05.01.2021, 15:24
Ich dachte, hier geht es um Einstiegsgehälter? Die letzten Seiten sind nur noch off-topic und interessieren null. Diskutiert das doch bitte woanders.
05.01.2021, 15:48
05.01.2021, 15:48
*Dein Beitrag..
05.01.2021, 17:12
(05.01.2021, 13:25)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:21)Gast Gast schrieb:(05.01.2021, 13:06)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:57)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:44)Gast schrieb: Eben. Ich halte die Kritik für absolut berechtigt und sehe es genauso. Allerdings ist es immer einfach zu kritisieren, ohne einen konstruktiven Gegenvorschlag bringen zu müssen. Mir fällt im große und ganzen nichts ein. Wobei es natürlich ein paar Punkte gibt, die aus meiner Sicht das Verfahren deutlich fairer machen würden.
Vorschlag:
Man macht es wie in den USA. Da bekommt man beim Bar Exam nur die Info „bestanden oder durchgefallen“. Dann zählt der Lebenslauf und die Uni vergibt einfach Bachelor nach dem Grundstudium und Master nach dem Examen. Fertig. Dann werden die Leute auch endlich gezwungen mal neben Jura mehr Praktika ect zu machen um sich abzusetzen.
Die Idee finde ich gar nicht schlecht. Allerdings sollte die Bestehensgrenze so angepasst werden, dass man erst mit 6,5 Punkten besteht. Dann hat man auch eine Mindestqualität für Arbeitgeber oder Rechtsuchende gesichert.
Dann verlagert sich die Ungerichtigkeitsdiskussion eben auf das Abitur vor... du kannst ja mal versuchen in den USA mit einem "bestanden" im Bar Exam und einer Drittliga Uni bei einer GK reinzukommen. Passiert nicht außer du hast die höchsten Noten an der Uni. Du willst das über Praktika kompensieren? Du bekommst bereits als Student einer drittklassigen Uni kein renommiertes Praktikum.
In Deutschland kannst du zumindest in einem etwas reiferen Alter, mit Mitte bis Ende 20 noch vieles kompensieren, indem du gute Noten schreibst. Da ist es egal, an welcher Uni du studiert hast.
Und PS: Du kannst auch in Deutschland mit einem guten Lebenslauf einige Punkte bei der Note kompensieren. Zwar nicht beim Staatsdienst und den 10 renommiertesten GKs aber darunter kann ein sehr guter Lebenslauf problemlos 1-2 Punkte im Examen ausgleichen.
oder man macht es so wie es in Frankreich in ÖD ist. Dein Abschluss berechtigt dich als Zulassung zur Aufnahmeprüfung. Egal ob knapp bestanden oder mega Prädikat. Jeder bekommt die selbe Prüfung vor die Nase gesetzt. Durchfallquoten sind sehr hoch.
Das haben wir schon in D. Auswärtiges Amt. Besteht auch kaum einer.
05.01.2021, 19:01
(05.01.2021, 13:43)Gast Gast schrieb:(05.01.2021, 13:35)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:25)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:21)Gast Gast schrieb:(05.01.2021, 13:06)Gast schrieb: Die Idee finde ich gar nicht schlecht. Allerdings sollte die Bestehensgrenze so angepasst werden, dass man erst mit 6,5 Punkten besteht. Dann hat man auch eine Mindestqualität für Arbeitgeber oder Rechtsuchende gesichert.
Dann verlagert sich die Ungerichtigkeitsdiskussion eben auf das Abitur vor... du kannst ja mal versuchen in den USA mit einem "bestanden" im Bar Exam und einer Drittliga Uni bei einer GK reinzukommen. Passiert nicht außer du hast die höchsten Noten an der Uni. Du willst das über Praktika kompensieren? Du bekommst bereits als Student einer drittklassigen Uni kein renommiertes Praktikum.
In Deutschland kannst du zumindest in einem etwas reiferen Alter, mit Mitte bis Ende 20 noch vieles kompensieren, indem du gute Noten schreibst. Da ist es egal, an welcher Uni du studiert hast.
Und PS: Du kannst auch in Deutschland mit einem guten Lebenslauf einige Punkte bei der Note kompensieren. Zwar nicht beim Staatsdienst und den 10 renommiertesten GKs aber darunter kann ein sehr guter Lebenslauf problemlos 1-2 Punkte im Examen ausgleichen.
oder man macht es so wie es in Frankreich in ÖD ist. Dein Abschluss berechtigt dich als Zulassung zur Aufnahmeprüfung. Egal ob knapp bestanden oder mega Prädikat. Jeder bekommt die selbe Prüfung vor die Nase gesetzt. Durchfallquoten sind sehr hoch.
