07.01.2021, 15:48
Hallo und Glückwunsch!
Aus meiner Sicht und Erfahrung kann ich sagen - falls Jura dein Traum oder Passion sind mache es! Ich habe mich mit dem ersten auch schwer getan und brauchte ziemlich lange (seit 2009) und hatte auch erst mit dem zweiten regulären Versuch bestanden (Freischuss hatte ich nicht gehabt). Ich war glücklich, dass ich das erste bestanden habe die Note im schriftlichen 4,0 mit mündlich und SP dann knappe 6.
Im Ref fiel es mir dann auf einmal so viel leichter! Es ist sehr spannend Einblicke in alle Bereiche zu bekommen, deine Fälle sind jetzt real und plastisch. Du kannst dir alles vorstellen, die Fälle sind nicht so konstruiert nur um abgefahrene Sachen abzuprüfen, aber sind echt praxisnah. Dadurch, dass ich das 1. Examen mehrmals geschrieben habe, finde ich, dass bei mir jetzt das materielle Recht in Grundzügen richtig gut sitzt (ou yes - alles schlechte ist zu etwas gut WIEDERHOLUNG :D ) und das ist das was man in der Realität braucht. Mit diesen Grundlagen+Begeisterung+Kommentare gibt es nur sehr wenig Fälle die ich jetzt im Ref nicht brauchbar lösen könnte.
Natürlich gibt es auch das neue, die ganzen prozessualen Sachen die man lernen muss, wenn aber Grundlagen (wirklich nur Grundverständnis, dass aber perfekt) des materiellen sitzen, dann ist das neue nur noch eine kleine Hürde.
Das ganze reflektiert sich bei mir jetzt scon in den alen Probleklausren. Ohne dass ich mich auf diese vorbereite schreibe ich im Durschnitt um die 6 Punkte. Nicht selten sind aber auch Kls mit 8 und ab und zu auch 9.
Deswegen glaube ich, dass wer begeistert ist und eher praktisch denkt, dem liegt das 2. besser (Übrigens - keine Definitionen oder Schematas mehr lernen :heart: ist das nicht geil? :D )
Wenn aber Jura nicht deine Passion ist und du keine Begeisterung mehr finden kannst, dann wird es glaube ich auch im Referendariat nicht besser. Und ich rate in diesem Fall davon ab etwas aus dem Pflichtgefühl zu machen oder nur weil es der natürliche weitere Schritt ist. Wenn du keinen Job so finden würdest, kannst du es natürlich einach so machen um den Gehalt in unsicheren Coronazeiten zu kassieren. Sollten sich aber andere Chancen anbieten und du kein begeisterter jurist bsit, dann mache es ;)
Auf jeden Fall aber viel Erfolg und erstmal durchatmen, du hast es geschafft!
Aus meiner Sicht und Erfahrung kann ich sagen - falls Jura dein Traum oder Passion sind mache es! Ich habe mich mit dem ersten auch schwer getan und brauchte ziemlich lange (seit 2009) und hatte auch erst mit dem zweiten regulären Versuch bestanden (Freischuss hatte ich nicht gehabt). Ich war glücklich, dass ich das erste bestanden habe die Note im schriftlichen 4,0 mit mündlich und SP dann knappe 6.
Im Ref fiel es mir dann auf einmal so viel leichter! Es ist sehr spannend Einblicke in alle Bereiche zu bekommen, deine Fälle sind jetzt real und plastisch. Du kannst dir alles vorstellen, die Fälle sind nicht so konstruiert nur um abgefahrene Sachen abzuprüfen, aber sind echt praxisnah. Dadurch, dass ich das 1. Examen mehrmals geschrieben habe, finde ich, dass bei mir jetzt das materielle Recht in Grundzügen richtig gut sitzt (ou yes - alles schlechte ist zu etwas gut WIEDERHOLUNG :D ) und das ist das was man in der Realität braucht. Mit diesen Grundlagen+Begeisterung+Kommentare gibt es nur sehr wenig Fälle die ich jetzt im Ref nicht brauchbar lösen könnte.
