05.01.2021, 20:29
(05.01.2021, 19:19)Gast schrieb:(05.01.2021, 19:01)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:43)Gast Gast schrieb:(05.01.2021, 13:35)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:25)Gast schrieb: oder man macht es so wie es in Frankreich in ÖD ist. Dein Abschluss berechtigt dich als Zulassung zur Aufnahmeprüfung. Egal ob knapp bestanden oder mega Prädikat. Jeder bekommt die selbe Prüfung vor die Nase gesetzt. Durchfallquoten sind sehr hoch.
Das fände ich sehr sehr gut! Dann wäre ich jetzt Richter (Examen 5,75, in der Praxis kein Urteil unter VB geschrieben sowohl Zivil als auch Wahlstation...meistens wars ein gut. In beiden Zeugnissen steht drin, dass ich als Richter aus Sicht des Ausbilders bestens geeignet wäre....FUCK YOU Deutsches System)
Wenn du so gut bist, wieso hast du es dann nicht geschafft in zwei Versuchen deine Klausuren zumindest zu einem gehobenen ausreichend oder befriedigend zu schreiben? Du hast sogar drei Urteilsklausuren in jedem Examen.
Das ist tatsächlich ein überaus naiver Beitrag bzw. verklärt der Kollege die Realität und verkennt hier, dass Bewertungen von unter 10P in der Station selten sind und auf eine eher schwache Bearbeitung hindeuten. Dass er in zwei Versuchen nur 5,75 Punkten mit mündlicher Prüfung hingelegt hat, spricht da für sich.
Sicherlich ist die Stationsbewertung tendenziell eher großzügig. Aber verallgemeinern würde ich das nicht. Ich hatte in der Anwaltsstation einen Ausbilder mit dem ich nicht gut zurecht kam 9 Punkte. Im Examen war ich anwaltlich zweistellig. Verwaltung war nie meins, gab auch 9 Punkte. Im Examen lief es ähnlich, knapp drunter. Ich kenne genug, die in der Station deutlich besser und im Examen deutlich schlechter waren als ich. Es ist dort im Zweifel einfach deutlich subjektiver, da es sehr stark vom Verhältnis zum Ausbilder abhängt. In den Klausuren ist es anonym, wobei natürlich Wohlwollen/Strenge, Lesbarkeit der Schrift und Tagesform des Korrektors nicht ganz unwesentlich sind. Ich hatte in einer Klausur 4 Punkte Differenz (5 und 9 Punkte) bei der Bewertung; da hatte jemand einen ganz schlechten Tag;)
Ein gewisser Gradmesser dürfte - soweit dies möglich war- die Praxisverwertung der Stationsaufgaben sein. Wenn eine Arbeit nicht nur eine gute Bewertung hat, sondern im Prinzip 1:1 übernommen wird, hat das m.E. durchaus ein gewisse Aussagekraft. Das klappt natürlich nicht immer in der Praxis und ich hatte z.B. in der Verwaltung "Konserven", die schon erledigt waren, bekommen. Aber, dass das LAG meiner Wahlstation das mit 11P bewertete Urteil "kopiert" und veröffentlich hat, hat mich schon etwas beflügelt ;) Vor allem hat es die nächste Instanz überlebt.
Also in den Gerichtsstationen sind 8-9 P. Standard.
In den Anwaltsstationen / Wahlstation ist dann zweistellig normal.
Nicht alle schmeissen mit Punkten um sich. Das AA hat mir für 3 Mon. Vollzeitarbeit nur 7 P. geben wollen.
05.01.2021, 20:32
05.01.2021, 20:33
(05.01.2021, 20:29)Gast schrieb:(05.01.2021, 19:19)Gast schrieb:(05.01.2021, 19:01)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:43)Gast Gast schrieb:(05.01.2021, 13:35)Gast schrieb: Das fände ich sehr sehr gut! Dann wäre ich jetzt Richter (Examen 5,75, in der Praxis kein Urteil unter VB geschrieben sowohl Zivil als auch Wahlstation...meistens wars ein gut. In beiden Zeugnissen steht drin, dass ich als Richter aus Sicht des Ausbilders bestens geeignet wäre....FUCK YOU Deutsches System)
Wenn du so gut bist, wieso hast du es dann nicht geschafft in zwei Versuchen deine Klausuren zumindest zu einem gehobenen ausreichend oder befriedigend zu schreiben? Du hast sogar drei Urteilsklausuren in jedem Examen.
