19.01.2021, 23:22
20.01.2021, 16:45
Ende März wird die Durchfallerliste veröffentlicht und Ende April kommen die Ergebnisse
20.01.2021, 16:53
20.01.2021, 16:54
20.01.2021, 19:03
20.01.2021, 19:34
22.01.2021, 11:11
In NRW werden sowohl die Liste mit den durchgefallenen Kandidaten als auch die Briefe mit den Noten Ende April veröffentlicht bzw. verschickt. So ist es auch diesen Monat für die Kandidaten, die im Oktober ihre Klausuren geschrieben habe, vgl. Website des LJPA, also immer Ende des 3. Monats nach den Klausuren. Dürfte auch auf den Ladungen stehen. Für die Liste braucht ihr in jedem Fall eure Kennziffer.
Es ist in der Regel so, dass die Briefe zwischen dem 19. und 25. verschickt werden und die Liste einen Tag nach Versenden der Briefe veröffentlicht wird (meistens zwischen 2 und 3 Uhr nachts).
Es ist in der Regel so, dass die Briefe zwischen dem 19. und 25. verschickt werden und die Liste einen Tag nach Versenden der Briefe veröffentlicht wird (meistens zwischen 2 und 3 Uhr nachts).
24.01.2021, 20:30
25.01.2021, 12:29
(24.01.2021, 20:30)Gast schrieb:Naja, der Durchgang bevorteilte halt diesmal ganz klar die Leute, die ihr Steckenpferd eher im Zivilrecht haben. Die sind sowieso schon im Vorteil, weil es vier Klausuren sind. Aber diesmal brauchte man sowohl für V1 (ein bisschen) und V2 (ne ganze Menge) Zivilrecht. Ist für diejenigen natürlich nice. Für unsereins, der immer darauf baut mit ÖR die Punkte zu holen war das eher unschön. Aber ob es deswegen objektiv der schwerste Examensdurchgang war? Da hab ich Zweifel.(17.01.2021, 09:35)Gast schrieb: War einfach der schwerste Examensdurchgang. Sau unverhältnismäßíg.
Finde ich auch... Örecht ging gar nicht.
01.02.2021, 14:30
Ich hab immernoch Albträume wegen dieser S2-Klausur.
Abgesehen von dem verkackten verfahrensrechtlichen Teil hab ich eine Frage bezüglich der Grschichte mit dem Handy und Schlüssel:
War da zwingend nur ein Raub zu prüfen oder ist es auch vertretbar bzgl.des Schlüssels eine räuberische Erpressung und bzgl.des Handys einen Raub anzunehmen?
Abgesehen von dem verkackten verfahrensrechtlichen Teil hab ich eine Frage bezüglich der Grschichte mit dem Handy und Schlüssel:
War da zwingend nur ein Raub zu prüfen oder ist es auch vertretbar bzgl.des Schlüssels eine räuberische Erpressung und bzgl.des Handys einen Raub anzunehmen?