt, wenn man überhaupt die richtige Klageart und den richtigen Prüfungsansatz anspricht. Wenn es umgekehrt etwa um eine stinknormale Drittwiderspruchsklage mit Sicherungseigentum als Interventionsrecht gegangen wäre, dann wäre das ja eher Standardwissen gewesen, sodass man hier im Zweifel alleine für die Erkenntnis, dass eine DWK vorliegt und man ein die Verfügung hinderndes Recht benötigt, noch keine oder zumindest wenige Punkte bekommt.
Aber das sind nur meine 50 Cent zu dem Thema. In ein paar Tagen hat man die meisten Inhalte der Klausuren vermutlich eh vergessen und kurz vor September wird die Nervosität dann wieder steigen. Wünsche allen eine schöne Wahlstation :)
Was du da schreibst hat mich gerade echt ein bisschen aufgebaut. Ich bin nach jeder Klausur mit einem schlechten Gefühl heim gefahren und zu jeder Klausur mit demselben Gefühl hin. Ich will einfach nicht mehr in dieser ständigen Anspannung leben... und wenn ich dann daran denke, dass ich ja bestimmt eh nochmal schreiben muss, dann kommt dieselbe Anspannung sofort wieder hoch. Weiß manchmal nicht was ich machen soll :(
18.05.2017, 09:00
War ÖR 2 eine Anwaltsklausur in Hessen?
18.05.2017, 09:24
Ja, war Anwalt. Mandat wollte etwas wegen Kostenbescheid bzgl Verwahrung seines Autos nach einem Unfall unternehmen. Zusätzlich wollte er noch wissen, ob seine eventuelle Klage aufschiebende Wirkung haben würde. Am Ende war je nach Erfolgsaussicht ein Schriftsatz and Gericht oder an den Mandanten zu entwerfen, wobei ausdrücklich erlaubt war, bei den rechtlichen Ausführungen auf das Gutachten zu verweisen. Sachverhalts-Schilderung war nicht vorzunehmen
18.05.2017, 20:01
Der Durchgang war ein Skandal!!!! Schweine :@:@:@:@:@