22.12.2020, 15:59
(22.12.2020, 14:48)Gast schrieb:(22.12.2020, 14:02)Gast schrieb: OLG Oldenburg. Wohnort in Oldenburg und Zuweisung in Aurich. Also nicht selbst verschuldet!
Verstehe ich nicht so ganz. Ist Aurich nicht "seine eigene" Stammdienststelle? An welchem Gericht hast du die erste Station gemacht? Ja wohl kaum am OLG Oldenburg.
Auch wenn es für die Referendare mies ist, hat die Justiz an bestimmten Orten nunmal nur gewisse Kapazitäten, die irgendwann erschöpft sind (und zudem vielleicht auch einfach an bestimmten Orten einen Bedarf). Auf berechtigte Interessen scheint ja durchaus Rücksicht genommen zu werden, denn immerhin werden neben Ortswünschen auch ein paar "harte Fakten" abgefragt, die nur im Zusammenhang mit der Ortswahl Sinn ergeben. Aber "das ist so weit weg" trifft ja nunmal für alle Referendare gleichermaßen zu, solange da nicht zufällig jemand aus Aurich kommt und das daher als Erstwunsch angibt. Will (oder muss) man Aurich als Ausbildungsstandort beibehalten (das wollen vermutlich sowohl die Justiz als auch die Referendare), dann muss ebenhalt ab und an ein Referendar in den sauren Apfel beißen.
Mag möglich sein, dass die Verteilung hier willkürlich ablief. Einen Anhaltspunkt sehe ich dafür aber nicht. Die Unterscheidung danach, welcher Referendar ein Auto hat und welcher nicht, wäre etwas "unüblich". Sie ist jedenfalls nichts am Ermessensgrund geboten oder ähnliches. Stattdessen als Ermessensgrund geboten dürften wichtigere Umstände sein. Die Kollegen (ob Auto oder nicht) haben vielleicht kleine Kinder zu betreuen...
Man kann doch eine ganze Reihe von Zuweisungswünschen angeben und diese begründen. Welche Wünsche hast du denn angegeben und das wie begründet?
Für die zweite Station konnte man nirgendwo offiziell Wünsche abgeben. Kann natürlich sein, dass andere es auf inoffiziellem Weg getan haben. Aber auch dies ist dann kein tragfähiges Argument, wenn nicht jedem gleichermaßen eine Chance eingeräumt wird.
22.12.2020, 16:36
(22.12.2020, 15:55)Gast schrieb:(22.12.2020, 14:25)Gast schrieb: Es kommt doch nicht auf den OLG-Bezirk an sondern auf den LG-Bezirk. Was ist deine Stammdienststelle?Es gibt teilweise Überschneidungen. Habe AG in Oldenburg (ansonsten gibt es noch Osnabrück). Erste Station war an einem AG im Bezirk LG Oldenburg. StA gibt es in Oldenburg und Aurich. Natürlich hätte man davon ausgehen können, dass man Pech hat. Allerdings sollte man meinen, dass nach plausiblen Gründen ausgewählt wird. Dies scheint wohl eindeutig nicht der Fall zu sein.
Das kann ich bisher nicht so sehen. Zumindest plausibel scheint zu sein, dass die Auswahl in Ordnung war.
Bisher wissen wir drei Dinge:
- du wurdest nach Aurich geschickt
- Verantwortlichen meinen, dass irgendjemand nach Aurich müsse
- Verantwortlichen wollen nicht danach gehen, wer ein Auto hat
Du schreibst von Willkür. Und von zweckwidrigen Erwägungen. Welche Erwägung soll denn zweckwidrig sein?
22.12.2020, 16:45
(22.12.2020, 16:36)Gast schrieb:(22.12.2020, 15:55)Gast schrieb:(22.12.2020, 14:25)Gast schrieb: Es kommt doch nicht auf den OLG-Bezirk an sondern auf den LG-Bezirk. Was ist deine Stammdienststelle?Es gibt teilweise Überschneidungen. Habe AG in Oldenburg (ansonsten gibt es noch Osnabrück). Erste Station war an einem AG im Bezirk LG Oldenburg. StA gibt es in Oldenburg und Aurich. Natürlich hätte man davon ausgehen können, dass man Pech hat. Allerdings sollte man meinen, dass nach plausiblen Gründen ausgewählt wird. Dies scheint wohl eindeutig nicht der Fall zu sein.
