18.01.2021, 13:49
""Rechtsextrem" ist übrigens ein Begriff, von dem du vermutlich ein vom herkömmlichen Verständnis abweichendes Verständnis hast. "
Ich werd nicht mehr. Mein Lieber: Da draußen - in der richtigen Welt, wo man die Eier haben müsste, die hier vertretenen Positionen bezüglich angeborener Fremdenfeindlichkeit und ähnlichem Rotz unter Klarnamen und von Angesicht zu Angesicht zu formulieren - gilt das hier zum Besten gegeben sehr wohl als rechtsextrem.
Das weißt du auch, weswegen ich stark bezweifele, dass du deine Südafrika-, Ludwigshafen- und Nachtbus-Szenarios dort so genüsslich verbreitest wie hier.
Ich werd nicht mehr. Mein Lieber: Da draußen - in der richtigen Welt, wo man die Eier haben müsste, die hier vertretenen Positionen bezüglich angeborener Fremdenfeindlichkeit und ähnlichem Rotz unter Klarnamen und von Angesicht zu Angesicht zu formulieren - gilt das hier zum Besten gegeben sehr wohl als rechtsextrem.
Das weißt du auch, weswegen ich stark bezweifele, dass du deine Südafrika-, Ludwigshafen- und Nachtbus-Szenarios dort so genüsslich verbreitest wie hier.
18.01.2021, 13:50
(18.01.2021, 13:49)Gast schrieb: ""Rechtsextrem" ist übrigens ein Begriff, von dem du vermutlich ein vom herkömmlichen Verständnis abweichendes Verständnis hast. "
Ich werd nicht mehr. Mein Lieber: Da draußen - in der richtigen Welt, wo man die Eier haben müsste, die hier vertretenen Positionen bezüglich angeborener Fremdenfeindlichkeit und ähnlichem Rotz unter Klarnamen und von Angesicht zu Angesicht zu formulieren - gilt das hier zum Besten gegeben sehr wohl als rechtsextrem.
Das weißt du auch, weswegen ich stark bezweifele, dass du deine Südafrika-, Ludwigshafen- und Nachtbus-Szenarios dort so genüsslich verbreitest wie hier.
*Szenarien
18.01.2021, 13:54
(18.01.2021, 13:22)Gast schrieb:(18.01.2021, 12:31)Gast schrieb: Berlin plant eine flexible Quote für Menschen mit Migrationshintergrund, wonach diese innerhalb eines gewissen Umfangs (35 %) bei Vorliegen gleicher Qualifikationen - im Falle des Richteramts mind. 8,0 im 2. Examen, hinzu kommen wie in jedem anderen Bewerbungsverfahren auch noch andere Gesichtspunkte - bevorzugt eingestellt werden sollen, um Bevölkerungsrealtitäten wiederzuspiegeln.
Was "flexible" Quote bedeutet, sollte man sich sehr genau vor Augen halten. Damit ist nicht gemeint, dass die Quote unverbidlich wäre oder sowas. Gemeint ist, dass sie ohne formelle Gesetzesänderung immer dem Anteil der Migranten an der (Berliner) Gesamtbevölkerung entsprechen soll.
Gegenwärtig wird der Anteil bei 35% vermutet. Sinkt er auf 30%, ist die (verbindliche) Quote auch nur noch bei 30%. In der Praxis muss dann das Verwaltungsgericht untersuchen, wie hoch der Bevölkerungsanteil nun ist. Dazu muss er dann jeden Berliner und dessen Eltern (Vater unbekannt?) fragen, welche Staatsbürgerschaften diese bei der Geburt hatten. Ratschläge für eine praxistaugliche Vorgehensweise?
In der Realität dürfte die Quote aber nicht fallen, sondern dem Trend aus den letzten Jahren folgend noch etwas steigen. Was ist eigentlich, wenn diese auf 95% steigt? Dann ist auch die "flexible" Quote bei 95%. Bleiben nur noch 5% für die "normalen Deutschen". Bei den übrigen 95% wird der Migrant (aka Sandkastenkumpel von früher dessen Mutter aber erst mit 2 Jahren die polnische Staatsbürgerschaft abgelegt hatte) zumindest bei "gleicher Eignung" bevorzugt.
