16.01.2021, 16:07
(16.01.2021, 05:51)Gast schrieb:(16.01.2021, 02:31)Gast schrieb:(16.01.2021, 00:02)Gast schrieb:(15.01.2021, 23:27)Gast schrieb:(15.01.2021, 22:40)Gast schrieb: Aber ist denn nicht über 62 VwVfG die 305 ff anwendbar?
Ich hab die Regelung als AGB subsumieren können. Das OVG macht das ganze ja komplett freestyle
Steht im Kommentar unter dem §. „Es kommt drauf an“ ?
hat halt fast jeder aus meiner AG über 305ff gelöst mit 62 vwvfg aber das ovg wollte das wohl über 59 vwvfg... dann ist das jetzt eben so. immerhin stimmen die argumente
Wer weiß schon, was die da wollen. Hab da auch nen Riesen Fass aufgemacht, ob 305 ff überhaupt anwendbar ist, weil das wohl höchst umstritten ist laut Kommentar... in der hier verlinkten Entscheidung aber kein Wort darüber.
Ich bin übrigens über BeamtStG zum Verwaltungsrechtsweg gekommen. Hab das auch im Kommentar so verstanden, dass auch Streitigkeiten, die die Ausbildung zum Beamten betreffen darunter fallen. Scheint aber auch komplett falsch zu sein. Dann frag ich mich aber, warum da so drauf rumgeritten wurde im Sachverhalt. Kein Plan.
Ich bin der Vorposter. In Nds hatten wir halt keinen VwVfG Kommentar. Einzig die Vorbemerkung im Palandt zu 311 war ne kleine Hilfe. Fände es arg fies, wenn man das nicht so machen könnte, denn zwei der Argumente des Gegners waren immerhin 1. Überraschende Klausel, 305c BGB und 2. Knebelungsvertrag, 138 BGB. Das hat einen einfach angesprungen und zwar neben der Abwägung vei 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG.
Hab übrigens einfach 40 VwGO genommen und noch gesagt, dass 40 II zudem sagt, dass öffR Verträge nicht vors Zivilgericht gehören. Er war ja nie Beamter oder Azubi im ÖD laut des Vetrtrages. Aber du... das war ein Nebenschauplatz. Grad nach den Klausuren denkt man alles sei ne Katastrophe. Selbsteinschätzung ist da so gut wie unmöglich. Kann nichtmal gescheit schlafen, so erledigt bin ich von den letzten zwei Wochen.
Mal sehen, wird schon. Gerichte prüfen ja manchmal ganz schön unsauber, argumentieren dafür aber dann schön.
Jedenfalls hätte ich mir das mat. Kaiserskript und den materiellen Teil vom Gaus/ Padberg/ Kaiser auch schenken können :D
Keinen VwVfG Kommentar bei dieser Klausur? Heftig. Hab gefühlt die Hälfte meiner Klausur daraus abgeschrieben. Aber das MUSS dann ja wohl mit in die Bewertung miteinfließen, dass ihr keinen hattet.
16.01.2021, 17:55
(16.01.2021, 16:07)Gast schrieb:(16.01.2021, 05:51)Gast schrieb:(16.01.2021, 02:31)Gast schrieb:(16.01.2021, 00:02)Gast schrieb:(15.01.2021, 23:27)Gast schrieb: Steht im Kommentar unter dem §. „Es kommt drauf an“ ?
hat halt fast jeder aus meiner AG über 305ff gelöst mit 62 vwvfg aber das ovg wollte das wohl über 59 vwvfg... dann ist das jetzt eben so. immerhin stimmen die argumente
Wer weiß schon, was die da wollen. Hab da auch nen Riesen Fass aufgemacht, ob 305 ff überhaupt anwendbar ist, weil das wohl höchst umstritten ist laut Kommentar... in der hier verlinkten Entscheidung aber kein Wort darüber.