Das fände ich sehr sehr gut! Dann wäre ich jetzt Richter (Examen 5,75, in der Praxis kein Urteil unter VB geschrieben sowohl Zivil als auch Wahlstation...meistens wars ein gut. In beiden Zeugnissen steht drin, dass ich als Richter aus Sicht des Ausbilders bestens geeignet wäre....FUCK YOU Deutsches System)
Wenn du so gut bist, wieso hast du es dann nicht geschafft in zwei Versuchen deine Klausuren zumindest zu einem gehobenen ausreichend oder befriedigend zu schreiben? Du hast sogar drei Urteilsklausuren in jedem Examen.
Das ist tatsächlich ein überaus naiver Beitrag bzw. verklärt der Kollege die Realität und verkennt hier, dass Bewertungen von unter 10P in der Station selten sind und auf eine eher schwache Bearbeitung hindeuten. Dass er in zwei Versuchen nur 5,75 Punkten mit mündlicher Prüfung hingelegt hat, spricht da für sich.
05.01.2021, 19:18
(05.01.2021, 19:01)Gast schrieb:Sicherlich ist die Stationsbewertung tendenziell eher großzügig. Aber verallgemeinern würde ich das nicht. Ich hatte in der Anwaltsstation einen Ausbilder mit dem ich nicht gut zurecht kam 9 Punkte. Im Examen war ich anwaltlich zweistellig. Verwaltung war nie meins, gab auch 9 Punkte. Im Examen lief es ähnlich, knapp drunter. Ich kenne genug, die in der Station deutlich besser und im Examen deutlich schlechter waren als ich. Es ist dort im Zweifel einfach deutlich subjektiver, da es sehr stark vom Verhältnis zum Ausbilder abhängt. In den Klausuren ist es anonym, wobei natürlich Wohlwollen/Strenge, Lesbarkeit der Schrift und Tagesform des Korrektors nicht ganz unwesentlich sind. Ich hatte in einer Klausur 4 Punkte Differenz (5 und 9 Punkte) bei der Bewertung; da hatte jemand einen ganz schlechten Tag;)(05.01.2021, 13:43)Gast Gast schrieb:(05.01.2021, 13:35)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:25)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:21)Gast Gast schrieb: Dann verlagert sich die Ungerichtigkeitsdiskussion eben auf das Abitur vor... du kannst ja mal versuchen in den USA mit einem "bestanden" im Bar Exam und einer Drittliga Uni bei einer GK reinzukommen. Passiert nicht außer du hast die höchsten Noten an der Uni. Du willst das über Praktika kompensieren? Du bekommst bereits als Student einer drittklassigen Uni kein renommiertes Praktikum.
In Deutschland kannst du zumindest in einem etwas reiferen Alter, mit Mitte bis Ende 20 noch vieles kompensieren, indem du gute Noten schreibst. Da ist es egal, an welcher Uni du studiert hast.
Und PS: Du kannst auch in Deutschland mit einem guten Lebenslauf einige Punkte bei der Note kompensieren. Zwar nicht beim Staatsdienst und den 10 renommiertesten GKs aber darunter kann ein sehr guter Lebenslauf problemlos 1-2 Punkte im Examen ausgleichen.
oder man macht es so wie es in Frankreich in ÖD ist. Dein Abschluss berechtigt dich als Zulassung zur Aufnahmeprüfung. Egal ob knapp bestanden oder mega Prädikat. Jeder bekommt die selbe Prüfung vor die Nase gesetzt. Durchfallquoten sind sehr hoch.
Das fände ich sehr sehr gut! Dann wäre ich jetzt Richter (Examen 5,75, in der Praxis kein Urteil unter VB geschrieben sowohl Zivil als auch Wahlstation...meistens wars ein gut. In beiden Zeugnissen steht drin, dass ich als Richter aus Sicht des Ausbilders bestens geeignet wäre....FUCK YOU Deutsches System)
Wenn du so gut bist, wieso hast du es dann nicht geschafft in zwei Versuchen deine Klausuren zumindest zu einem gehobenen ausreichend oder befriedigend zu schreiben? Du hast sogar drei Urteilsklausuren in jedem Examen.
Das ist tatsächlich ein überaus naiver Beitrag bzw. verklärt der Kollege die Realität und verkennt hier, dass Bewertungen von unter 10P in der Station selten sind und auf eine eher schwache Bearbeitung hindeuten. Dass er in zwei Versuchen nur 5,75 Punkten mit mündlicher Prüfung hingelegt hat, spricht da für sich.
Ein gewisser Gradmesser dürfte - soweit dies möglich war- die Praxisverwertung der Stationsaufgaben sein. Wenn eine Arbeit nicht nur eine gute Bewertung hat, sondern im Prinzip 1:1 übernommen wird, hat das m.E. durchaus ein gewisse Aussagekraft. Das klappt natürlich nicht immer in der Praxis und ich hatte z.B. in der Verwaltung "Konserven", die schon erledigt waren, bekommen. Aber, dass das LAG meiner Wahlstation das mit 11P bewertete Urteil "kopiert" und veröffentlich hat, hat mich schon etwas beflügelt ;) Vor allem hat es die nächste Instanz überlebt.
