14.01.2021, 16:51
Du willst 5.001 von jemanden. Er will aber nicht zahlen. Da du keine Anwaltszulassung hast musst du jemanden beauftragen.
Wen beauftragst du? Den GK oder den FWW Anwalt, um die Ecke? Wieso und warum?
Wen beauftragst du? Den GK oder den FWW Anwalt, um die Ecke? Wieso und warum?
14.01.2021, 16:55
Natürlich den FWW Anwalt. Für den GK Anwalt muss ich ja das fünffache meiner Forderung zahlen, da er wohl nicht auf RVG abrechnen wird.
14.01.2021, 17:03
Oder ist der GK Anwalt dein Studienkollege und macht es billiger?
14.01.2021, 17:34
Die Fragen hier werden mit zunehmender Länge des Lockdowns auch wirklich stetig sinnfreier...
14.01.2021, 17:51
14.01.2021, 22:50
14.01.2021, 22:57
(14.01.2021, 22:50)Gast schrieb:(14.01.2021, 16:51)Gast schrieb: Du willst 5.001 von jemanden. Er will aber nicht zahlen. Da du keine Anwaltszulassung hast musst du jemanden beauftragen.
Wen beauftragst du? Den GK oder den FWW Anwalt, um die Ecke? Wieso und warum?
Ich klage 5.000 ein und verzichte auf den einen Euro.
Gegen erhebt Widerklage über 20 Euro, es geht zum LG, dann nimmt er die Widerklage zurück.
14.01.2021, 23:46
Paragraph fünf Zett Pe Oh
15.01.2021, 00:39
(14.01.2021, 22:57)Gast schrieb:(14.01.2021, 22:50)Gast schrieb:(14.01.2021, 16:51)Gast schrieb: Du willst 5.001 von jemanden. Er will aber nicht zahlen. Da du keine Anwaltszulassung hast musst du jemanden beauftragen.
Wen beauftragst du? Den GK oder den FWW Anwalt, um die Ecke? Wieso und warum?
Ich klage 5.000 ein und verzichte auf den einen Euro.
Gegen erhebt Widerklage über 20 Euro, es geht zum LG, dann nimmt er die Widerklage zurück.
Oh man. Die geballte Kompetenz hier wieder unterwegs :D
15.01.2021, 01:12
(14.01.2021, 22:57)Gast schrieb:(14.01.2021, 22:50)Gast schrieb:(14.01.2021, 16:51)Gast schrieb: Du willst 5.001 von jemanden. Er will aber nicht zahlen. Da du keine Anwaltszulassung hast musst du jemanden beauftragen.
Wen beauftragst du? Den GK oder den FWW Anwalt, um die Ecke? Wieso und warum?
Ich klage 5.000 ein und verzichte auf den einen Euro.
Gegen erhebt Widerklage über 20 Euro, es geht zum LG, dann nimmt er die Widerklage zurück.
Du meinst er erhebt feststellubgsklage, dass ein Anspruch auf Zahlung ihv 5001 nicht besteht