20.12.2020, 20:09
Hallo zusammen,
soweit man von der Justiz eine Zusage erhält - wieviel Zeit hat man, um zu- oder abzusagen? Kann man zB bis zum RAW noch absagen?
Vielen Dank und liebe Grüße:)
soweit man von der Justiz eine Zusage erhält - wieviel Zeit hat man, um zu- oder abzusagen? Kann man zB bis zum RAW noch absagen?
Vielen Dank und liebe Grüße:)
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
20.12.2020, 22:10
Du kannst noch bis zur Übergabe der Ernennungsurkunde absagen, weil es sich bei der Ernennung um einen mitwirkungsbedürftigen VA handelt.
20.12.2020, 22:13
20.12.2020, 22:18
Vielen Dank für die Info :)


