17.01.2021, 17:43
Unerträgliches Gejammer hier. Beschämender destruktiver Neid. Gefährliche Kurzsichtigkeit. Erschreckende Milchmädchenrechnungen. Veheerend schechte mathematische Kenntnisse (Berliner Schuldbildung?). Eigensinnige Interpretation von Arbeitslosen- und Kriminalstatistiken. Strohmannargumente durch diejenigen, die anderen Strohmannargumente vorwerfen. Eine wenig fundierte Debatte über Vermögenssteuern, die von dem hier diskutierten Problem ablenken soll.
Zurück zum Thema:
Die Bevorzugung von "Migranten" ist offensichtlich verfassungswidrig. Der Verweis auf die ausschließliche Anwendung bei "gleicher Eignung" bringt geht noch immer fehl. Wirkliche "gleiche Eignung" kann es bei der Kumulation von (noch zu gewichtenden) Kriterien nie geben. Im Übrigen verbietet das Grundgesetz die Bevorzugung ausnahmslos, nicht nur bei "ungleicher Eignung". Der Kampf für die Migrantenquote wird auf verlorenem Feld geführt.
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Die Bevorzugung von "Migranten" ist offensichtlich verfassungswidrig. Der Verweis auf die ausschließliche Anwendung bei "gleicher Eignung" bringt geht noch immer fehl. Wirkliche "gleiche Eignung" kann es bei der Kumulation von (noch zu gewichtenden) Kriterien nie geben. Im Übrigen verbietet das Grundgesetz die Bevorzugung ausnahmslos, nicht nur bei "ungleicher Eignung". Der Kampf für die Migrantenquote wird auf verlorenem Feld geführt.
17.01.2021, 17:45
(17.01.2021, 17:42)Gast schrieb:(17.01.2021, 17:39)Gast schrieb: Schon mal was von equal pay gap gehört?
Wenn man schon sein Gehalt nicht richtig verhandeln kann, dann sollte man am besten einfach nur stempeln.
Was hat man denn für eine Verhandlungsbasis mit 2 x a? Die Diskriminierung fängt ja schon bei den Klausuren an. Korrektoren beurteilen männliche Handschriften besser.
17.01.2021, 17:48
(17.01.2021, 17:45)Gast schrieb:(17.01.2021, 17:42)Gast schrieb:(17.01.2021, 17:39)Gast schrieb: Schon mal was von equal pay gap gehört?
Wenn man schon sein Gehalt nicht richtig verhandeln kann, dann sollte man am besten einfach nur stempeln.
Was hat man denn für eine Verhandlungsbasis mit 2 x a? Die Diskriminierung fängt ja schon bei den Klausuren an. Korrektoren beurteilen männliche Handschriften besser.
Das Problem ist, dass solche Kommentare zwar zu 99% getrollt sind. Aber:
1) Es gibt Menschen, die das erntshaft so vertreten.
2) Es ist nicht sooo lustig, als dass es die Störung des Threads hier rechtfertigen würde.
Kurz geschmunzelt habe ich bisher nur bei den nicht-weißen Richtenden.
17.01.2021, 17:50
(17.01.2021, 17:43)Gast schrieb: Unerträgliches Gejammer hier. Beschämender destruktiver Neid. Gefährliche Kurzsichtigkeit. Erschreckende Milchmädchenrechnungen. Veheerend schechte mathematische Kenntnisse (Berliner Schuldbildung?). Eigensinnige Interpretation von Arbeitslosen- und Kriminalstatistiken. Strohmannargumente durch diejenigen, die anderen Strohmannargumente vorwerfen. Eine wenig fundierte Debatte über Vermögenssteuern, die von dem hier diskutierten Problem ablenken soll.
Zurück zum Thema:
Die Bevorzugung von "Migranten" ist offensichtlich verfassungswidrig. Der Verweis auf die ausschließliche Anwendung bei "gleicher Eignung" bringt geht noch immer fehl. Wirkliche "gleiche Eignung" kann es bei der Kumulation von (noch zu gewichtenden) Kriterien nie geben. Im Übrigen verbietet das Grundgesetz die Bevorzugung ausnahmslos, nicht nur bei "ungleicher Eignung". Der Kampf für die Migrantenquote wird auf verlorenem Feld geführt.
Das Auswärtige Amt bevozugt ja jetzt schon Migranten wegen der nützlichen Zweitsprache auch ohne Quote. Ist eigentlich auch gegen Art. 3 Abs. 3 GG, das eine Bevorzugung aufgrund von Sprache und Herkunft verbietet.
Das wird dann so gedreht, dass der bevorzugte Bewerber dann kommunikativer oder sozialkompetenter wirken soll als Hans Müller, der nur einsprachig aufwuchs.
17.01.2021, 17:56
(16.01.2021, 15:29)Gast schrieb: Muss man sich mal ausdenken, man wird als Bürger im eigenen Land vom Staat diskriminiert, weil man dessen Staatsvolk angehört? Wie krank diese Welt inzwischen geworden ist.
