23.12.2020, 12:51
(23.12.2020, 12:01)Gast schrieb: Briefkopf kannst du dir selber mit word in 5 min basteln. Dein Aktenzeichen denkst du dir selbst aus, wenn du nicht gerade 10 Fälle am Tag reinbekommst. Ne Steuernummer bedarf es nicht, wenn du im Jahr weniger als 10k damit einnimmst. Für nicht sonderlich kompliziert gelagerte Fälle reicht das Wochenende oder eben der Feierabend oder morgens.
Wieso sollten Einnahmen aus dieser freiberuflichen Tätigkeit nicht der Einkommensteuer unterfallen? Das mit 10k€ Freibetrag ist Quatsch, er hat ja regulären Lohn aus abhängiger Beschäftigung bei einer Kanzlei.
Jedes Zubrot ist daher auch steuerpflichtig.
23.12.2020, 13:12
(23.12.2020, 12:51)Gast schrieb:(23.12.2020, 12:01)Gast schrieb: Briefkopf kannst du dir selber mit word in 5 min basteln. Dein Aktenzeichen denkst du dir selbst aus, wenn du nicht gerade 10 Fälle am Tag reinbekommst. Ne Steuernummer bedarf es nicht, wenn du im Jahr weniger als 10k damit einnimmst. Für nicht sonderlich kompliziert gelagerte Fälle reicht das Wochenende oder eben der Feierabend oder morgens.
Wieso sollten Einnahmen aus dieser freiberuflichen Tätigkeit nicht der Einkommensteuer unterfallen? Das mit 10k€ Freibetrag ist Quatsch, er hat ja regulären Lohn aus abhängiger Beschäftigung bei einer Kanzlei.
Jedes Zubrot ist daher auch steuerpflichtig.
Er meint vermutlich die USt. Wobei da die Grenze bei knapp über 20k liegt.
23.12.2020, 14:21
(23.12.2020, 13:12)Gast schrieb:(23.12.2020, 12:51)Gast schrieb:(23.12.2020, 12:01)Gast schrieb: Briefkopf kannst du dir selber mit word in 5 min basteln. Dein Aktenzeichen denkst du dir selbst aus, wenn du nicht gerade 10 Fälle am Tag reinbekommst. Ne Steuernummer bedarf es nicht, wenn du im Jahr weniger als 10k damit einnimmst. Für nicht sonderlich kompliziert gelagerte Fälle reicht das Wochenende oder eben der Feierabend oder morgens.
Wieso sollten Einnahmen aus dieser freiberuflichen Tätigkeit nicht der Einkommensteuer unterfallen? Das mit 10k€ Freibetrag ist Quatsch, er hat ja regulären Lohn aus abhängiger Beschäftigung bei einer Kanzlei.
Jedes Zubrot ist daher auch steuerpflichtig.
Er meint vermutlich die USt. Wobei da die Grenze bei knapp über 20k liegt.
Ja, das wird es sein... Echt super, wenn hier Leute Sachen posten, von denen sie keinen Plan haben...
Wichtige, bislang unbeantwortete Fragen wären noch, muss man das der Rechtsanwaltskammer melden, wenn man sozusagen zwei Herren hat und braucht man tatsächlich eine separate Versicherung oder geht das über die Versicherung beim Arbeitgeber?
23.12.2020, 14:26
(23.12.2020, 14:21)Gast GPA schrieb:(23.12.2020, 13:12)Gast schrieb:(23.12.2020, 12:51)Gast schrieb:(23.12.2020, 12:01)Gast schrieb: Briefkopf kannst du dir selber mit word in 5 min basteln. Dein Aktenzeichen denkst du dir selbst aus, wenn du nicht gerade 10 Fälle am Tag reinbekommst. Ne Steuernummer bedarf es nicht, wenn du im Jahr weniger als 10k damit einnimmst. Für nicht sonderlich kompliziert gelagerte Fälle reicht das Wochenende oder eben der Feierabend oder morgens.
Wieso sollten Einnahmen aus dieser freiberuflichen Tätigkeit nicht der Einkommensteuer unterfallen? Das mit 10k€ Freibetrag ist Quatsch, er hat ja regulären Lohn aus abhängiger Beschäftigung bei einer Kanzlei.
Jedes Zubrot ist daher auch steuerpflichtig.
Er meint vermutlich die USt. Wobei da die Grenze bei knapp über 20k liegt.
Ja, das wird es sein... Echt super, wenn hier Leute Sachen posten, von denen sie keinen Plan haben...
Wichtige, bislang unbeantwortete Fragen wären noch, muss man das der Rechtsanwaltskammer melden, wenn man sozusagen zwei Herren hat und braucht man tatsächlich eine separate Versicherung oder geht das über die Versicherung beim Arbeitgeber?
Extra Versicherung. Warum sollte die Versicherung des Arbeitgebers für Selbstständige arbeiten haften?
Je nach RaK ist so oder so eine extra Versicherung erforderlich.
Versicherungen sind ja nicht gerade für Generösität bekannt.
23.12.2020, 14:28
In meinem ArbV ist jegliche anwaltliche Tätigkeit außerhalb der Kanzlei ausdrücklich verboten (HM)
23.12.2020, 16:18
Dann trittst du halt als Assessor für lau nach § 79 Abs. 2 Nr. 2 ZPO auf :D
Das dürfte dann keine "anwaltliche Tätigkeit" mehr sein, weil dazu ja auch die Abrechnung gehört.
Das dürfte dann keine "anwaltliche Tätigkeit" mehr sein, weil dazu ja auch die Abrechnung gehört.
24.12.2020, 11:17
(23.12.2020, 16:18)Gast schrieb: Dann trittst du halt als Assessor für lau nach § 79 Abs. 2 Nr. 2 ZPO auf :D
Das dürfte dann keine "anwaltliche Tätigkeit" mehr sein, weil dazu ja auch die Abrechnung gehört.
Interessante Frage. Du dürftest aber Recht haben. Allerdings verdient man dann auch nichts und kann sich (nicht mal wenn der Verwandte eine RV hat) keine RVG Gebühren mitnehmen.