05.01.2021, 19:19
(05.01.2021, 19:01)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:43)Gast Gast schrieb:(05.01.2021, 13:35)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:25)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:21)Gast Gast schrieb: Dann verlagert sich die Ungerichtigkeitsdiskussion eben auf das Abitur vor... du kannst ja mal versuchen in den USA mit einem "bestanden" im Bar Exam und einer Drittliga Uni bei einer GK reinzukommen. Passiert nicht außer du hast die höchsten Noten an der Uni. Du willst das über Praktika kompensieren? Du bekommst bereits als Student einer drittklassigen Uni kein renommiertes Praktikum.
In Deutschland kannst du zumindest in einem etwas reiferen Alter, mit Mitte bis Ende 20 noch vieles kompensieren, indem du gute Noten schreibst. Da ist es egal, an welcher Uni du studiert hast.
Und PS: Du kannst auch in Deutschland mit einem guten Lebenslauf einige Punkte bei der Note kompensieren. Zwar nicht beim Staatsdienst und den 10 renommiertesten GKs aber darunter kann ein sehr guter Lebenslauf problemlos 1-2 Punkte im Examen ausgleichen.
oder man macht es so wie es in Frankreich in ÖD ist. Dein Abschluss berechtigt dich als Zulassung zur Aufnahmeprüfung. Egal ob knapp bestanden oder mega Prädikat. Jeder bekommt die selbe Prüfung vor die Nase gesetzt. Durchfallquoten sind sehr hoch.
Das fände ich sehr sehr gut! Dann wäre ich jetzt Richter (Examen 5,75, in der Praxis kein Urteil unter VB geschrieben sowohl Zivil als auch Wahlstation...meistens wars ein gut. In beiden Zeugnissen steht drin, dass ich als Richter aus Sicht des Ausbilders bestens geeignet wäre....FUCK YOU Deutsches System)
Wenn du so gut bist, wieso hast du es dann nicht geschafft in zwei Versuchen deine Klausuren zumindest zu einem gehobenen ausreichend oder befriedigend zu schreiben? Du hast sogar drei Urteilsklausuren in jedem Examen.
Das ist tatsächlich ein überaus naiver Beitrag bzw. verklärt der Kollege die Realität und verkennt hier, dass Bewertungen von unter 10P in der Station selten sind und auf eine eher schwache Bearbeitung hindeuten. Dass er in zwei Versuchen nur 5,75 Punkten mit mündlicher Prüfung hingelegt hat, spricht da für sich.
Sicherlich ist die Stationsbewertung tendenziell eher großzügig. Aber verallgemeinern würde ich das nicht. Ich hatte in der Anwaltsstation einen Ausbilder mit dem ich nicht gut zurecht kam 9 Punkte. Im Examen war ich anwaltlich zweistellig. Verwaltung war nie meins, gab auch 9 Punkte. Im Examen lief es ähnlich, knapp drunter. Ich kenne genug, die in der Station deutlich besser und im Examen deutlich schlechter waren als ich. Es ist dort im Zweifel einfach deutlich subjektiver, da es sehr stark vom Verhältnis zum Ausbilder abhängt. In den Klausuren ist es anonym, wobei natürlich Wohlwollen/Strenge, Lesbarkeit der Schrift und Tagesform des Korrektors nicht ganz unwesentlich sind. Ich hatte in einer Klausur 4 Punkte Differenz (5 und 9 Punkte) bei der Bewertung; da hatte jemand einen ganz schlechten Tag;)
Ein gewisser Gradmesser dürfte - soweit dies möglich war- die Praxisverwertung der Stationsaufgaben sein. Wenn eine Arbeit nicht nur eine gute Bewertung hat, sondern im Prinzip 1:1 übernommen wird, hat das m.E. durchaus ein gewisse Aussagekraft. Das klappt natürlich nicht immer in der Praxis und ich hatte z.B. in der Verwaltung "Konserven", die schon erledigt waren, bekommen. Aber, dass das LAG meiner Wahlstation das mit 11P bewertete Urteil "kopiert" und veröffentlich hat, hat mich schon etwas beflügelt ;) Vor allem hat es die nächste Instanz überlebt.
05.01.2021, 19:44
Es geht hier um den Durchschnitt und nicht um Referendare, die sich in der Freizeit bereits mit dem Ausbilder geprügelt haben.
05.01.2021, 20:13
Hat jemand eine Ahnung, was mit 2x7 in einer Kanzlei mit 10 Anwälten in einer westdeutschen Stadt mit 70.000 Einwohnern ca. als Einstiegsgehalt realistisch ist?
05.01.2021, 20:19