Das kann ich bisher nicht so sehen. Zumindest plausibel scheint zu sein, dass die Auswahl in Ordnung war.
Bisher wissen wir drei Dinge:
- du wurdest nach Aurich geschickt
- Verantwortlichen meinen, dass irgendjemand nach Aurich müsse
- Verantwortlichen wollen nicht danach gehen, wer ein Auto hat
Du schreibst von Willkür. Und von zweckwidrigen Erwägungen. Welche Erwägung soll denn zweckwidrig sein?
Ganz einfach: Denjenigen auszuwählen, für den es die geringste Belastung ist. Dem Dienstherrn kommt insoweit eine Fürsorgepflicht zu. Das Kriterium "einer muss es ja machen" ist keine zweckmäßige Erwägung, wenn es andere tragfähigere Kriterien gibt. Vielmehr lässt die Aussage sogar den Schluss auf eine zufällige Auswahl zu und dies ist mit den Grundsätzen im Öffentlichen Dienst nicht vereinbar.
22.12.2020, 17:52
(22.12.2020, 15:55)Gast schrieb:(22.12.2020, 14:25)Gast schrieb: Es kommt doch nicht auf den OLG-Bezirk an sondern auf den LG-Bezirk. Was ist deine Stammdienststelle?Es gibt teilweise Überschneidungen. Habe AG in Oldenburg (ansonsten gibt es noch Osnabrück). Erste Station war an einem AG im Bezirk LG Oldenburg. StA gibt es in Oldenburg und Aurich. Natürlich hätte man davon ausgehen können, dass man Pech hat. Allerdings sollte man meinen, dass nach plausiblen Gründen ausgewählt wird. Dies scheint wohl eindeutig nicht der Fall zu sein.
Und damit ist alles gesagt. Wenn man vorher genau weiß, zu welchen StA/Gerichten man geschickt werden kann, kann man sich mE später nicht darüber beschweren, tatsächlich dorthin geschickt zu werden.
22.12.2020, 18:04
Ich halte ein (vermutlich durchgeführtes) Losverfahren für die einzig ermessensfehlerfreie Art zu entscheiden.
22.12.2020, 18:28
(22.12.2020, 16:45)Gast schrieb: Ganz einfach: Denjenigen auszuwählen, für den es die geringste Belastung ist. Dem Dienstherrn kommt insoweit eine Fürsorgepflicht zu. Das Kriterium "einer muss es ja machen" ist keine zweckmäßige Erwägung, wenn es andere tragfähigere Kriterien gibt. Vielmehr lässt die Aussage sogar den Schluss auf eine zufällige Auswahl zu und dies ist mit den Grundsätzen im Öffentlichen Dienst nicht vereinbar.
Und wer sagt, dass nicht so ausgewählt wurde? Wer sagt, dass es für die anderen nicht eine genau so große Belastung gewesen wäre? Und wie bestimmt man überhaupt die Belastung, welche Arten der Belastung sind anerkannt und wie sind die untereinander gewichtet? Der eine hat den längsten Fahrtweg mit dem Auto, der andere den längsten mit der Bahn. Bei dem nächsten fährt so früh morgens noch kein Bus. Einer muss zu Hause Kinder betreuen, einer schreibt nebenbei seine Diss oder hat abends einen Nebenjob in einer Kneipe. Einer mag Aurich einfach nicht, weil da seine Exfreundin lebt. Jemand anderes möchte unbedingt in ein Sonderdezernat bei der StA Oldenburg.
Vermutlich (das soll bitte jemand anderes genauer durchdenken) ist es auch "mathematisch" nicht möglich, dort einfach denjenigen hinzupacken, der die kürzeste Fahrtzeit hat. Denn es gibt viele Kandidaten, die auf viele Standorte verteilt werden müssen. Was ist da die insgesamt fairste Idealverteilung? So verteilen, dass die Summe aller Fahrzeiten möglichst gering ist? So verteilen, dass niemand länger als 1 Stunde fährt? Packt man Kandidat X einfach an den für ihn nächstgelegenen Standort bzw. an den Standort Y einfach den nahestwohnenden Referendar, führt das über die Abwicklung der jeweils entstehenden Folgeszenarien nach den gleichen Grundsätzen unter Umständen zu Extremfällen, in denen dann wirklich jemand quer durch ganz Niedersachsen fahren muss.