Das ist tatsächlich ein überaus naiver Beitrag bzw. verklärt der Kollege die Realität und verkennt hier, dass Bewertungen von unter 10P in der Station selten sind und auf eine eher schwache Bearbeitung hindeuten. Dass er in zwei Versuchen nur 5,75 Punkten mit mündlicher Prüfung hingelegt hat, spricht da für sich.
Sicherlich ist die Stationsbewertung tendenziell eher großzügig. Aber verallgemeinern würde ich das nicht. Ich hatte in der Anwaltsstation einen Ausbilder mit dem ich nicht gut zurecht kam 9 Punkte. Im Examen war ich anwaltlich zweistellig. Verwaltung war nie meins, gab auch 9 Punkte. Im Examen lief es ähnlich, knapp drunter. Ich kenne genug, die in der Station deutlich besser und im Examen deutlich schlechter waren als ich. Es ist dort im Zweifel einfach deutlich subjektiver, da es sehr stark vom Verhältnis zum Ausbilder abhängt. In den Klausuren ist es anonym, wobei natürlich Wohlwollen/Strenge, Lesbarkeit der Schrift und Tagesform des Korrektors nicht ganz unwesentlich sind. Ich hatte in einer Klausur 4 Punkte Differenz (5 und 9 Punkte) bei der Bewertung; da hatte jemand einen ganz schlechten Tag;)
Ein gewisser Gradmesser dürfte - soweit dies möglich war- die Praxisverwertung der Stationsaufgaben sein. Wenn eine Arbeit nicht nur eine gute Bewertung hat, sondern im Prinzip 1:1 übernommen wird, hat das m.E. durchaus ein gewisse Aussagekraft. Das klappt natürlich nicht immer in der Praxis und ich hatte z.B. in der Verwaltung "Konserven", die schon erledigt waren, bekommen. Aber, dass das LAG meiner Wahlstation das mit 11P bewertete Urteil "kopiert" und veröffentlich hat, hat mich schon etwas beflügelt ;) Vor allem hat es die nächste Instanz überlebt.
Also in den Gerichtsstationen sind 8-9 P. Standard.
In den Anwaltsstationen / Wahlstation ist dann zweistellig normal.
Nicht alle schmeissen mit Punkten um sich. Das AA hat mir für 3 Mon. Vollzeitarbeit nur 7 P. geben wollen.
Das ist auch eine Möglichkeit, um deine Leistung psychologisch für dich aufzuwerten. Greift aber am Ende eben nicht so wirklich durch..
05.01.2021, 20:36
Ich bin ein anderer Gast, nicht der mit der Richterempfehlung. Ich hatte nur 8 und 9 P. in staatl. Stationen.
05.01.2021, 20:42
(05.01.2021, 20:29)Gast schrieb:Die Stationszeugnisse sind wirklich nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben werden. Mein Richter hat mich zB gefragt was ich den haben will und dann kam das auch so. In der Wahlstation musste ich intervenieren, weil die mir 18P geben wollten (Ausland) und meinte 13 reicht vollkommen.(05.01.2021, 19:19)Gast schrieb:(05.01.2021, 19:01)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:43)Gast Gast schrieb:(05.01.2021, 13:35)Gast schrieb: Das fände ich sehr sehr gut! Dann wäre ich jetzt Richter (Examen 5,75, in der Praxis kein Urteil unter VB geschrieben sowohl Zivil als auch Wahlstation...meistens wars ein gut. In beiden Zeugnissen steht drin, dass ich als Richter aus Sicht des Ausbilders bestens geeignet wäre....FUCK YOU Deutsches System)
Wenn du so gut bist, wieso hast du es dann nicht geschafft in zwei Versuchen deine Klausuren zumindest zu einem gehobenen ausreichend oder befriedigend zu schreiben? Du hast sogar drei Urteilsklausuren in jedem Examen.