Natürlich gibt es auch das neue, die ganzen prozessualen Sachen die man lernen muss, wenn aber Grundlagen (wirklich nur Grundverständnis, dass aber perfekt) des materiellen sitzen, dann ist das neue nur noch eine kleine Hürde.
Das ganze reflektiert sich bei mir jetzt scon in den alen Probleklausren. Ohne dass ich mich auf diese vorbereite schreibe ich im Durschnitt um die 6 Punkte. Nicht selten sind aber auch Kls mit 8 und ab und zu auch 9.
Deswegen glaube ich, dass wer begeistert ist und eher praktisch denkt, dem liegt das 2. besser (Übrigens - keine Definitionen oder Schematas mehr lernen :heart: ist das nicht geil? :D )
Wenn aber Jura nicht deine Passion ist und du keine Begeisterung mehr finden kannst, dann wird es glaube ich auch im Referendariat nicht besser. Und ich rate in diesem Fall davon ab etwas aus dem Pflichtgefühl zu machen oder nur weil es der natürliche weitere Schritt ist. Wenn du keinen Job so finden würdest, kannst du es natürlich einach so machen um den Gehalt in unsicheren Coronazeiten zu kassieren. Sollten sich aber andere Chancen anbieten und du kein begeisterter jurist bsit, dann mache es ;)
Auf jeden Fall aber viel Erfolg und erstmal durchatmen, du hast es geschafft!
07.01.2021, 16:05
Erst einmal: auch Glückwunsch von mir (wenn die Geschichte denn stimmt)
Aber, irgendwie scheint mir das etwas suspekt.
Du hast 2005 angefangen und hast 4 Versuche gebraucht, habe ich das richtig verstanden?
Wie ist das denn möglich? Bei uns in BY war Zwangsanmeldung nach spätestens 12 Semestern. Und der Zweitversuch musste innerhalb eines Jahres abgelegt werden.
Wenn du also 4 Versuche hattest, musste ja der 1. Versuch (Freischuss) im 8 Semester sein, der 2. Versuch (1. richtiger Versuch) im 10 Semester, der 3. Versuch (2. richtiger Versuch) im 12 Semester sein. Und woher kommt der 4. Versuch?
Aber, irgendwie scheint mir das etwas suspekt.
Du hast 2005 angefangen und hast 4 Versuche gebraucht, habe ich das richtig verstanden?
Wie ist das denn möglich? Bei uns in BY war Zwangsanmeldung nach spätestens 12 Semestern. Und der Zweitversuch musste innerhalb eines Jahres abgelegt werden.
Wenn du also 4 Versuche hattest, musste ja der 1. Versuch (Freischuss) im 8 Semester sein, der 2. Versuch (1. richtiger Versuch) im 10 Semester, der 3. Versuch (2. richtiger Versuch) im 12 Semester sein. Und woher kommt der 4. Versuch?
07.01.2021, 17:41
(07.01.2021, 16:05)Gast schrieb: Erst einmal: auch Glückwunsch von mir (wenn die Geschichte denn stimmt)
Aber, irgendwie scheint mir das etwas suspekt.
Du hast 2005 angefangen und hast 4 Versuche gebraucht, habe ich das richtig verstanden?
Wie ist das denn möglich? Bei uns in BY war Zwangsanmeldung nach spätestens 12 Semestern. Und der Zweitversuch musste innerhalb eines Jahres abgelegt werden.
Wenn du also 4 Versuche hattest, musste ja der 1. Versuch (Freischuss) im 8 Semester sein, der 2. Versuch (1. richtiger Versuch) im 10 Semester, der 3. Versuch (2. richtiger Versuch) im 12 Semester sein. Und woher kommt der 4. Versuch?
Zwangsanmeldung gab es nur in Bayern und ist mittlerweile sogar abgeschafft. Wie kommst du denn auf Bayern?
Freiversuch, regulärer Erstversuch, Zweitversuch und dann Gnadenversuch. Passt doch.
07.01.2021, 17:45
(07.01.2021, 17:41)Gast schrieb:(07.01.2021, 16:05)Gast schrieb: Erst einmal: auch Glückwunsch von mir (wenn die Geschichte denn stimmt)
Aber, irgendwie scheint mir das etwas suspekt.