Es dürfte hier wohl kaum DAS Verteilungskonzept geben.
Im Übrigen kann der Dienstherr nur die Gründe berücksichtigen, die ihm bekannt sind. Ich bin mir nicht sicher, ob man zunächst das Losglück abwarten (war doch klar, dass Zuteilungen erfolgen werden) und sich dann beim Ziehen der Niete doch auf andere Prinzipien berufen wollen kann.
Mag sein, dass es hier fehlerhaft zu ging. Das ist aber nicht erkennbar und ganz sicher nicht evident.
Losverfahren (Zufall) gibt es in der Verwaltungspraxis übrigens einige. Manchmal ausdrücklich so vorgesehen im Gesetz. Vielleiht gibt es sogar ein Bundesland, in dem der Ministerpräsient beim Stimmengleichheit im 5. Wahlgang so ermittelt wird oder ähnliches.
22.12.2020, 18:33
(21.12.2020, 19:52)GastXYZ schrieb: Hallo zusammen,
ich habe die Zuweisung für die zweite Station erhalten. Ich wurde einem Ort zugewiesen, der nicht identisch mit meinem Wohnort ist, sondern drei Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln entfernt liegt. Mit dem Auto ist es eine Stunde. Allerdings habe ich kein Auto zur Verfügung. Auf Nachfrage kam, dass ja irgendwer an diesen Standort müsse und man nicht diejenigen bestrafen können, die ein Auto haben. Für mich sind solche Erwägungen jedoch zweckwidrig und ich befürchte, dass mein Ausbildungserfolg ernsthaft gefährdet ist. Ein kurzfristiger Umzug für drei Monate ist gerade in den aktuellen Zeiten auch nicht einfach zu bewerkstelligen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß, wie man gegen solche (vermutlich wilkürrlichen) Entscheidungen über die Zuweisung vorgehen kann?
Viele Grüße
Nicht einfach, aber doch möglich. Es gibt Referendare, die ziehen für eine dreimonatige Station nach Sydney. Von den Mieten her dürfte Aurich jetzt auch nicht München sein. Was ist mit den "aktuellen Zeiten" gemeint? Umzüge finden trotz Corona statt.
22.12.2020, 19:08
Sprich mit deinem Ausbilder dort. Und wenn der will, dass du zu oft kommst, bist du erstmal ne Weile krank. Dann machst du Urlaub und in dem Urlaub steckst du dich dummerweise wieder mit Magen-Darm an...
23.12.2020, 12:48
(22.12.2020, 19:08)Gast schrieb: Sprich mit deinem Ausbilder dort. Und wenn der will, dass du zu oft kommst, bist du erstmal ne Weile krank. Dann machst du Urlaub und in dem Urlaub steckst du dich dummerweise wieder mit Magen-Darm an...
Das ist ja wohl der größte Schwachsinnstipp überhaupt!
Ich kann nur dringend davon abraten. Abgesehen davon, dass Du bei dem Vorgehen ziemlich schnell im Fokus des OLG landen würdest (vergleichbar mit "(angekündigter) Krankheit bei Urlaubsversagung" im Arbeitsverhältnis)) kann bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit die Ausbildungszeit verlängert werden. Im worst case muss die Station nahezu ganz wiederholt werden. Den Fall gab es bei uns in der AG, in der jemand leider wirklich ernsthaft erkrankt war.
23.12.2020, 17:52
Du musst doch bei der StA sowieso nur Akten bearbeiten und vielleicht 2x Sitzungsvertretung machen.
Für die Sitzungsvertretung musst du anreisen. Die Akten kannst du dir aber doch nach Rücksprache mit deinem Ausbilder schicken lassen und telefonisch besprechen? :angel:
Für die Sitzungsvertretung musst du anreisen. Die Akten kannst du dir aber doch nach Rücksprache mit deinem Ausbilder schicken lassen und telefonisch besprechen? :angel: