06.01.2021, 01:26
2x5
48.000 EUR
+ vergütungsanteil für selbst akquirierte Mandate.
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06.01.2021, 01:52
06.01.2021, 02:06
06.01.2021, 11:12
(05.01.2021, 21:02)Gast schrieb:Das kommt doch immer auf den Ausbilder und den Bezirk an. Der Gerichtspräsident meiner Wahlstation hat gesagt, dass er sich selber vielleicht 13 Punkte geben würde. Dementsprechend ist da zweistellig schon eine wirkliche Leistung.(05.01.2021, 20:59)Gast schrieb: Ich hatte Stationszeugnisse zwischen 12 und 14 Punkte (staatlich und in den Anwaltsstationen) im zweiten Examen dann aber nur 5,04.
Ist beides durchschnittlich.
Der Ausbilder in der Verwaltung hat mir ohne Kommentar ein "sehr gut" ins Zeugnis geschrieben für drei Monate rumpimmeln und den halben Tag Zeit totschlagen, damit man nicht zu schnell ist.
06.01.2021, 12:03
06.01.2021, 12:15
06.01.2021, 12:33
(05.01.2021, 20:42)Gast schrieb:(05.01.2021, 20:29)Gast schrieb:Die Stationszeugnisse sind wirklich nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben werden. Mein Richter hat mich zB gefragt was ich den haben will und dann kam das auch so. In der Wahlstation musste ich intervenieren, weil die mir 18P geben wollten (Ausland) und meinte 13 reicht vollkommen.(05.01.2021, 19:19)Gast schrieb:(05.01.2021, 19:01)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:43)Gast Gast schrieb: Wenn du so gut bist, wieso hast du es dann nicht geschafft in zwei Versuchen deine Klausuren zumindest zu einem gehobenen ausreichend oder befriedigend zu schreiben? Du hast sogar drei Urteilsklausuren in jedem Examen.
Das ist tatsächlich ein überaus naiver Beitrag bzw. verklärt der Kollege die Realität und verkennt hier, dass Bewertungen von unter 10P in der Station selten sind und auf eine eher schwache Bearbeitung hindeuten. Dass er in zwei Versuchen nur 5,75 Punkten mit mündlicher Prüfung hingelegt hat, spricht da für sich.
Sicherlich ist die Stationsbewertung tendenziell eher großzügig. Aber verallgemeinern würde ich das nicht. Ich hatte in der Anwaltsstation einen Ausbilder mit dem ich nicht gut zurecht kam 9 Punkte. Im Examen war ich anwaltlich zweistellig. Verwaltung war nie meins, gab auch 9 Punkte. Im Examen lief es ähnlich, knapp drunter. Ich kenne genug, die in der Station deutlich besser und im Examen deutlich schlechter waren als ich. Es ist dort im Zweifel einfach deutlich subjektiver, da es sehr stark vom Verhältnis zum Ausbilder abhängt. In den Klausuren ist es anonym, wobei natürlich Wohlwollen/Strenge, Lesbarkeit der Schrift und Tagesform des Korrektors nicht ganz unwesentlich sind. Ich hatte in einer Klausur 4 Punkte Differenz (5 und 9 Punkte) bei der Bewertung; da hatte jemand einen ganz schlechten Tag;)
Ein gewisser Gradmesser dürfte - soweit dies möglich war- die Praxisverwertung der Stationsaufgaben sein. Wenn eine Arbeit nicht nur eine gute Bewertung hat, sondern im Prinzip 1:1 übernommen wird, hat das m.E. durchaus ein gewisse Aussagekraft. Das klappt natürlich nicht immer in der Praxis und ich hatte z.B. in der Verwaltung "Konserven", die schon erledigt waren, bekommen. Aber, dass das LAG meiner Wahlstation das mit 11P bewertete Urteil "kopiert" und veröffentlich hat, hat mich schon etwas beflügelt ;) Vor allem hat es die nächste Instanz überlebt.
Also in den Gerichtsstationen sind 8-9 P. Standard.
In den Anwaltsstationen / Wahlstation ist dann zweistellig normal.
Nicht alle schmeissen mit Punkten um sich. Das AA hat mir für 3 Mon. Vollzeitarbeit nur 7 P. geben wollen.
Ist leider so und weiß auch jeder.
So war‘s bei mir auch. Ausbilderin in Wahlstation (Ausland) wollte mir 18 P. geben und ich habe sie auf 15 P. „heruntergehandelt“. :D
06.01.2021, 16:13
Kann es sein, dass die Ausbilder im Ausland in der freien Wirtschaft irgendwie besser gelaunt sind als die beim Staat?
06.01.2021, 17:06
06.01.2021, 17:07
(06.01.2021, 17:06)Gast schrieb:(06.01.2021, 16:13)Gast schrieb: Kann es sein, dass die Ausbilder im Ausland in der freien Wirtschaft irgendwie besser gelaunt sind als die beim Staat?
Sind halt oftmals keine Juristen und denken, 16-18 Punkte seien eine realistische Note.
Meine Ausbilder im Ausland waren Anwälte.