19.01.2021, 09:44
GuMo
Heute in der Presse (BILD):
2 Streifen kontrollieren Dealer. Dealer eröffnet das Feuer und trifft Polizist A der schwer verletzt auf der Straße liegen bleibt.
Polizist B (Mann) schießt sofort zurück.
Polizistinnen C und D gehen zunächst hinter ihrem Streifenwagen in Deckung und machen dann in geduckter Haltung den Abgang ("Wir hatten Angst").
StA hat sie angeklagt, wegen "gemeinschaftlicher versuchter gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen"
Dazu ein Fazit, eine Gewissheit und eine Frage:
1. Fazit: Frauen haben im Streifendienst nichts verloren (sind eben doch nicht so tough wie sie gern von sich behaupten und werden zum Mäuschen wenns Ernst wird. Ist ja nicht schlimm...sollte man nur mal einsehen.)
2. Strafrechtsprofessoren aller (Bundes)länder dürften ein feuchtes Unterhöschen bekommen haben. "gemeinschaftlicher versuchter gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen", wow. Das dürfte die perfekte 1. Semesterklausur geben.
3. Frage: Was haltet ihr von der Anklage? Mal abgesehen davon, dass hier doch ein Fall von §35 StGB vorliegen dürfte: Wieso gesteht man denen den Eventualvorsatz der gefährlichen KV (die zu dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung ja bereits passiert war) zu, aber nicht den Eventualvorsatz der Tötung, für welche der Dealer angeklagt ist (versuchter Mord)? Wenn man konsequent wäre, müsste hier ja minimum versuchter Totschlag durch Unterlassen (sofern Mordmerkmale nicht vorlagen) angenommen werden.
Heute in der Presse (BILD):
2 Streifen kontrollieren Dealer. Dealer eröffnet das Feuer und trifft Polizist A der schwer verletzt auf der Straße liegen bleibt.
Polizist B (Mann) schießt sofort zurück.
Polizistinnen C und D gehen zunächst hinter ihrem Streifenwagen in Deckung und machen dann in geduckter Haltung den Abgang ("Wir hatten Angst").
StA hat sie angeklagt, wegen "gemeinschaftlicher versuchter gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen"
Dazu ein Fazit, eine Gewissheit und eine Frage:
1. Fazit: Frauen haben im Streifendienst nichts verloren (sind eben doch nicht so tough wie sie gern von sich behaupten und werden zum Mäuschen wenns Ernst wird. Ist ja nicht schlimm...sollte man nur mal einsehen.)
2. Strafrechtsprofessoren aller (Bundes)länder dürften ein feuchtes Unterhöschen bekommen haben. "gemeinschaftlicher versuchter gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen", wow. Das dürfte die perfekte 1. Semesterklausur geben.
3. Frage: Was haltet ihr von der Anklage? Mal abgesehen davon, dass hier doch ein Fall von §35 StGB vorliegen dürfte: Wieso gesteht man denen den Eventualvorsatz der gefährlichen KV (die zu dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung ja bereits passiert war) zu, aber nicht den Eventualvorsatz der Tötung, für welche der Dealer angeklagt ist (versuchter Mord)? Wenn man konsequent wäre, müsste hier ja minimum versuchter Totschlag durch Unterlassen (sofern Mordmerkmale nicht vorlagen) angenommen werden.
19.01.2021, 09:48
Zweifel weniger an Frauen als an Berlin
19.01.2021, 09:51
Hast du die Norm gelesen?
Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen;
Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen;
19.01.2021, 09:55
Beurteilen sie den Fall rechtlich auf Grundlage eines in der BILD-Zeitung wiedergegeben Sachverhalts.
19.01.2021, 09:56
19.01.2021, 09:57
Das der Sachverhalt von der BILD zutreffend wiedergegeben wurde, würde ich schon bezweifeln. Das ist ne Boulevardzeitschrift.
19.01.2021, 10:20
(19.01.2021, 09:56)Gast schrieb:(19.01.2021, 09:51)Gast schrieb: Hast du die Norm gelesen?
Nein. Und auch ewig kein Strafrecht mehr gemacht. Du hast natürlich Recht.
Aber irgendwie auch ziemlich bitter, sich für 2,4k Netto im Monat im Zweifel abknallen lassen muss um nicht strafrechtlich verfolgt zu werden :D
Es ist aber eine freiwillige Entscheidung, in den Polizeidienst zu gehen. Das Risiko in anderen Berufsgruppen, zu Tode zu kommen, ist garantiert bedeutend höher.
Von Wehrpflicht mal ganz zu schweigen ;)
19.01.2021, 10:25
Seit 1945 sind 392 Polizisten im Dienst getötet worden. Ich denke Taxifahrer leben gefährlicher, alleine durch die Verkehrsunfälle. Man muss also nicht überreagieren.
19.01.2021, 10:32
Ich würde gerne ein weiteres Fazit hinzufügen:
Ku'Damm Raser Fall, siehe auch hier BILD. Zwei Männer haben bei einem Autorennen einen anderen Verkehrsteilnehmer tot gerast.
Fazit: Männer sind nicht geeignet, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Insbesondere können sie offensichtlich keine Autos steuern. Dazu sind sie zu dumm.
Ku'Damm Raser Fall, siehe auch hier BILD. Zwei Männer haben bei einem Autorennen einen anderen Verkehrsteilnehmer tot gerast.
Fazit: Männer sind nicht geeignet, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Insbesondere können sie offensichtlich keine Autos steuern. Dazu sind sie zu dumm.
19.01.2021, 10:42
(19.01.2021, 10:32)Gast 123 schrieb: Ich würde gerne ein weiteres Fazit hinzufügen:
Ku'Damm Raser Fall, siehe auch hier BILD. Zwei Männer haben bei einem Autorennen einen anderen Verkehrsteilnehmer tot gerast.
Fazit: Männer sind nicht geeignet, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Insbesondere können sie offensichtlich keine Autos steuern. Dazu sind sie zu dumm.
heeee :(