Bevorzugung bei gleicher Eignung bedeutet hier nichts anderes, als dass "Migrationshintergrund" ein positives Einstellungsmerkmal ist.
Und letzteres ist eindeutig verfassungswidrig.
Im Übrigen selbst schuld, der links-grün Wähler sägt am eigenen Ast.
18.01.2021, 14:02
(18.01.2021, 13:54)Gast schrieb:(18.01.2021, 13:22)Gast schrieb:(18.01.2021, 12:31)Gast schrieb: Berlin plant eine flexible Quote für Menschen mit Migrationshintergrund, wonach diese innerhalb eines gewissen Umfangs (35 %) bei Vorliegen gleicher Qualifikationen - im Falle des Richteramts mind. 8,0 im 2. Examen, hinzu kommen wie in jedem anderen Bewerbungsverfahren auch noch andere Gesichtspunkte - bevorzugt eingestellt werden sollen, um Bevölkerungsrealtitäten wiederzuspiegeln.
Was "flexible" Quote bedeutet, sollte man sich sehr genau vor Augen halten. Damit ist nicht gemeint, dass die Quote unverbidlich wäre oder sowas. Gemeint ist, dass sie ohne formelle Gesetzesänderung immer dem Anteil der Migranten an der (Berliner) Gesamtbevölkerung entsprechen soll.
Gegenwärtig wird der Anteil bei 35% vermutet. Sinkt er auf 30%, ist die (verbindliche) Quote auch nur noch bei 30%. In der Praxis muss dann das Verwaltungsgericht untersuchen, wie hoch der Bevölkerungsanteil nun ist. Dazu muss er dann jeden Berliner und dessen Eltern (Vater unbekannt?) fragen, welche Staatsbürgerschaften diese bei der Geburt hatten. Ratschläge für eine praxistaugliche Vorgehensweise?
In der Realität dürfte die Quote aber nicht fallen, sondern dem Trend aus den letzten Jahren folgend noch etwas steigen. Was ist eigentlich, wenn diese auf 95% steigt? Dann ist auch die "flexible" Quote bei 95%. Bleiben nur noch 5% für die "normalen Deutschen". Bei den übrigen 95% wird der Migrant (aka Sandkastenkumpel von früher dessen Mutter aber erst mit 2 Jahren die polnische Staatsbürgerschaft abgelegt hatte) zumindest bei "gleicher Eignung" bevorzugt.
Bevorzugung bei gleicher Eignung bedeutet hier nichts anderes, als dass "Migrationshintergrund" ein positives Einstellungsmerkmal ist.
Und letzteres ist eindeutig verfassungswidrig.
Im Übrigen selbst schuld, der links-grün Wähler sägt am eigenen Ast.
Das trifft ja wohl eher auf die Afd-Wähler zu. Ohne Migration keine Daseinsberechtigung, da das ja ihr einziges Thema ist.
18.01.2021, 14:10
(18.01.2021, 14:02)Gast schrieb:(18.01.2021, 13:54)Gast schrieb:(18.01.2021, 13:22)Gast schrieb:(18.01.2021, 12:31)Gast schrieb: Berlin plant eine flexible Quote für Menschen mit Migrationshintergrund, wonach diese innerhalb eines gewissen Umfangs (35 %) bei Vorliegen gleicher Qualifikationen - im Falle des Richteramts mind. 8,0 im 2. Examen, hinzu kommen wie in jedem anderen Bewerbungsverfahren auch noch andere Gesichtspunkte - bevorzugt eingestellt werden sollen, um Bevölkerungsrealtitäten wiederzuspiegeln.
Was "flexible" Quote bedeutet, sollte man sich sehr genau vor Augen halten. Damit ist nicht gemeint, dass die Quote unverbidlich wäre oder sowas. Gemeint ist, dass sie ohne formelle Gesetzesänderung immer dem Anteil der Migranten an der (Berliner) Gesamtbevölkerung entsprechen soll.
