04.01.2021, 21:35
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
04.01.2021, 21:45
04.01.2021, 22:28
(04.01.2021, 21:45)Gast schrieb:(04.01.2021, 21:25)Gast schrieb: Beurteilungsspielraum halt. Kaum gerichtlich überprüfbar
Eher nicht, klassischer Bewertungsfehler in Form sachfremder Erwägungen. Insofern schon gerichtlich überprüfbar.
Du denkst ernsthaft, die offiziell ausgeworfenen Begründungen bieten sich zur Überprüfung an?
05.01.2021, 02:02
an unserer Uni gab es nicht mal nen Schwerpunkt. war aber auch Medizin
05.01.2021, 06:46
(04.01.2021, 21:11)Gast schrieb:(04.01.2021, 20:11)Gast schrieb:(04.01.2021, 19:57)Gast schrieb:(04.01.2021, 19:43)Gast schrieb:(04.01.2021, 19:28)Gast schrieb: Ich rede nicht von mir, sondern von allen Kandidaten die mit mir in der Prüfung saßen. Selbst habe ich 8 bzw. 7 Punkte.
Ja und vier mal hatten diverse Kandidaten 4-5 Vorpunkte, haben die mündliche Prüfung gerockt und trotzdem völlig ungerechtfertigt nur ein paar Punkte dabei eingefahren?
Wer hat etwas von ungerechtfertigt gesagt? Wer mit 4-5 Punkten vorbenotet ist, der sollte nirgendwo auf 6,5 kommen nach der mündlichen Prüfung. Leider wird das in anderen Bundesländern viel zu oft gemacht.
In Anbetracht des DRiG und den JAGs bzw. JAPros der Länder, ist das eine nur schwer vertretbare Ansicht. Der schriftlichen Prüfung kommt danach gerade keine Indizwirkung für die Bewertung der Leistungen in der mündlichen Prüfung zu. Im Gegenteil, wenn die Prüfungskommission gleiche Leistungen in der mündlichen Prüfung unterschiedlich je nach Vornoten bewertet, dürfte es sich um sachfremde Erwägungen handeln. Wenn am Ende die Gesamtnote aus Sicht der Prüfungskommission nicht passt, sehen die meisten Prüfungsordnungen ja gerade vor, dass um einen Punkt vom rechnerischen Ergebnis abgewichen werden darf.
Naja. Wenn jemand ordentliche schriftliche Noten hat. Also 6 Klausuren a 5h 8 oder 9 Pkt bestanden hat. In der mündlichen (ca. 30 Min Prüfung PRO Fach) ein blackout hat. Sollte er dann nieder geprüft werden? Oder umgekehrt: Jemand besteht nur knapp den schriftlichen Teil und haut dann eine 1A mündliche raus, da ein aktueller Fall dran kommt, den er zufällig gelesen hat. Sollte der dann von 4 auf 6,5 hoch gekprüft werden?
Ja. Denn er hat genug gelesen = Anstrengung.
05.01.2021, 09:30
(04.01.2021, 22:28)Gast schrieb:(04.01.2021, 21:45)Gast schrieb:(04.01.2021, 21:25)Gast schrieb: Beurteilungsspielraum halt. Kaum gerichtlich überprüfbar
Eher nicht, klassischer Bewertungsfehler in Form sachfremder Erwägungen. Insofern schon gerichtlich überprüfbar.
Du denkst ernsthaft, die offiziell ausgeworfenen Begründungen bieten sich zur Überprüfung an?
Ohne - genauso wie jeder andere - jemals Einsicht in eine offizielle Begründung gehabt zu haben, glaube ich, dass die ausgeworfenen Begründungen das sehr wohl tun. Es ist nicht umsonst so, dass die Kommission sich nach den einzelnen Prüfungsteilen ausführlichst berät. Auch wenn es teilweise den Eindruck macht, die Kommission will niemandem was böses und geht wirklich gewissenhaft an die Sache ran. In meiner mündlichen wurde ein Kandidat wegen seiner Leistungen in den Stationen "angehoben". Inwieweit das gerechtfertigt ist, mag dahingestellt sein. Jedenfalls hat die Kommission darüber 1,5 Stunden (!) beraten, was schonmal ein Indiz dafür ist, dass man sich generell Mühe mit der Begründung macht.
05.01.2021, 10:38
(05.01.2021, 06:46)Gast schrieb:(04.01.2021, 21:11)Gast schrieb:(04.01.2021, 20:11)Gast schrieb:(04.01.2021, 19:57)Gast schrieb:(04.01.2021, 19:43)Gast schrieb: Ja und vier mal hatten diverse Kandidaten 4-5 Vorpunkte, haben die mündliche Prüfung gerockt und trotzdem völlig ungerechtfertigt nur ein paar Punkte dabei eingefahren?
Wer hat etwas von ungerechtfertigt gesagt? Wer mit 4-5 Punkten vorbenotet ist, der sollte nirgendwo auf 6,5 kommen nach der mündlichen Prüfung. Leider wird das in anderen Bundesländern viel zu oft gemacht.
In Anbetracht des DRiG und den JAGs bzw. JAPros der Länder, ist das eine nur schwer vertretbare Ansicht. Der schriftlichen Prüfung kommt danach gerade keine Indizwirkung für die Bewertung der Leistungen in der mündlichen Prüfung zu. Im Gegenteil, wenn die Prüfungskommission gleiche Leistungen in der mündlichen Prüfung unterschiedlich je nach Vornoten bewertet, dürfte es sich um sachfremde Erwägungen handeln. Wenn am Ende die Gesamtnote aus Sicht der Prüfungskommission nicht passt, sehen die meisten Prüfungsordnungen ja gerade vor, dass um einen Punkt vom rechnerischen Ergebnis abgewichen werden darf.
