13.12.2020, 10:06
Hallo,
in meiner mittelständischen Kanzlei (10 Anwälte, 15 Mitarbeiter) werden wir Anwälte vom Chef zu deutechlandweiten Terminen geschickt. Fahrtkostem werden mit 30cent/km erstattet, wenn wir Zug fahren wird uns das Ticket gekauft. Übernachtungen am Reiseort gibts nicht. Bin nicht selten von 5:30 Uhr-22:00 Uhr unterwegs an solchen Tagen. Meines Erachtens sind das Überstunden...kriegen aber nur das ganz normale Gehalt für 40 Stunden (5k Brutto im Monat). Jetzt hab ich entdeckt, dass in der RVG ein Posten für "Abwesenheitsgeld" zu finden ist (immerhin 70 Euro bei mehr als 8 Stunden Ortsabwesenheit). Dem Kommentar nach, gibt es diesen Posten zur Abgeltung von reisetypischen Sonderkosten des Anwalt, wie z.B. erhöhte Verpflegungskosten.
So...nun ist es aber so, dass sich der Chef diese Pauschalen wohl einstreicht, Essenskosten uns aber nicht ersetzt werden. Ich finde das frech. Das Geld ist doch nicht für den Chef, sondern für mich?! Habe ja tatsächlich höhere Kosten an solchen Tagen (bestellt mal ne CurrywurstPommes im ICE Restaurant...seid ihr locker 8 Euro los lol) und finde, dass dieses Geld dann doch mir zustehen müsste?
Klar...kann das auch steuerlich absetzen (werde ich auch machen), aber die Pauschalen sind da doch deutlich niedriger...(14 Euro statt 70).
Wie seht ihr das und wie wirds in euren Kanzleien (GKs mal ausgenommen...sollte schon vergleichbar sein) gehandhabt?
Bin ich frech, weil ich finde, dass dieses Geld nicht dem Chef, sondern mir zusteht? Oder werde ich ABGEZOCKT?
in meiner mittelständischen Kanzlei (10 Anwälte, 15 Mitarbeiter) werden wir Anwälte vom Chef zu deutechlandweiten Terminen geschickt. Fahrtkostem werden mit 30cent/km erstattet, wenn wir Zug fahren wird uns das Ticket gekauft. Übernachtungen am Reiseort gibts nicht. Bin nicht selten von 5:30 Uhr-22:00 Uhr unterwegs an solchen Tagen. Meines Erachtens sind das Überstunden...kriegen aber nur das ganz normale Gehalt für 40 Stunden (5k Brutto im Monat). Jetzt hab ich entdeckt, dass in der RVG ein Posten für "Abwesenheitsgeld" zu finden ist (immerhin 70 Euro bei mehr als 8 Stunden Ortsabwesenheit). Dem Kommentar nach, gibt es diesen Posten zur Abgeltung von reisetypischen Sonderkosten des Anwalt, wie z.B. erhöhte Verpflegungskosten.
So...nun ist es aber so, dass sich der Chef diese Pauschalen wohl einstreicht, Essenskosten uns aber nicht ersetzt werden. Ich finde das frech. Das Geld ist doch nicht für den Chef, sondern für mich?! Habe ja tatsächlich höhere Kosten an solchen Tagen (bestellt mal ne CurrywurstPommes im ICE Restaurant...seid ihr locker 8 Euro los lol) und finde, dass dieses Geld dann doch mir zustehen müsste?
Klar...kann das auch steuerlich absetzen (werde ich auch machen), aber die Pauschalen sind da doch deutlich niedriger...(14 Euro statt 70).
Wie seht ihr das und wie wirds in euren Kanzleien (GKs mal ausgenommen...sollte schon vergleichbar sein) gehandhabt?
Bin ich frech, weil ich finde, dass dieses Geld nicht dem Chef, sondern mir zusteht? Oder werde ich ABGEZOCKT?
13.12.2020, 12:23
Ja, du wirst abgezockt. Auch 30 Cent pro Km sind nicht kostendeckend, wenn du dein eigenes Kfz einsetzen musst.
13.12.2020, 13:50
Naja du arbeitest halt auch viel mehr als vertraglich geregelt. Das wäre mir auch schon nichts. Jaaa, bei Juristen ist das immer schwierig, aber ich finde, selbst wenn allen Beteiligten bewusst ist, dass man mehr arbeitet als vertraglich festgelegt, dann sollte sich das im Gehalt oder anderen Benefits wiederspiegeln.
13.12.2020, 15:48
wieso sollte dir das zustehen? Du bist doch angesteller Rechtsanwalt? In deinem Gehalt sind diese Aufwendungen eingepreist, wenn das bei euch üblich ist?
Es mag dir als unangemessen erscheinen? Dann forder mehr. Wenn du deinem Chef das Geld einbringst und er auf dich nicht verzichten kann, bekommst du es. Ansonsten eben nicht.
Das ist der Preis des sicheren Angestelltenverhältnisses.
Es mag dir als unangemessen erscheinen? Dann forder mehr. Wenn du deinem Chef das Geld einbringst und er auf dich nicht verzichten kann, bekommst du es. Ansonsten eben nicht.
Das ist der Preis des sicheren Angestelltenverhältnisses.
13.12.2020, 15:55
Grundsätzlich ja, aber die RVG Gebühr steht laut Wortlaut nur Rechtsanwalt persönlich zu. Andernfalls ist dieser gebührenpunkt nicht ggü. Dem
Mandanten zu erheben.
Vergleichbar mit dem
Durchlaufenden Posten der ust.
Mandanten zu erheben.
Vergleichbar mit dem
Durchlaufenden Posten der ust.
13.12.2020, 15:57
Was stegt denn in deinem Vertrag? IdR wird ja bei Führungskräften der Arbeitsvertrag so gestaltet sein, dass Überstunden nicht zusätzlich entgolten werden. Bei deinem Gehalt und deiner konkreten Tätigkeit, ergibt sich dies notfalls auch durch Auslegung.
13.12.2020, 16:01
Überstunden Abgeltung ist allenfalls im Rahmen von 10% der Woche arbeitsrechtlich in Ordnung.
Ausnahme ein Verdienst über der beitragsbemessungsgrenze
Ausnahme ein Verdienst über der beitragsbemessungsgrenze