23.12.2020, 10:56
Frage an diejenigen hier, die bereits in GKs arbeiten: Wie handhabt ihr das mit privaten Rechtsstreitigkeiten im Freundes- und Familienkreis oder auch bei euch selbst? Falls eine Rechtsschutzversicherung im Spiel ist und/oder man in eigener Angelegenheit tätig wird oder dem Kollegen vom Kumpel aushilft, dann kann man ja durchaus was nebenbei dazu verdienen.
Wie lässt sich das mit der Arbeit in einer GK vereinbaren? Der Titel des Threads ist insoweit etwas missverständlich, als dass es mir nicht wirklich um eine Wohnzimmerkanzlei im klassischen Sinne geht, sondern eher um ganz gelegentliche Tätigkeit als selbständiger RA nebenbei.
Braucht man in einem solchen Fall stets die Zustimmung der GK? Muss man die Rechtsstreitigkeit immer anzeigen? Muss man die Vergütung abdrücken? Und wie wird das bei euch in der GK gehandhabt?
Danke!
Wie lässt sich das mit der Arbeit in einer GK vereinbaren? Der Titel des Threads ist insoweit etwas missverständlich, als dass es mir nicht wirklich um eine Wohnzimmerkanzlei im klassischen Sinne geht, sondern eher um ganz gelegentliche Tätigkeit als selbständiger RA nebenbei.
Braucht man in einem solchen Fall stets die Zustimmung der GK? Muss man die Rechtsstreitigkeit immer anzeigen? Muss man die Vergütung abdrücken? Und wie wird das bei euch in der GK gehandhabt?
Danke!
23.12.2020, 10:58
(23.12.2020, 10:56)GASTNRWXYZ schrieb: Frage an diejenigen hier, die bereits in GKs arbeiten: Wie handhabt ihr das mit privaten Rechtsstreitigkeiten im Freundes- und Familienkreis oder auch bei euch selbst? Falls eine Rechtsschutzversicherung im Spiel ist und/oder man in eigener Angelegenheit tätig wird oder dem Kollegen vom Kumpel aushilft, dann kann man ja durchaus was nebenbei dazu verdienen.
Wie lässt sich das mit der Arbeit in einer GK vereinbaren? Der Titel des Threads ist insoweit etwas missverständlich, als dass es mir nicht wirklich um eine Wohnzimmerkanzlei im klassischen Sinne geht, sondern eher um ganz gelegentliche Tätigkeit als selbständiger RA nebenbei.
Braucht man in einem solchen Fall stets die Zustimmung der GK? Muss man die Rechtsstreitigkeit immer anzeigen? Muss man die Vergütung abdrücken? Und wie wird das bei euch in der GK gehandhabt?
Danke!
Keine Ahnung wie das vereinbar ist. Schau in deine wettbewerbsklausel. Dort sollte zumindestens eine Ausnahme drinstehen.
Entweder was das Rechtsgebiet oder was den Personenkreis angeht.
Ob das zeitlich vereinbar ist... ist was anderes
23.12.2020, 11:06
Da sollte man die Courage haben und den Freund/Bekannten/Verwandten lieber zu einem versierten RA zu schicken der - in dem ja meist FWW Rechtsgebiet - mehr Ahnung und Erfahrung hat
23.12.2020, 11:15
(23.12.2020, 11:06)Gast schrieb: Da sollte man die Courage haben und den Freund/Bekannten/Verwandten lieber zu einem versierten RA zu schicken der - in dem ja meist FWW Rechtsgebiet - mehr Ahnung und Erfahrung hat
Naja, und dann lass ich die Familie die RA Gebühren bezahlen
Selbst wenn jemand nur 1.000 EUR von jemandem will, dann soll meine Familie 837 EUR riskieren?
du bist ja einer :D
bei ner REchtsschutzversicherung okay
23.12.2020, 11:51
danke für die Frage... Das gleiche frage ich mich auch schon seit einiger Zeit. Insbesondere, wie man es praktisch macht, also welche Adresse gibt man an, was schreibt man auf seinen Briefkopf etc.
23.12.2020, 12:01
Briefkopf kannst du dir selber mit word in 5 min basteln. Dein Aktenzeichen denkst du dir selbst aus, wenn du nicht gerade 10 Fälle am Tag reinbekommst. Ne Steuernummer bedarf es nicht, wenn du im Jahr weniger als 10k damit einnimmst. Für nicht sonderlich kompliziert gelagerte Fälle reicht das Wochenende oder eben der Feierabend oder morgens.
23.12.2020, 12:04
Ein Problem dürfte die Berufshaftpflichtversicherung sein.
23.12.2020, 12:18
23.12.2020, 12:38
Keep it comin' guys and girls, das ist alles ausgesprochen interessant, was hier geschrieben wird!
Bzgl. des Kollegen, der das Vermitteln an einen FWW-Anwalt empfohlen hat: In der Tat tut es mir im Herzen weh, insbesondere meine Familie, die mich gefühlt 100 Jahre lang bei Studium, Diss, Ref etc. unterstützt hat, einfach an einen unbekannten FWW zu verweisen. Wenn ich Familie/Freunden in der Vergangenheit zusammen mit einem FWW ausgeholfen habe, dann war ich immer sehr peinlich davon berührt, wie schlampig und nicht serviceorientiert die FWW gearbeitet haben. Zudem waren leider teilweise gravierende fachliche Defizite zu konstatieren.
Bzgl. des Kollegen, der das Vermitteln an einen FWW-Anwalt empfohlen hat: In der Tat tut es mir im Herzen weh, insbesondere meine Familie, die mich gefühlt 100 Jahre lang bei Studium, Diss, Ref etc. unterstützt hat, einfach an einen unbekannten FWW zu verweisen. Wenn ich Familie/Freunden in der Vergangenheit zusammen mit einem FWW ausgeholfen habe, dann war ich immer sehr peinlich davon berührt, wie schlampig und nicht serviceorientiert die FWW gearbeitet haben. Zudem waren leider teilweise gravierende fachliche Defizite zu konstatieren.
23.12.2020, 12:44
Mein Vater hat demnächst ne mdl. Verhandlung in einer Bußgeldsache (angeblich Fußgänger vom Überqueren des Zebrastreifens abgehalten). Ich habe die bisherige Korrespondenz geführt. Die mdl. Verhandlung mache ich aber sicher nicht, da ich nicht in Anwesenheit meines Vaters plädieren will :D