Gegenwärtig wird der Anteil bei 35% vermutet. Sinkt er auf 30%, ist die (verbindliche) Quote auch nur noch bei 30%. In der Praxis muss dann das Verwaltungsgericht untersuchen, wie hoch der Bevölkerungsanteil nun ist. Dazu muss er dann jeden Berliner und dessen Eltern (Vater unbekannt?) fragen, welche Staatsbürgerschaften diese bei der Geburt hatten. Ratschläge für eine praxistaugliche Vorgehensweise?
In der Realität dürfte die Quote aber nicht fallen, sondern dem Trend aus den letzten Jahren folgend noch etwas steigen. Was ist eigentlich, wenn diese auf 95% steigt? Dann ist auch die "flexible" Quote bei 95%. Bleiben nur noch 5% für die "normalen Deutschen". Bei den übrigen 95% wird der Migrant (aka Sandkastenkumpel von früher dessen Mutter aber erst mit 2 Jahren die polnische Staatsbürgerschaft abgelegt hatte) zumindest bei "gleicher Eignung" bevorzugt.
Bevorzugung bei gleicher Eignung bedeutet hier nichts anderes, als dass "Migrationshintergrund" ein positives Einstellungsmerkmal ist.
Und letzteres ist eindeutig verfassungswidrig.
Im Übrigen selbst schuld, der links-grün Wähler sägt am eigenen Ast.
Das trifft ja wohl eher auf die Afd-Wähler zu. Ohne Migration keine Daseinsberechtigung, da das ja ihr einziges Thema ist.
Da sieht man mal wieder wie verbissen und kleingeistig ihr seid, niemand hat was von AfD gesagt...
Immer die gleichen zig mal widerlegten 3 Ausreden "aber die Rechten" "aber die Reichen", einfach sinnentleert und substanzlos.
18.01.2021, 14:10
(18.01.2021, 14:02)Gast schrieb:(18.01.2021, 13:54)Gast schrieb:(18.01.2021, 13:22)Gast schrieb:(18.01.2021, 12:31)Gast schrieb: Berlin plant eine flexible Quote für Menschen mit Migrationshintergrund, wonach diese innerhalb eines gewissen Umfangs (35 %) bei Vorliegen gleicher Qualifikationen - im Falle des Richteramts mind. 8,0 im 2. Examen, hinzu kommen wie in jedem anderen Bewerbungsverfahren auch noch andere Gesichtspunkte - bevorzugt eingestellt werden sollen, um Bevölkerungsrealtitäten wiederzuspiegeln.
Was "flexible" Quote bedeutet, sollte man sich sehr genau vor Augen halten. Damit ist nicht gemeint, dass die Quote unverbidlich wäre oder sowas. Gemeint ist, dass sie ohne formelle Gesetzesänderung immer dem Anteil der Migranten an der (Berliner) Gesamtbevölkerung entsprechen soll.
Gegenwärtig wird der Anteil bei 35% vermutet. Sinkt er auf 30%, ist die (verbindliche) Quote auch nur noch bei 30%. In der Praxis muss dann das Verwaltungsgericht untersuchen, wie hoch der Bevölkerungsanteil nun ist. Dazu muss er dann jeden Berliner und dessen Eltern (Vater unbekannt?) fragen, welche Staatsbürgerschaften diese bei der Geburt hatten. Ratschläge für eine praxistaugliche Vorgehensweise?
In der Realität dürfte die Quote aber nicht fallen, sondern dem Trend aus den letzten Jahren folgend noch etwas steigen. Was ist eigentlich, wenn diese auf 95% steigt? Dann ist auch die "flexible" Quote bei 95%. Bleiben nur noch 5% für die "normalen Deutschen". Bei den übrigen 95% wird der Migrant (aka Sandkastenkumpel von früher dessen Mutter aber erst mit 2 Jahren die polnische Staatsbürgerschaft abgelegt hatte) zumindest bei "gleicher Eignung" bevorzugt.
Bevorzugung bei gleicher Eignung bedeutet hier nichts anderes, als dass "Migrationshintergrund" ein positives Einstellungsmerkmal ist.
Und letzteres ist eindeutig verfassungswidrig.
