05.01.2021, 12:16
05.01.2021, 12:18
05.01.2021, 12:24
Meinst du ZII (zpo2) oder Zivilrecht vom 2. Tag? (Also ZIII?)
Herzlichen Glückwunsch zum Bestehen! Nicht entmutigen lassen!!!!
Herzlichen Glückwunsch zum Bestehen! Nicht entmutigen lassen!!!!
05.01.2021, 12:50
(05.01.2021, 12:24)Gast schrieb: Meinst du ZII (zpo2) oder Zivilrecht vom 2. Tag? (Also ZIII?)
Herzlichen Glückwunsch zum Bestehen! Nicht entmutigen lassen!!!!
Das war bei uns die Zwangsvollstreckungsklausur. Da gab es doch so übermässig viele Fehler aber dachte ansonsten wäre sie eigentlich gut gelaufen. Habe 2 Punkte bekommen. Kann ich gar nicht nachvollziehen. Viele hatten doch vorsichtshalber Widerspruch eingelegt.
05.01.2021, 12:58
(05.01.2021, 12:50)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:24)Gast schrieb: Meinst du ZII (zpo2) oder Zivilrecht vom 2. Tag? (Also ZIII?)
Herzlichen Glückwunsch zum Bestehen! Nicht entmutigen lassen!!!!
Das war bei uns die Zwangsvollstreckungsklausur. Da gab es doch so übermässig viele Fehler aber dachte ansonsten wäre sie eigentlich gut gelaufen. Habe 2 Punkte bekommen. Kann ich gar nicht nachvollziehen. Viele hatten doch vorsichtshalber Widerspruch eingelegt.
Anfechten!
Manche haben gerügt, ja. Aber du kannst nach deiner endgültigen Notenbekanntgabe immernoch Widerspruch einlegen.
Nach Angaben meiner AG LEITERIN haben wir da sogar gute Chancen. Es waren viele relevante Fehler, 2 Stunden nach Anfang geändert, bei manchen wurden nicht alle Fehler angegeben! Ich würde es versuchen, 2 Punkte sind bitter! Aber erstmal Kopf hoch, angriffsmodus an, mündliche Prüfung ran!
05.01.2021, 13:14
(05.01.2021, 12:58)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:50)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:24)Gast schrieb: Meinst du ZII (zpo2) oder Zivilrecht vom 2. Tag? (Also ZIII?)
Herzlichen Glückwunsch zum Bestehen! Nicht entmutigen lassen!!!!
Das war bei uns die Zwangsvollstreckungsklausur. Da gab es doch so übermässig viele Fehler aber dachte ansonsten wäre sie eigentlich gut gelaufen. Habe 2 Punkte bekommen. Kann ich gar nicht nachvollziehen. Viele hatten doch vorsichtshalber Widerspruch eingelegt.
Anfechten!
Manche haben gerügt, ja. Aber du kannst nach deiner endgültigen Notenbekanntgabe immernoch Widerspruch einlegen.
Nach Angaben meiner AG LEITERIN haben wir da sogar gute Chancen. Es waren viele relevante Fehler, 2 Stunden nach Anfang geändert, bei manchen wurden nicht alle Fehler angegeben! Ich würde es versuchen, 2 Punkte sind bitter! Aber erstmal Kopf hoch, angriffsmodus an, mündliche Prüfung ran!
Zu was würde eine Erfolgreiche Anfechtung führen? Neubewertung macht ja kaum Sinn oder?
05.01.2021, 13:19
Habe damit leider keine Erfahrung. Nochmal schreiben oder nicht gelten lassen wären aber mMn die einzigen sinnvollen Konsequenzen. Ich glaube das würde gehen. Das ist aber ne Sache mit der ich direkt nach der mündlichen - sollte die note nicht okay sein - einen Anwalt in dem Gebiet beauftragen würdet und mich vorher beraten würde. Weiß nur, dass solche „äusseren“ Fehler eher Erfolg vor Gericht haben als dass man zB nur prüft, ob der Korrektor „scheisse gebaut“ hat wg. Des eingeschränkten Prüfungsrechts, Letzteres würde eher zu einer Neubewertung führen. Soweit wurde ich mal von einem Anwalt in dem Gebiet beraten.
05.01.2021, 13:25
(05.01.2021, 13:19)Gast schrieb: Habe damit leider keine Erfahrung. Nochmal schreiben oder nicht gelten lassen wären aber mMn die einzigen sinnvollen Konsequenzen. Ich glaube das würde gehen. Das ist aber ne Sache mit der ich direkt nach der mündlichen - sollte die note nicht okay sein - einen Anwalt in dem Gebiet beauftragen würdet und mich vorher beraten würde. Weiß nur, dass solche „äusseren“ Fehler eher Erfolg vor Gericht haben als dass man zB nur prüft, ob der Korrektor „scheisse gebaut“ hat wg. Des eingeschränkten Prüfungsrechts, Letzteres würde eher zu einer Neubewertung führen. Soweit wurde ich mal von einem Anwalt in dem Gebiet beraten.
Man muss sich halt die Frage stellen, ob einen das dann letztlich dahin bringt, wo man hin möchte. Manchmal muss man vllt auch ne schlechte (ungerechte) Note einfach schlucken und endlich durchstarten.
Ich bin selber wirklich kein Freund von all dem, was bei uns gelaufen ist und wie das Ref insgesamt war, aber man muss auch immer bedenken, was eine Anfechtung an Zeitverlust bringt nimm Vergleich zu dem Vorteil, den man evtl erreicht.
Wenn jmd natürlich auf der Kippe zu einer Note steht, die er braucht dann GO!
05.01.2021, 13:26
Und geht das auch, wenn man nach der Klausur den Fehler nicht direkt gerügt hat? Weil bei Verfahrensfehler müssen diese ja oft direkt gerügt werden.
05.01.2021, 13:29
(05.01.2021, 13:25)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:19)Gast schrieb: Habe damit leider keine Erfahrung. Nochmal schreiben oder nicht gelten lassen wären aber mMn die einzigen sinnvollen Konsequenzen. Ich glaube das würde gehen. Das ist aber ne Sache mit der ich direkt nach der mündlichen - sollte die note nicht okay sein - einen Anwalt in dem Gebiet beauftragen würdet und mich vorher beraten würde. Weiß nur, dass solche „äusseren“ Fehler eher Erfolg vor Gericht haben als dass man zB nur prüft, ob der Korrektor „scheisse gebaut“ hat wg. Des eingeschränkten Prüfungsrechts, Letzteres würde eher zu einer Neubewertung führen. Soweit wurde ich mal von einem Anwalt in dem Gebiet beraten.
Man muss sich halt die Frage stellen, ob einen das dann letztlich dahin bringt, wo man hin möchte. Manchmal muss man vllt auch ne schlechte (ungerechte) Note einfach schlucken und endlich durchstarten.
Ich bin selber wirklich kein Freund von all dem, was bei uns gelaufen ist und wie das Ref insgesamt war, aber man muss auch immer bedenken, was eine Anfechtung an Zeitverlust bringt nimm Vergleich zu dem Vorteil, den man evtl erreicht.
Wenn jmd natürlich auf der Kippe zu einer Note steht, die er braucht dann GO!
Das stimmt. Aber: wenn man ohnehin den Verbesserungsversuch macht (würde ich in dem Fall machen!) dann wartet man ja auch so oder so und kann es in der Zeit anfechten.
Würde ich gewiss bei den wenigsten Fällen machen. Aber bei der ZII ist es mMn was ganz besonderes, es wurde sehr viel Mist gebaut, bei den Erfolgschancen würde ich das machen.