Naja. Wenn jemand ordentliche schriftliche Noten hat. Also 6 Klausuren a 5h 8 oder 9 Pkt bestanden hat. In der mündlichen (ca. 30 Min Prüfung PRO Fach) ein blackout hat. Sollte er dann nieder geprüft werden? Oder umgekehrt: Jemand besteht nur knapp den schriftlichen Teil und haut dann eine 1A mündliche raus, da ein aktueller Fall dran kommt, den er zufällig gelesen hat. Sollte der dann von 4 auf 6,5 hoch gekprüft werden?
Ja. Denn er hat genug gelesen = Anstrengung.
Einfach Schwachsinn. Regeln hin oder her, allein wenn man den Aufwand und die Lernzeit für Klausuren und Mündliche vergleicht, und die 8-11x5 Stunden gegen vielleicht 1 Stunden Mündliche, dann merkt man einfach dass es im Vergleich nicht passt. Du magst ja Glück gehabt haben in der mündlichen, aber der in den Klausuren bessere ist mit hoher Wahrscheinlichkeit trotzdem der bessere Jurist als du.
05.01.2021, 10:47
(05.01.2021, 10:38)Gast schrieb:(05.01.2021, 06:46)Gast schrieb:(04.01.2021, 21:11)Gast schrieb:(04.01.2021, 20:11)Gast schrieb:(04.01.2021, 19:57)Gast schrieb: Wer hat etwas von ungerechtfertigt gesagt? Wer mit 4-5 Punkten vorbenotet ist, der sollte nirgendwo auf 6,5 kommen nach der mündlichen Prüfung. Leider wird das in anderen Bundesländern viel zu oft gemacht.
In Anbetracht des DRiG und den JAGs bzw. JAPros der Länder, ist das eine nur schwer vertretbare Ansicht. Der schriftlichen Prüfung kommt danach gerade keine Indizwirkung für die Bewertung der Leistungen in der mündlichen Prüfung zu. Im Gegenteil, wenn die Prüfungskommission gleiche Leistungen in der mündlichen Prüfung unterschiedlich je nach Vornoten bewertet, dürfte es sich um sachfremde Erwägungen handeln. Wenn am Ende die Gesamtnote aus Sicht der Prüfungskommission nicht passt, sehen die meisten Prüfungsordnungen ja gerade vor, dass um einen Punkt vom rechnerischen Ergebnis abgewichen werden darf.
Naja. Wenn jemand ordentliche schriftliche Noten hat. Also 6 Klausuren a 5h 8 oder 9 Pkt bestanden hat. In der mündlichen (ca. 30 Min Prüfung PRO Fach) ein blackout hat. Sollte er dann nieder geprüft werden? Oder umgekehrt: Jemand besteht nur knapp den schriftlichen Teil und haut dann eine 1A mündliche raus, da ein aktueller Fall dran kommt, den er zufällig gelesen hat. Sollte der dann von 4 auf 6,5 hoch gekprüft werden?
Ja. Denn er hat genug gelesen = Anstrengung.
Einfach Schwachsinn. Regeln hin oder her, allein wenn man den Aufwand und die Lernzeit für Klausuren und Mündliche vergleicht, und die 8-11x5 Stunden gegen vielleicht 1 Stunden Mündliche, dann merkt man einfach dass es im Vergleich nicht passt. Du magst ja Glück gehabt haben in der mündlichen, aber der in den Klausuren bessere ist mit hoher Wahrscheinlichkeit trotzdem der bessere Jurist als du.
Das ist einfach ein viel zu einfaches Bild. Ja, wer in 8 Klausuren 9 Punkte im Schnitt abliefert hat sich gut vorbereitet und auch eine Menge verstanden. Wer dann nach der mündlichen auf die gleiche Punktzahl kommt, wie jemand der im Schnitt 2 Punkte weniger geschrieben hat, der wird sich - zurecht - ärgern. Allerdings hat er in der Mündlichen auch einfach nicht geliefert. Da muss man sich die provokante Frage gefallen lassen, ob ein "guter Jurist" nicht auch in Drucksituationen auf den Punkt abliefern muss ?
Letztlich ist die Diskussion "guter Jurist- schlechter Jurist" meiner Meinung nach nicht an den Noten aufzuhängen. Das Examen prüft einfach nicht im vollen Umfang die Kriterien ab, die ein guter Jurist mitbringen muss. Eine Alternative mag es geben, die kenne ich allerdings nicht, weshalb die Noten momentan wohl das beste Kriterium sind.
Ganz nebenbei hat das alles auch nur wenig mit dem Einstiegsgehalt zu tun. Aber so ist das nunmal, jeder Beitrag hier driftet auf kurz oder lang in diese Richtung ab.
05.01.2021, 11:01
JuristInnen müssen mE mündlich fit sein, schnell reagieren können, kommunikativ stark sein und sich auch gut präsentieren. Deshalb gibt es die mündliche Prüfung.
05.01.2021, 11:03
Das bestreitet ja keiner. Nur sind 16-20 anonyme Korrekturen halt stichhaltiger als 3 nicht-anonyme..