Ich bin übrigens über BeamtStG zum Verwaltungsrechtsweg gekommen. Hab das auch im Kommentar so verstanden, dass auch Streitigkeiten, die die Ausbildung zum Beamten betreffen darunter fallen. Scheint aber auch komplett falsch zu sein. Dann frag ich mich aber, warum da so drauf rumgeritten wurde im Sachverhalt. Kein Plan.
Ich bin der Vorposter. In Nds hatten wir halt keinen VwVfG Kommentar. Einzig die Vorbemerkung im Palandt zu 311 war ne kleine Hilfe. Fände es arg fies, wenn man das nicht so machen könnte, denn zwei der Argumente des Gegners waren immerhin 1. Überraschende Klausel, 305c BGB und 2. Knebelungsvertrag, 138 BGB. Das hat einen einfach angesprungen und zwar neben der Abwägung vei 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG.
Hab übrigens einfach 40 VwGO genommen und noch gesagt, dass 40 II zudem sagt, dass öffR Verträge nicht vors Zivilgericht gehören. Er war ja nie Beamter oder Azubi im ÖD laut des Vetrtrages. Aber du... das war ein Nebenschauplatz. Grad nach den Klausuren denkt man alles sei ne Katastrophe. Selbsteinschätzung ist da so gut wie unmöglich. Kann nichtmal gescheit schlafen, so erledigt bin ich von den letzten zwei Wochen.
Mal sehen, wird schon. Gerichte prüfen ja manchmal ganz schön unsauber, argumentieren dafür aber dann schön.
Jedenfalls hätte ich mir das mat. Kaiserskript und den materiellen Teil vom Gaus/ Padberg/ Kaiser auch schenken können :D
Keinen VwVfG Kommentar bei dieser Klausur? Heftig. Hab gefühlt die Hälfte meiner Klausur daraus abgeschrieben. Aber das MUSS dann ja wohl mit in die Bewertung miteinfließen, dass ihr keinen hattet.
Die Argumente konnte man auch so hinbekommen. In Nds gibt einem der SV dann ein paar mehr Hinweise. Alles zum ÖR Vertrag gibg mit Vorbemerkungen zu 311 Palandt gut genug - aber der Rest war halt dann über 62 VwVfG ersichtlich, sonst hätte es halt nicht fast jeder so gemacht. Wir alle saßen da mit Palandt :D
16.01.2021, 18:27
Der Vorposter:
Hab grad was entdeckt:
VG Stade 4. Kammer, Urteil vom 18.09.2018, 4 A 2477/17, ECLI:DE:VGSTADE:2018:0918.4A2477.17.00
Die Vorinstanz des OVG Lüneburg. 62 VwVfG + 305c BGB passen.
Alles richtig gemacht, nur die Zinsen mal wieder vergessen :D
Hab grad was entdeckt:
VG Stade 4. Kammer, Urteil vom 18.09.2018, 4 A 2477/17, ECLI:DE:VGSTADE:2018:0918.4A2477.17.00
Die Vorinstanz des OVG Lüneburg. 62 VwVfG + 305c BGB passen.
Alles richtig gemacht, nur die Zinsen mal wieder vergessen :D
17.01.2021, 09:35
War einfach der schwerste Examensdurchgang. Sau unverhältnismäßíg.
17.01.2021, 11:08
(17.01.2021, 09:35)Gast schrieb: War einfach der schwerste Examensdurchgang. Sau unverhältnismäßíg.
Hier Oktoberdurchgang: Aus meinem Durchgang haben alle dasselbe gedacht. Schwerster Examensdurchgang. Allerdings sind wohl die Corona Durchgänge schwieriger als normal (hat auch ein bekannter Repititor erzählt, der hier im Forum ab und zu was schreibt). Niemand weiß warum.
17.01.2021, 11:51
17.01.2021, 12:16
17.01.2021, 12:36
(17.01.2021, 11:51)Gast schrieb:(17.01.2021, 09:35)Gast schrieb: War einfach der schwerste Examensdurchgang. Sau unverhältnismäßíg.
Genauso wie zu Abizeiten die Abiprüfungen die schwersten unseres Lebens waren...
