11.12.2020, 12:53
(11.12.2020, 12:23)C8H10N4O2 schrieb: Dass der Thread abschweift ist bei dem Themenzuschnitt aber unvermeidbar. Genau genommen bietet der Thread ja gar keine Informationen als Diskussionsgrundlage. Auf die "Frage" des TE kann man ja nur antworten: ja, kann verstehen dass du enttäuscht bist. Erkenntnisgewinn = 0.
Was natürlich mitschwingt ist die Frage, wie es sein kann, dass man trotz all der Mühen und Anstrengungen am Ende bei 4 und 5 Punkten landet. Und da muss man einfach ehrlich sein und sagen: Du bist anscheinend kein besonders begabter Jurist. Das heißt ja nicht, dass du nicht in einzelnen Gebieten Expertise aufbauen und gut arbeiten wirst, aber aufgrund deiner juristischen Fähigkeiten werden dir die Top Jobs verwehrt bleiben.
Wenn du ohnehin andere Pläne hast und die Kanzlei deines Vaters übernehmen wirst ist doch alles gut, dann freu dich eher, dass dir aufgrund glücklicher familiärer Umstände der mühsame Bewerbungsmarathon der anderen ausreichend Juristen erspart bleibt.
Juristische Begabung ist für den RA-Beruf nicht unbedingt erforderlich, jedenfalls nicht für den FWW-Anwalt. Eine gewisse Gerissenheit und Akquise-Talent genügt völlig. Wenn die Kanzlei ordentlich brummt, bist du schnell der im Gerichtsaal mit dem höchsten Einkommen. Was interessieren dich dann noch Noten...
11.12.2020, 12:56
Du kannst doch nichts mehr dran ändern also warum diese Diskussion? Leb damit. Es gibt schlimmeres
11.12.2020, 13:00
Hab auch 2xa (im 1. mit schwerpunkt insgesamt b). Allerdings keine Hausarbeit unter 12 geschrieben, Seminararbeit 17 Punkte und alle Stationsnoten im Ref gut oder vb. Klausuren schreiben konnte ich nie, deshalb eben die Examina verkackt und den Traumberuf Richter abgeschrieben. Nun verdinge ich mich - sehr erfolgreich - als RA.
Also: Ja, das System ist beschissen. Ja, Klausuren sagen nicht zwingend etwas über juristisches Können aus (mehr über Zeitmanagement und flinke Finger...beides war bei mir ein Problem). Aber ganz ehrlich Bruder: Mit 2xa und a in fast alle Uni-Leistungen solltest du dich mit dem Gedanken anfreunden, dass du ggf. schlicht und einfach schlecht bzw. ausreichend bist.
Papi wirds schon regeln. Alles gute dir.
Also: Ja, das System ist beschissen. Ja, Klausuren sagen nicht zwingend etwas über juristisches Können aus (mehr über Zeitmanagement und flinke Finger...beides war bei mir ein Problem). Aber ganz ehrlich Bruder: Mit 2xa und a in fast alle Uni-Leistungen solltest du dich mit dem Gedanken anfreunden, dass du ggf. schlicht und einfach schlecht bzw. ausreichend bist.
Papi wirds schon regeln. Alles gute dir.
11.12.2020, 13:02
(11.12.2020, 12:42)Gast schrieb:(11.12.2020, 12:23)C8H10N4O2 schrieb: Dass der Thread abschweift ist bei dem Themenzuschnitt aber unvermeidbar. Genau genommen bietet der Thread ja gar keine Informationen als Diskussionsgrundlage. Auf die "Frage" des TE kann man ja nur antworten: ja, kann verstehen dass du enttäuscht bist. Erkenntnisgewinn = 0.
Was natürlich mitschwingt ist die Frage, wie es sein kann, dass man trotz all der Mühen und Anstrengungen am Ende bei 4 und 5 Punkten landet. Und da muss man einfach ehrlich sein und sagen: Du bist anscheinend kein besonders begabter Jurist. Das heißt ja nicht, dass du nicht in einzelnen Gebieten Expertise aufbauen und gut arbeiten wirst, aber aufgrund deiner juristischen Fähigkeiten werden dir die Top Jobs verwehrt bleiben.
