12.12.2020, 19:08
Hallo, die Frage mag vielleicht naiv klingen oder völlige Unwissenheit präsentieren, aber:
Wie läuft die Gründung einer Kanzlei, bzw. die wesentlichen Schritte, zeitlich ab?
Was (insbesondere) benötigt wird:
- Zulassung
- Berufshaftpflicht
- Anmeldung zum Versorgungswerk
- Anmeldung bei der Finanzverwaltung (und USt-ID)
- beA
- ggfl. Büroraum
Das kann man doch gar nicht alles so steuern (insbesondere die Zulassung), dass man geplant zum Tag X vollständig gerüstet als Anwalt starten kann.
Wenn ich etwa beim Finanzamt meinen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfülle und angebe, dass ich ab Tag X unter dem Namen Y der freiberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt nachgehe, dann kann es sein, dass das nach hinten losgeht, weil die Zulassung noch länger dauert, dann wird das ein Problem?
Wie funktioniert der "Beitritt" zum VV? Es ist ja eine Pflichtmitgliedschaft, meldet mich dann die Kammer unmittelbar oder muss man das selbst machen?
Sehe ich Probleme, die es nicht gibt oder sehe ich die einfache Lösung nicht?
Wie läuft die Gründung einer Kanzlei, bzw. die wesentlichen Schritte, zeitlich ab?
Was (insbesondere) benötigt wird:
- Zulassung
- Berufshaftpflicht
- Anmeldung zum Versorgungswerk
- Anmeldung bei der Finanzverwaltung (und USt-ID)
- beA
- ggfl. Büroraum
Das kann man doch gar nicht alles so steuern (insbesondere die Zulassung), dass man geplant zum Tag X vollständig gerüstet als Anwalt starten kann.
Wenn ich etwa beim Finanzamt meinen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfülle und angebe, dass ich ab Tag X unter dem Namen Y der freiberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt nachgehe, dann kann es sein, dass das nach hinten losgeht, weil die Zulassung noch länger dauert, dann wird das ein Problem?
Wie funktioniert der "Beitritt" zum VV? Es ist ja eine Pflichtmitgliedschaft, meldet mich dann die Kammer unmittelbar oder muss man das selbst machen?
Sehe ich Probleme, die es nicht gibt oder sehe ich die einfache Lösung nicht?
12.12.2020, 20:28
Nur ein Teilantwort ?: Versorgungswerk meldet sich auf jeden Fall irgendwann mal nach der Zulassung.
12.12.2020, 21:01
Bei der steuerlichen Erfassung einfach den Tag angeben, an dem man mit ersten Vorbereitungshandlungen beginnt (z. B. Überweisung der Gebühr für die Zulassung an die RAK).
beA kann man erst beantragen, wenn den die RAK dich bei der BRAK für die Zulassung gemeldet hat, in München bekommt man kurz vor dem Zulassungstermin von der RAK eine E-Mail mit SafeID, damit man sich dann registrieren kann. Sinnvoll ist es, die Signaturkarte und für die Kanzleisoftware ein beA Software-Zertifikat zu bestellen. Bei mir ging damals aus irgendeinem Grund nur die Basiskarte, sodass ich dann später die Signaturversion nachladen musste. Macht preislich aber keinen Unterschied, das nur für den Fall, wenn du beim Betsellversuch ständig ne Fehlermeldung bekommst, dann versuch es mit der Basiskarte.
Versorgungswerk meldet sich automatisch nach der Zulassung mit einem Fragebogen zur Erfassung.
beA kann man erst beantragen, wenn den die RAK dich bei der BRAK für die Zulassung gemeldet hat, in München bekommt man kurz vor dem Zulassungstermin von der RAK eine E-Mail mit SafeID, damit man sich dann registrieren kann. Sinnvoll ist es, die Signaturkarte und für die Kanzleisoftware ein beA Software-Zertifikat zu bestellen. Bei mir ging damals aus irgendeinem Grund nur die Basiskarte, sodass ich dann später die Signaturversion nachladen musste. Macht preislich aber keinen Unterschied, das nur für den Fall, wenn du beim Betsellversuch ständig ne Fehlermeldung bekommst, dann versuch es mit der Basiskarte.
Versorgungswerk meldet sich automatisch nach der Zulassung mit einem Fragebogen zur Erfassung.
12.12.2020, 23:22
Kauf dir ein Lehrbuch über den Anwalts-Schwerpunkt und arbeite das durch.
13.12.2020, 00:11
Ich danke euch :angel:
13.12.2020, 02:52
Erzähl doch mal von deinem Vorhaben!
13.12.2020, 09:49
Kanzleisoftware (z.B. RA Micro), ein guter Steuerberater und IT sowie Zugang zu einer jutistischen Datenbank solltest du auch haben.
13.12.2020, 10:14
1. Businessplan schreiben
2. Selbstständigkeit aus Arbeitslosigkeit? Dann Agentur für Arbeit anrufen und über gründungszuschuss sprechen
3. gründungsberater und/oder Steuerberater suchen (wenn du einen Kredit benötigst)
4. Räume suchen
5. Haftpflicht abschließen
6. Zulassung beantragen
7. Lesegerät bestellen
Du beginnst mit deiner Tätigkeit sobald du nach außen werbend tätig wirst. Etwa Homepage oder Ähnliches.
2. Selbstständigkeit aus Arbeitslosigkeit? Dann Agentur für Arbeit anrufen und über gründungszuschuss sprechen
3. gründungsberater und/oder Steuerberater suchen (wenn du einen Kredit benötigst)
4. Räume suchen
5. Haftpflicht abschließen
6. Zulassung beantragen
7. Lesegerät bestellen
Du beginnst mit deiner Tätigkeit sobald du nach außen werbend tätig wirst. Etwa Homepage oder Ähnliches.
13.12.2020, 10:15
Der Steuerberater wird die steuerliche Erfassung für dich vornehmen. Ansonsten musst du dich überall durchlesen und telefonieren.
13.12.2020, 12:23
Wenn du in bayern dein Examen gemacht hast, dann kannst du dir eig. den Steuerberater als Einzelanwalt sparen.
Viel Glück!
Viel Glück!