Subjektiv mag das in dem Moment auch so sein. Aber ich denke schon, das man sagen kann, dass manche Examensdurchgänge schwieriger sind als andere. Ich habe in Niedersachsen in diesem Durchgang als Verbesserer geschrieben und ich muss ganz ehrlich sagen, dass mein Erstversuch im Vergleich zu dem hier, sehr human und machbar war. Bei uns aus dem Kurs ist damals auch keiner durchgefallen. Insgesamt glaube ich aber auch, dass dieser Umstand dann vllt bei der Notenvergabe etwas berücksichtigt wird, weswegen wir uns erstmal keine Gedanken machen sollten.
17.01.2021, 13:48
Ich würde nicht soweit gehen und sagen, dass unser Durchgang der Schwerste vom Inhalt der Klausuren war. Das sagt ohnehin jeder von seinem Durchgang - völlig normal.
Dennoch: Es ist unverkennbar, dass wir einen deutlichen Nachteil durch das ständige Lüften hatten, meine Temperaturanzeige vom Wecker hat ständig zwischen 17 und 18° gependelt. Meine zitterende Hand während des Lüftens hat den Eindruck wohl bestätigt. Dass man als Prüfungsamt dann auf die Idee kommt, ausgerechnet in diesem Durchgang exotische Sachverhalte zu prüfen (öffentlich-rechtlicher Vertrag, wohl eher selten) ist jedenfalls fragwürdig (auch wenn ich mich nicht beschweren kann, war es doch meine beste Klausur...). Zudem war es mehr als unverantwortlich, die Prüflinge in einen engen Raum ohne Maske zu stopfen und wissentlich schwerste Gesundheitsschädigungen durch Corona in Kauf zu nehmen.
Dennoch: Es ist unverkennbar, dass wir einen deutlichen Nachteil durch das ständige Lüften hatten, meine Temperaturanzeige vom Wecker hat ständig zwischen 17 und 18° gependelt. Meine zitterende Hand während des Lüftens hat den Eindruck wohl bestätigt. Dass man als Prüfungsamt dann auf die Idee kommt, ausgerechnet in diesem Durchgang exotische Sachverhalte zu prüfen (öffentlich-rechtlicher Vertrag, wohl eher selten) ist jedenfalls fragwürdig (auch wenn ich mich nicht beschweren kann, war es doch meine beste Klausur...). Zudem war es mehr als unverantwortlich, die Prüflinge in einen engen Raum ohne Maske zu stopfen und wissentlich schwerste Gesundheitsschädigungen durch Corona in Kauf zu nehmen.
17.01.2021, 13:52
(17.01.2021, 13:48)ExamenHessen schrieb: Ich würde nicht soweit gehen und sagen, dass unser Durchgang der Schwerste vom Inhalt der Klausuren war. Das sagt ohnehin jeder von seinem Durchgang - völlig normal.
Dennoch: Es ist unverkennbar, dass wir einen deutlichen Nachteil durch das ständige Lüften hatten, meine Temperaturanzeige vom Wecker hat ständig zwischen 17 und 18° gependelt. Meine zitterende Hand während des Lüftens hat den Eindruck wohl bestätigt. Dass man als Prüfungsamt dann auf die Idee kommt, ausgerechnet in diesem Durchgang exotische Sachverhalte zu prüfen (öffentlich-rechtlicher Vertrag, wohl eher selten) ist jedenfalls fragwürdig (auch wenn ich mich nicht beschweren kann, war es doch meine beste Klausur...). Zudem war es mehr als unverantwortlich, die Prüflinge in einen engen Raum ohne Maske zu stopfen und wissentlich schwerste Gesundheitsschädigungen durch Corona in Kauf zu nehmen.
Bei uns gab es hingegen kaum Einschränkungen.
Hatten ne kleine Gruppe, es war warm und frischluft wurde regelmäßig kurz reingelassen.
Ich fand den Nds Durchgang besser als den vom Oktober. Einzig die zweite Klausur mit dem Verlöbnis war strange