Wenn du ohnehin andere Pläne hast und die Kanzlei deines Vaters übernehmen wirst ist doch alles gut, dann freu dich eher, dass dir aufgrund glücklicher familiärer Umstände der mühsame Bewerbungsmarathon der anderen ausreichend Juristen erspart bleibt.
Bin der TE. ja, ist halt nur bitter, dass man im gewählten beruf anscheinend einfach so schlecht ist. Damit muss cih jetzt will irgendwie klarkommen.
mir ging es auch darum, wie es euch ergeht. Ob ihr euch auch so fühlt. manchmal denke ich ich sei ein Volljurist zweiter Klasse.
Aber manchmal scheint es so als sein hier nur die top-überflieger am Start. :dodgy:
Ob du im gewählten Beruf gut bist, entscheiden doch nicht die Klausurnoten. Die Klausuren haben mit der anwaltlichen Praxis nichts zu tun.
Gerade die Kollegen mit den guten Noten taugen als RA oft nichts, weil ihnen das Gespür für den Umgang mit den Mandanten haben. Der RA-Beruf ist ehrlich: Wie gut du darin bist, zeigen deine Umsätze. Und auch mit einer FWW-Kanzlei ist dein Netto-Einkommen sehr schnell über R1-Niveau. Wofür dann denn Richter mit Prädikat beneiden? Für ein karges Büro, garantierten Aktenzutrag bis zur Decke und mittags lecker Frikadelle in der Kantine sicher nicht.
11.12.2020, 13:04
(11.12.2020, 13:00)Gast schrieb: Hab auch 2xa (im 1. mit schwerpunkt insgesamt b). Allerdings keine Hausarbeit unter 12 geschrieben, Seminararbeit 17 Punkte und alle Stationsnoten im Ref gut oder vb. Klausuren schreiben konnte ich nie, deshalb eben die Examina verkackt und den Traumberuf Richter abgeschrieben. Nun verdinge ich mich - sehr erfolgreich - als RA.
Also: Ja, das System ist beschissen. Ja, Klausuren sagen nicht zwingend etwas über juristisches Können aus (mehr über Zeitmanagement und flinke Finger...beides war bei mir ein Problem). Aber ganz ehrlich Bruder: Mit 2xa und a in fast alle Uni-Leistungen solltest du dich mit dem Gedanken anfreunden, dass du ggf. schlicht und einfach schlecht bzw. ausreichend bist.
Papi wirds schon regeln. Alles gute dir.
Jetzt geht's schon los, dass erwachsene Rechtsanwälte "nach unten treten", nur weil sie in der Uni bessere Noten hatten. Comedy-Gold!
11.12.2020, 13:08
(11.12.2020, 01:21)Gast schrieb: Wenn du die Kanzlei deines Vaters weiterregeln möchtest - wen juckt es? Behalt deine Noten für dich. Bei späterer Wegbewerbung ist deine Erfahrung erheblich interessanter.
Bekannter hat die Kanzlei vom Vater mit 2x 4 übernommen in ner Kleinstadt und übernahm auch das Notariat von ihm - da gab es wohl keine Mitbewerber... doch der Rotarierclub soll wohl auch was geregelt haben.
11.12.2020, 13:08
(11.12.2020, 13:00)Gast schrieb: Hab auch 2xa (im 1. mit schwerpunkt insgesamt b). Allerdings keine Hausarbeit unter 12 geschrieben, Seminararbeit 17 Punkte und alle Stationsnoten im Ref gut oder vb. Klausuren schreiben konnte ich nie, deshalb eben die Examina verkackt und den Traumberuf Richter abgeschrieben. Nun verdinge ich mich - sehr erfolgreich - als RA.
Also: Ja, das System ist beschissen. Ja, Klausuren sagen nicht zwingend etwas über juristisches Können aus (mehr über Zeitmanagement und flinke Finger...beides war bei mir ein Problem). Aber ganz ehrlich Bruder: Mit 2xa und a in fast alle Uni-Leistungen solltest du dich mit dem Gedanken anfreunden, dass du ggf. schlicht und einfach schlecht bzw. ausreichend bist.
Papi wirds schon regeln. Alles gute dir.
Du Tier! Hatte in Hausarbeiten meist nur 10 Punkte, dafür in jedem Examen so viele Punkte wie du in beiden zusammen.