Im Übrigen selbst schuld, der links-grün Wähler sägt am eigenen Ast.
Das trifft ja wohl eher auf die Afd-Wähler zu. Ohne Migration keine Daseinsberechtigung, da das ja ihr einziges Thema ist.
Ist ja wie im Wahlkampf hier, statt sich thematisch einzulassen, empört man sich lieber (beiderseits) über den politischen Gegner und schon fällt kaum jemandem auf, dass einem inhaltlich nichts einfällt.
Versuchen wir es mal anders: Was spricht denn derart für eine Migrantenquote, das diese Ungleichbehandlung rechtfertigen könnte?
18.01.2021, 14:57
Dafür spricht eine angemessene Teilhabe anhand des Bevölkerungsdurchschnitts.
18.01.2021, 14:59
Auch wenn ich das Vorhaben für Diskussionswürdig halte: Für eine Quote spricht auf jeden Fall, dass Migranten systematisch benachteiligt werden. Es gibt unzählige Studien, die belegen, dass Migranten bei gleicher Eignung mit hoher Wahrscheinlichkeit den kürzeren ziehen, wenn der Konkurrent einen deutschen Namen hat. Das sind Fakten. Und deshalb jetzt hier so zu tun, als sei eine sog. Migrantenquote völlig hirnrissig und abwegig, zeigt, dass das vielen schlicht entweder nicht bewusst ist oder sie auf ihre Privilegien nicht verzichten wollen. Nämlich, dass sie im Bewerbungsverfahren sicher einem Migranten vorgezogen werden.
18.01.2021, 15:22
(18.01.2021, 14:59)Gast132 schrieb: Auch wenn ich das Vorhaben für Diskussionswürdig halte: Für eine Quote spricht auf jeden Fall, dass Migranten systematisch benachteiligt werden. Es gibt unzählige Studien, die belegen, dass Migranten bei gleicher Eignung mit hoher Wahrscheinlichkeit den kürzeren ziehen, wenn der Konkurrent einen deutschen Namen hat. Das sind Fakten. Und deshalb jetzt hier so zu tun, als sei eine sog. Migrantenquote völlig hirnrissig und abwegig, zeigt, dass das vielen schlicht entweder nicht bewusst ist oder sie auf ihre Privilegien nicht verzichten wollen. Nämlich, dass sie im Bewerbungsverfahren sicher einem Migranten vorgezogen werden.
Hab leider einen waschechten Kanackennachnamen. Den verdanke ich demselben Umstand, dem ich mithilfe der Migrantenquote auch eine Bevorzugung zu verdanken hätte (bei "gleicher Eignung" *hust just*).
Witzig. Denn ich bin mir ziemlich sicher, niemals aufgrund meines "Migrantendaseins" (ich bin nie migriert, auch sind es meine in DE geborene Eltern nicht) diskriminiert zu werden. Kam bisher auch so gut durchs Leben. Dürfte auch für einen Richterjob in Berlin reichen. Laut BVerfG fällt es Berlin ja erkennbar schwer, geeignete Kandidaten zu finden. Da kann Berlin es sich doch gar nicht leisten, die Migrnaten wegzudiskriminieren.
Du willst verhindern, dass aufgrund des Nachnamens diskriminiert wird? Dann gestalte das Bewerbungsverfahren so, dass der Entscheider den Namen des Bewerbers nicht erfährt. Ohne weiteres möglich. Dann stellt man sicher, dass dieser konkrete Fall frei von Namensdiskriminierung war.
Das Gesetz soll aber keine Diskriminierung bekämpfen. Es soll "strukturelle Diskriminierung" bekämpfen. Das Wort "strukturell" soll ein Zauberwort sein und bedeutet nichts anderes als "also wir können hier leider selber auch keine Diskriminierung erkennen oder sogar nachweisen". Ist in dem konkreten Fall aber keine Diskrimnierung erkennbar, wird sie erst durch das Gesetz reingebracht. Das ist das Gegenteil von Gleichheit. Bevorzugung aufgrund der Abstammung wird plötzlich ins Programm geschrieben.
