04.04.2017, 18:20
Einen Schadensersatzanspruch des Vaters kann sie mE aber nicht geltend machen, Arg.: Die Voraussetzungen der gewillkürten Prozessstandschaft liegen nicht vor. Anspruch in Höhe von 600 Euro +
04.04.2017, 18:46
Miese Nummer mit dem 717II. Ich bin da falsch abgebogen. Finde die Kommentierung des 91a bekniffen. In der Kommentierung des 717 steht dann das zum 91a aber nicht bei Absatz 2 sondern ganz oben. Hab ich freilich überlesen.:D
Wenn jemand noch das Urteil zur Klausur von Montag suchen sollte (Auffahrunfall). Zumindest in RLP war es 1:1 das hier: :idea:
OLG Naumburg v. 30.09.2015: Abkommen auf die Gegenfahrbahn und Verursachung eines Auffahrunfalls
Das OLG Naumburg (Urteil vom 30.09.2015 - 12 U 58/15) hat entschieden:
Befindet sich ein PKW-Fahrer auf einer zweispurigen Bundesstraße mit dem Großteil seines Fahrzeuges über den langen Zeitraum von fast vier Sekunden auf der Gegenfahrbahn, um einen vor ihm fahrenden LKW zu überholen, so dass ein entgegenkommender LKW stark bis zum Stillstand bremsen muss, wobei aus diesem Grund ein hinter diesem LKW fahrender Motorradfahrer, dem die Sicht auf das Verkehrsgeschehen versperrt ist und der einen deutlich zu geringen Sicherheitsabstand einhält, auffährt, dann kommt eine Haftung des PKW-Fahrers gegenüber dem Motorradfahrer im Umfang von 60% in Betracht.
Wenn jemand noch das Urteil zur Klausur von Montag suchen sollte (Auffahrunfall). Zumindest in RLP war es 1:1 das hier: :idea:
OLG Naumburg v. 30.09.2015: Abkommen auf die Gegenfahrbahn und Verursachung eines Auffahrunfalls
Das OLG Naumburg (Urteil vom 30.09.2015 - 12 U 58/15) hat entschieden:
Befindet sich ein PKW-Fahrer auf einer zweispurigen Bundesstraße mit dem Großteil seines Fahrzeuges über den langen Zeitraum von fast vier Sekunden auf der Gegenfahrbahn, um einen vor ihm fahrenden LKW zu überholen, so dass ein entgegenkommender LKW stark bis zum Stillstand bremsen muss, wobei aus diesem Grund ein hinter diesem LKW fahrender Motorradfahrer, dem die Sicht auf das Verkehrsgeschehen versperrt ist und der einen deutlich zu geringen Sicherheitsabstand einhält, auffährt, dann kommt eine Haftung des PKW-Fahrers gegenüber dem Motorradfahrer im Umfang von 60% in Betracht.
04.04.2017, 18:54
(04.04.2017, 18:46)David schrieb: Wenn jemand noch das Urteil zur Klausur von Montag suchen sollte (Auffahrunfall). Zumindest in RLP war es 1:1 das hier: :idea:
OLG Naumburg v. 30.09.2015: Abkommen auf die Gegenfahrbahn und Verursachung eines Auffahrunfalls
Das OLG Naumburg (Urteil vom 30.09.2015 - 12 U 58/15) hat entschieden:
Befindet sich ein PKW-Fahrer auf einer zweispurigen Bundesstraße mit dem Großteil seines Fahrzeuges über den langen Zeitraum von fast vier Sekunden auf der Gegenfahrbahn, um einen vor ihm fahrenden LKW zu überholen, so dass ein entgegenkommender LKW stark bis zum Stillstand bremsen muss, wobei aus diesem Grund ein hinter diesem LKW fahrender Motorradfahrer, dem die Sicht auf das Verkehrsgeschehen versperrt ist und der einen deutlich zu geringen Sicherheitsabstand einhält, auffährt, dann kommt eine Haftung des PKW-Fahrers gegenüber dem Motorradfahrer im Umfang von 60% in Betracht.
Wobei vermutlich relativ egal ist, was für eine Quote man in welche Richtung auch immer da am Ende ausgeworfen hat, so lange man die Verursachungsbeiträge hübsch abgewogen hat.
04.04.2017, 18:57
Klar, Quote ist egal.
Heut würde mich echt interessieren obs nun den Vermieter oder die Dumme Q (Rechtsanwältin) treffen sollte?
Meint ihr übermorgen kommt dann wie immer Zwangsvollstreckung, oder ist das damit aufgebraucht?
Heut würde mich echt interessieren obs nun den Vermieter oder die Dumme Q (Rechtsanwältin) treffen sollte?
Meint ihr übermorgen kommt dann wie immer Zwangsvollstreckung, oder ist das damit aufgebraucht?
04.04.2017, 19:21
So dumm war die Q gar nicht, nur etwas schlampig :)))
By the way, hat der Sachverständige in der Z - 1 wirklich festgestellt, dass der Kläger zu dicht hinter dem LKW gefahren ist?
By the way, hat der Sachverständige in der Z - 1 wirklich festgestellt, dass der Kläger zu dicht hinter dem LKW gefahren ist?
04.04.2017, 19:40
04.04.2017, 23:35
ja, 6,5 Meter oder so bei 70 km/h.
Bei 13,4 hätte er technisch noch bremsen können.
So zumindest das einseitige Gutachten in RLP
Bei 13,4 hätte er technisch noch bremsen können.
So zumindest das einseitige Gutachten in RLP
04.04.2017, 23:52
05.04.2017, 13:52
was tippt ihr für morgen?
05.04.2017, 15:04
Gibt es reelle Alternativen zu 767 oder 7711?