11.12.2020, 13:09
(11.12.2020, 13:08)Gast schrieb:(11.12.2020, 01:21)Gast schrieb: Wenn du die Kanzlei deines Vaters weiterregeln möchtest - wen juckt es? Behalt deine Noten für dich. Bei späterer Wegbewerbung ist deine Erfahrung erheblich interessanter.
Bekannter hat die Kanzlei vom Vater mit 2x 4 übernommen in ner Kleinstadt und übernahm auch das Notariat von ihm - da gab es wohl keine Mitbewerber... doch der Rotarierclub soll wohl auch was geregelt haben.
Braucht man um Notar zu werden nicht eine bestandene Notarprüfung + extremst gute Noten?
11.12.2020, 13:10
(11.12.2020, 13:02)Gast schrieb:(11.12.2020, 12:42)Gast schrieb:(11.12.2020, 12:23)C8H10N4O2 schrieb: Dass der Thread abschweift ist bei dem Themenzuschnitt aber unvermeidbar. Genau genommen bietet der Thread ja gar keine Informationen als Diskussionsgrundlage. Auf die "Frage" des TE kann man ja nur antworten: ja, kann verstehen dass du enttäuscht bist. Erkenntnisgewinn = 0.
Was natürlich mitschwingt ist die Frage, wie es sein kann, dass man trotz all der Mühen und Anstrengungen am Ende bei 4 und 5 Punkten landet. Und da muss man einfach ehrlich sein und sagen: Du bist anscheinend kein besonders begabter Jurist. Das heißt ja nicht, dass du nicht in einzelnen Gebieten Expertise aufbauen und gut arbeiten wirst, aber aufgrund deiner juristischen Fähigkeiten werden dir die Top Jobs verwehrt bleiben.
Wenn du ohnehin andere Pläne hast und die Kanzlei deines Vaters übernehmen wirst ist doch alles gut, dann freu dich eher, dass dir aufgrund glücklicher familiärer Umstände der mühsame Bewerbungsmarathon der anderen ausreichend Juristen erspart bleibt.
Bin der TE. ja, ist halt nur bitter, dass man im gewählten beruf anscheinend einfach so schlecht ist. Damit muss cih jetzt will irgendwie klarkommen.
mir ging es auch darum, wie es euch ergeht. Ob ihr euch auch so fühlt. manchmal denke ich ich sei ein Volljurist zweiter Klasse.
Aber manchmal scheint es so als sein hier nur die top-überflieger am Start. :dodgy:
Ob du im gewählten Beruf gut bist, entscheiden doch nicht die Klausurnoten. Die Klausuren haben mit der anwaltlichen Praxis nichts zu tun.
Gerade die Kollegen mit den guten Noten taugen als RA oft nichts, weil ihnen das Gespür für den Umgang mit den Mandanten haben. Der RA-Beruf ist ehrlich: Wie gut du darin bist, zeigen deine Umsätze. Und auch mit einer FWW-Kanzlei ist dein Netto-Einkommen sehr schnell über R1-Niveau. Wofür dann denn Richter mit Prädikat beneiden? Für ein karges Büro, garantierten Aktenzutrag bis zur Decke und mittags lecker Frikadelle in der Kantine sicher nicht.
Und worauf stützt du diese wahnsinnig qualifizierte und extrem objektive Aussage? 2 x a ist kein Weltuntergang, aber wenn man das nur überleben kann, indem man besser Bewertete schlecht redet, spricht das nicht gerade für einen.
11.12.2020, 13:11
(11.12.2020, 13:08)Gast schrieb:(11.12.2020, 01:21)Gast schrieb: Wenn du die Kanzlei deines Vaters weiterregeln möchtest - wen juckt es? Behalt deine Noten für dich. Bei späterer Wegbewerbung ist deine Erfahrung erheblich interessanter.
Bekannter hat die Kanzlei vom Vater mit 2x 4 übernommen in ner Kleinstadt und übernahm auch das Notariat von ihm - da gab es wohl keine Mitbewerber... doch der Rotarierclub soll wohl auch was geregelt haben.
Klar bekanntlich kann man eine Notariatsstelle einfach übernehmen.