Dein großer Denkfehler: Du schließt aufgrund der hier vorgetragenen Personen sofort auf bestimmte Eigentschaften oder persönliche Betroffenheit der anderen User. Die anderen User machen sich aber einfach so Gedanken über Sinnhaftigkeit und Verfassungsmäßigkeit. Dabei sind die anderen user auch nicht unbedingt schlechter informiert als du. Auf die "die anderen entscheiden unsachlich oder sind nicht so gut informiert wie ich"-Schiene solltest du dich nicht locken lassen.
18.01.2021, 15:28
(18.01.2021, 15:22)Gast schrieb:(18.01.2021, 14:59)Gast132 schrieb: Auch wenn ich das Vorhaben für Diskussionswürdig halte: Für eine Quote spricht auf jeden Fall, dass Migranten systematisch benachteiligt werden. Es gibt unzählige Studien, die belegen, dass Migranten bei gleicher Eignung mit hoher Wahrscheinlichkeit den kürzeren ziehen, wenn der Konkurrent einen deutschen Namen hat. Das sind Fakten. Und deshalb jetzt hier so zu tun, als sei eine sog. Migrantenquote völlig hirnrissig und abwegig, zeigt, dass das vielen schlicht entweder nicht bewusst ist oder sie auf ihre Privilegien nicht verzichten wollen. Nämlich, dass sie im Bewerbungsverfahren sicher einem Migranten vorgezogen werden.
Hab leider einen waschechten Kanackennachnamen. Den verdanke ich demselben Umstand, dem ich mithilfe der Migrantenquote auch eine Bevorzugung zu verdanken hätte (bei "gleicher Eignung" *hust just*).
Witzig. Denn ich bin mir ziemlich sicher, niemals aufgrund meines "Migrantendaseins" (ich bin nie migriert, auch sind es meine in DE geborene Eltern nicht) diskriminiert zu werden. Kam bisher auch so gut durchs Leben. Dürfte auch für einen Richterjob in Berlin reichen. Laut BVerfG fällt es Berlin ja erkennbar schwer, geeignete Kandidaten zu finden. Da kann Berlin es sich doch gar nicht leisten, die Migrnaten wegzudiskriminieren.
Du willst verhindern, dass aufgrund des Nachnamens diskriminiert wird? Dann gestalte das Bewerbungsverfahren so, dass der Entscheider den Namen des Bewerbers nicht erfährt. Ohne weiteres möglich. Dann stellt man sicher, dass dieser konkrete Fall frei von Namensdiskriminierung war.
Das Gesetz soll aber keine Diskriminierung bekämpfen. Es soll "strukturelle Diskriminierung" bekämpfen. Das Wort "strukturell" soll ein Zauberwort sein und bedeutet nichts anderes als "also wir können hier leider selber auch keine Diskriminierung erkennen oder sogar nachweisen". Ist in dem konkreten Fall aber keine Diskrimnierung erkennbar, wird sie erst durch das Gesetz reingebracht. Das ist das Gegenteil von Gleichheit. Bevorzugung aufgrund der Abstammung wird plötzlich ins Programm geschrieben.
Dein großer Denkfehler: Du schließt aufgrund der hier vorgetragenen Personen sofort auf bestimmte Eigentschaften oder persönliche Betroffenheit der anderen User. Die anderen User machen sich aber einfach so Gedanken über Sinnhaftigkeit und Verfassungsmäßigkeit. Dabei sind die anderen user auch nicht unbedingt schlechter informiert als du. Auf die "die anderen entscheiden unsachlich oder sind nicht so gut informiert wie ich"-Schiene solltest du dich nicht locken lassen.
Allein die Verwendung des Begriffs "Kanackennachnamen" sagt doch schon alles. Es gibt keine Kanacken. Dieser Ausdruck ist ein eindeutiges Zeichen für einen Rassismus. Wenn du einen Migranten als Kanacken bezeichnen würdest (was ich natürlich nicht unterstellen würde), wäre sicherlich § 185 StGB erfüllt. Ich finde, dass die o.g. Ausdrucksweise eines vernunftbegabten Menschen unwürdig ist.