Warum die Deutschen sich selbst nicht mögen:
https://www.welt.de/politik/deutschland/...oegen.html
Kein Wunder, dass so viele Deutsche beim AA arbeiten wollen. Die wollen einfach nur weg aus D.
17.01.2021, 18:02
Feedback nach einem Vorstelungsgespräch beim Ausw. Amt:
"Bei Motivation haben Sie gesagt, dass Sie gerne im Ausland leben wollen. Das wollen wir alle..." :D
"Bei Motivation haben Sie gesagt, dass Sie gerne im Ausland leben wollen. Das wollen wir alle..." :D
17.01.2021, 18:05
(17.01.2021, 17:45)Gast schrieb:(17.01.2021, 17:42)Gast schrieb:(17.01.2021, 17:39)Gast schrieb: Schon mal was von equal pay gap gehört?
Wenn man schon sein Gehalt nicht richtig verhandeln kann, dann sollte man am besten einfach nur stempeln.
Was hat man denn für eine Verhandlungsbasis mit 2 x a? Die Diskriminierung fängt ja schon bei den Klausuren an. Korrektoren beurteilen männliche Handschriften besser.
lol hahaha
17.01.2021, 18:06
(17.01.2021, 17:50)Gast schrieb:(17.01.2021, 17:43)Gast schrieb: Unerträgliches Gejammer hier. Beschämender destruktiver Neid. Gefährliche Kurzsichtigkeit. Erschreckende Milchmädchenrechnungen. Veheerend schechte mathematische Kenntnisse (Berliner Schuldbildung?). Eigensinnige Interpretation von Arbeitslosen- und Kriminalstatistiken. Strohmannargumente durch diejenigen, die anderen Strohmannargumente vorwerfen. Eine wenig fundierte Debatte über Vermögenssteuern, die von dem hier diskutierten Problem ablenken soll.
Zurück zum Thema:
Die Bevorzugung von "Migranten" ist offensichtlich verfassungswidrig. Der Verweis auf die ausschließliche Anwendung bei "gleicher Eignung" bringt geht noch immer fehl. Wirkliche "gleiche Eignung" kann es bei der Kumulation von (noch zu gewichtenden) Kriterien nie geben. Im Übrigen verbietet das Grundgesetz die Bevorzugung ausnahmslos, nicht nur bei "ungleicher Eignung". Der Kampf für die Migrantenquote wird auf verlorenem Feld geführt.
Das Auswärtige Amt bevozugt ja jetzt schon Migranten wegen der nützlichen Zweitsprache auch ohne Quote. Ist eigentlich auch gegen Art. 3 Abs. 3 GG, das eine Bevorzugung aufgrund von Sprache und Herkunft verbietet.
Das wird dann so gedreht, dass der bevorzugte Bewerber dann kommunikativer oder sozialkompetenter wirken soll als Hans Müller, der nur einsprachig aufwuchs.
Achso? Dann wären doch die bisherigen Sprachanforderungen (Kenntnisse von mindestens zwei UN-Sprachen) auch als Verstoß gegen Art. 3 zu werten gewesen? Oder gilt das nur dann, wenn Vietnamesisch, Polnisch und Kurdisch auf einmal auch eine Rolle spielen? Wie kann es das AA bloß wagen, Sprachkenntnisse in seine Qualifikationsbeurteilung miteinzubeziehen?! Wofür braucht man die dort überhaupt?!?!
17.01.2021, 18:09
(17.01.2021, 17:56)Gast schrieb:(16.01.2021, 15:29)Gast schrieb: Muss man sich mal ausdenken, man wird als Bürger im eigenen Land vom Staat diskriminiert, weil man dessen Staatsvolk angehört? Wie krank diese Welt inzwischen geworden ist.
Warum die Deutschen sich selbst nicht mögen:
https://www.welt.de/politik/deutschland/...oegen.html
"Während unsere Nachbarn in den Fragebögen ganz selbstbewusst ankreuzten "Ich finde mein eigenes Land sehr sympathisch", wie es die Schweizer, Franzosen und Polen taten, so stimmten viele Deutsche der Aussage zu "Ausländer haben viele positive Eigenschaften, die uns Deutschen fehlen"."
17.01.2021, 18:10
(17.01.2021, 17:56)Gast schrieb:(16.01.2021, 15:29)Gast schrieb: Muss man sich mal ausdenken, man wird als Bürger im eigenen Land vom Staat diskriminiert, weil man dessen Staatsvolk angehört? Wie krank diese Welt inzwischen geworden ist.
Warum die Deutschen sich selbst nicht mögen:
https://www.welt.de/politik/deutschland/...oegen.html
"Während unsere Nachbarn in den Fragebögen ganz selbstbewusst ankreuzten "Ich finde mein eigenes Land sehr sympathisch", wie es die Schweizer, Franzosen und Polen taten, so stimmten viele Deutsche der Aussage zu "Ausländer haben viele positive Eigenschaften, die uns Deutschen fehlen"."