Du hast 2005 angefangen und hast 4 Versuche gebraucht, habe ich das richtig verstanden?
Wie ist das denn möglich? Bei uns in BY war Zwangsanmeldung nach spätestens 12 Semestern. Und der Zweitversuch musste innerhalb eines Jahres abgelegt werden.
Wenn du also 4 Versuche hattest, musste ja der 1. Versuch (Freischuss) im 8 Semester sein, der 2. Versuch (1. richtiger Versuch) im 10 Semester, der 3. Versuch (2. richtiger Versuch) im 12 Semester sein. Und woher kommt der 4. Versuch?
Zwangsanmeldung gab es nur in Bayern und ist mittlerweile sogar abgeschafft. Wie kommst du denn auf Bayern?
Freiversuch, regulärer Erstversuch, Zweitversuch und dann Gnadenversuch. Passt doch.
Müssen die Widerholungs- bzw Verbesserungsversuche denn nicht innerhalb 1 Jahres nach dem gescheiterten/erfolgreichen Versuch abgelegt werden? In BY war das immer so.
07.01.2021, 20:37
(07.01.2021, 17:45)Gast schrieb:(07.01.2021, 17:41)Gast schrieb:(07.01.2021, 16:05)Gast schrieb: Erst einmal: auch Glückwunsch von mir (wenn die Geschichte denn stimmt)
Aber, irgendwie scheint mir das etwas suspekt.
Du hast 2005 angefangen und hast 4 Versuche gebraucht, habe ich das richtig verstanden?
Wie ist das denn möglich? Bei uns in BY war Zwangsanmeldung nach spätestens 12 Semestern. Und der Zweitversuch musste innerhalb eines Jahres abgelegt werden.
Wenn du also 4 Versuche hattest, musste ja der 1. Versuch (Freischuss) im 8 Semester sein, der 2. Versuch (1. richtiger Versuch) im 10 Semester, der 3. Versuch (2. richtiger Versuch) im 12 Semester sein. Und woher kommt der 4. Versuch?
Zwangsanmeldung gab es nur in Bayern und ist mittlerweile sogar abgeschafft. Wie kommst du denn auf Bayern?
Freiversuch, regulärer Erstversuch, Zweitversuch und dann Gnadenversuch. Passt doch.
Müssen die Widerholungs- bzw Verbesserungsversuche denn nicht innerhalb 1 Jahres nach dem gescheiterten/erfolgreichen Versuch abgelegt werden? In BY war das immer so.
Glaub wenn man im Freiversuch durchfällt, zählt dieser als nicht geschrieben, sodass man sich beliebig viel Zeit für den "ersten richtigen" Versuch nehmen kann
08.01.2021, 12:28
(07.01.2021, 17:45)Gast schrieb:(07.01.2021, 17:41)Gast schrieb:(07.01.2021, 16:05)Gast schrieb: Erst einmal: auch Glückwunsch von mir (wenn die Geschichte denn stimmt)
Aber, irgendwie scheint mir das etwas suspekt.
Du hast 2005 angefangen und hast 4 Versuche gebraucht, habe ich das richtig verstanden?
Wie ist das denn möglich? Bei uns in BY war Zwangsanmeldung nach spätestens 12 Semestern. Und der Zweitversuch musste innerhalb eines Jahres abgelegt werden.
Wenn du also 4 Versuche hattest, musste ja der 1. Versuch (Freischuss) im 8 Semester sein, der 2. Versuch (1. richtiger Versuch) im 10 Semester, der 3. Versuch (2. richtiger Versuch) im 12 Semester sein. Und woher kommt der 4. Versuch?
Zwangsanmeldung gab es nur in Bayern und ist mittlerweile sogar abgeschafft. Wie kommst du denn auf Bayern?
Freiversuch, regulärer Erstversuch, Zweitversuch und dann Gnadenversuch. Passt doch.
Müssen die Widerholungs- bzw Verbesserungsversuche denn nicht innerhalb 1 Jahres nach dem gescheiterten/erfolgreichen Versuch abgelegt werden? In BY war das immer so.
Ja, aber noch einmal, es gibt zwei Einschränkungen: erstens "war" und "in Bayern". So schwer ist das doch nicht zu verstehen.