Das ist tatsächlich ein überaus naiver Beitrag bzw. verklärt der Kollege die Realität und verkennt hier, dass Bewertungen von unter 10P in der Station selten sind und auf eine eher schwache Bearbeitung hindeuten. Dass er in zwei Versuchen nur 5,75 Punkten mit mündlicher Prüfung hingelegt hat, spricht da für sich.
Sicherlich ist die Stationsbewertung tendenziell eher großzügig. Aber verallgemeinern würde ich das nicht. Ich hatte in der Anwaltsstation einen Ausbilder mit dem ich nicht gut zurecht kam 9 Punkte. Im Examen war ich anwaltlich zweistellig. Verwaltung war nie meins, gab auch 9 Punkte. Im Examen lief es ähnlich, knapp drunter. Ich kenne genug, die in der Station deutlich besser und im Examen deutlich schlechter waren als ich. Es ist dort im Zweifel einfach deutlich subjektiver, da es sehr stark vom Verhältnis zum Ausbilder abhängt. In den Klausuren ist es anonym, wobei natürlich Wohlwollen/Strenge, Lesbarkeit der Schrift und Tagesform des Korrektors nicht ganz unwesentlich sind. Ich hatte in einer Klausur 4 Punkte Differenz (5 und 9 Punkte) bei der Bewertung; da hatte jemand einen ganz schlechten Tag;)
Ein gewisser Gradmesser dürfte - soweit dies möglich war- die Praxisverwertung der Stationsaufgaben sein. Wenn eine Arbeit nicht nur eine gute Bewertung hat, sondern im Prinzip 1:1 übernommen wird, hat das m.E. durchaus ein gewisse Aussagekraft. Das klappt natürlich nicht immer in der Praxis und ich hatte z.B. in der Verwaltung "Konserven", die schon erledigt waren, bekommen. Aber, dass das LAG meiner Wahlstation das mit 11P bewertete Urteil "kopiert" und veröffentlich hat, hat mich schon etwas beflügelt ;) Vor allem hat es die nächste Instanz überlebt.
Also in den Gerichtsstationen sind 8-9 P. Standard.
In den Anwaltsstationen / Wahlstation ist dann zweistellig normal.
Nicht alle schmeissen mit Punkten um sich. Das AA hat mir für 3 Mon. Vollzeitarbeit nur 7 P. geben wollen.
Ist leider so und weiß auch jeder.
05.01.2021, 20:54
(05.01.2021, 20:36)Gast schrieb: Ich bin ein anderer Gast, nicht der mit der Richterempfehlung. Ich hatte nur 8 und 9 P. in staatl. Stationen.
Damit sollte nur gesagt werden, dass die Leistung dann eben auch nicht so prall gewesen sein dürfte. Nicht die von dem 5,75 Punkte Richter oben, dem trotz brillanter Stationsarbeiten der Weg zur Justiz verbaut wird
05.01.2021, 20:59
Ich hatte Stationszeugnisse zwischen 12 und 14 Punkte (staatlich und in den Anwaltsstationen) im zweiten Examen dann aber nur 5,04.
05.01.2021, 21:02
05.01.2021, 21:45
(05.01.2021, 20:54)Gast schrieb:(05.01.2021, 20:36)Gast schrieb: Ich bin ein anderer Gast, nicht der mit der Richterempfehlung. Ich hatte nur 8 und 9 P. in staatl. Stationen.
Damit sollte nur gesagt werden, dass die Leistung dann eben auch nicht so prall gewesen sein dürfte. Nicht die von dem 5,75 Punkte Richter oben, dem trotz brillanter Stationsarbeiten der Weg zur Justiz verbaut wird
Er soll es nach der Pensionswelle mal als Richter im Osten versuchen auf dem Land.
06.01.2021, 00:33