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  5. Richter mit ausreichend?
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Richter mit ausreichend?
Gast
Unregistered
 
#41
10.12.2020, 23:21
(10.12.2020, 23:04)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 22:12)Gast schrieb:  In Niedersachsen und Bayern kenne ich jeweils eine Person die mit ausreichend im ersten und 8,6 bzw. 9,0 im zweiten im Justizdienst untergekommen sind. 
Der Kollege der hier immer von Hilfskriterium erzählt, verkennt, dass ein Hilfskriterium nur bei Punktegleichheit im Hauptkriterium irgendeine Bedeutung zukommt. Wenn die Länder in ihren Ausschreibungen nur auf das zweite Examen abstellen (z.B. Bayern), heißt Bestenauslese, dass der Bewerber mit 6,4 im ersten und 8,4 im zweiten Examen dem Bewerber mit 12,8 im ersten und 8,3 im zweiten vorgezogen werden muss. Da ist nichts mit Hilfskriterium. Das wird in Bayern so auch ziemlich streng gehandhabt.

Nope. Mag sein, dass die Justiz das so macht. Verfassungsgemäß ist das aber nicht .
Jeder Jurist mit zwei Examen kann ans BVerfG gewählt werden (sobald er 40 ist). Da wird es wohl auch reichen um am AG Buxtehude irgendwelche Diebstähle abzuurteilen. Nicht alles was einem nicht passt ist verfassungswidrig.
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Gast
Unregistered
 
#42
10.12.2020, 23:35
Ich hab die Kombi ausreichen/VB und wurde zum Einstellungsinterview geladen. Also hört auf immer diesen Schwachsinn à la „Unmöglichkeit“ zu verbreiten.
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Gast
Unregistered
 
#43
10.12.2020, 23:38
(10.12.2020, 23:21)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 23:04)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 22:12)Gast schrieb:  In Niedersachsen und Bayern kenne ich jeweils eine Person die mit ausreichend im ersten und 8,6 bzw. 9,0 im zweiten im Justizdienst untergekommen sind. 
Der Kollege der hier immer von Hilfskriterium erzählt, verkennt, dass ein Hilfskriterium nur bei Punktegleichheit im Hauptkriterium irgendeine Bedeutung zukommt. Wenn die Länder in ihren Ausschreibungen nur auf das zweite Examen abstellen (z.B. Bayern), heißt Bestenauslese, dass der Bewerber mit 6,4 im ersten und 8,4 im zweiten Examen dem Bewerber mit 12,8 im ersten und 8,3 im zweiten vorgezogen werden muss. Da ist nichts mit Hilfskriterium. Das wird in Bayern so auch ziemlich streng gehandhabt.

Nope. Mag sein, dass die Justiz das so macht. Verfassungsgemäß ist das aber nicht .
Jeder Jurist mit zwei Examen kann ans BVerfG gewählt werden (sobald er 40 ist). Da wird es wohl auch reichen um am AG Buxtehude irgendwelche Diebstähle abzuurteilen. Nicht alles was einem nicht passt ist verfassungswidrig.

Das bezweifelt ja auch keiner. Aber das erste Examen nicht zu berücksichtigen, dürfte Art. 33 II  widersprechen.
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Gast
Unregistered
 
#44
10.12.2020, 23:46
(10.12.2020, 23:38)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 23:21)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 23:04)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 22:12)Gast schrieb:  In Niedersachsen und Bayern kenne ich jeweils eine Person die mit ausreichend im ersten und 8,6 bzw. 9,0 im zweiten im Justizdienst untergekommen sind. 
Der Kollege der hier immer von Hilfskriterium erzählt, verkennt, dass ein Hilfskriterium nur bei Punktegleichheit im Hauptkriterium irgendeine Bedeutung zukommt. Wenn die Länder in ihren Ausschreibungen nur auf das zweite Examen abstellen (z.B. Bayern), heißt Bestenauslese, dass der Bewerber mit 6,4 im ersten und 8,4 im zweiten Examen dem Bewerber mit 12,8 im ersten und 8,3 im zweiten vorgezogen werden muss. Da ist nichts mit Hilfskriterium. Das wird in Bayern so auch ziemlich streng gehandhabt.

Nope. Mag sein, dass die Justiz das so macht. Verfassungsgemäß ist das aber nicht .
Jeder Jurist mit zwei Examen kann ans BVerfG gewählt werden (sobald er 40 ist). Da wird es wohl auch reichen um am AG Buxtehude irgendwelche Diebstähle abzuurteilen. Nicht alles was einem nicht passt ist verfassungswidrig.

Das bezweifelt ja auch keiner. Aber das erste Examen nicht zu berücksichtigen, dürfte Art. 33 II  widersprechen.

Berücksichtigen kann man vieles: soziale Kompetenz, Einfallsreichtum, Auslandsaufenthalte, interkulturelle Kompetenz, Souveränität, freundlicher Charakter, Auftreten usw usf...und ganz hinten auch mal die Note. Wo kein Kläger, da kein Richter.
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Gast
Unregistered
 
#45
10.12.2020, 23:48
Wer sagt, dass es keinen Kläger gibt?
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Gast
Unregistered
 
#46
10.12.2020, 23:50
(10.12.2020, 23:48)Gast schrieb:  Wer sagt, dass es keinen Kläger gibt?

Schon mal n Konkurrentenkläger bei ner Richterneueinstellung gesehen?
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Gast
Unregistered
 
#47
10.12.2020, 23:51
Woher soll der Konkurrentenkläger denn wissen, was die anderen für Noten haben und wann die ernannt werden?
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Gast
Unregistered
 
#48
10.12.2020, 23:52
(10.12.2020, 23:04)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 22:12)Gast schrieb:  In Niedersachsen und Bayern kenne ich jeweils eine Person die mit ausreichend im ersten und 8,6 bzw. 9,0 im zweiten im Justizdienst untergekommen sind. 
Der Kollege der hier immer von Hilfskriterium erzählt, verkennt, dass ein Hilfskriterium nur bei Punktegleichheit im Hauptkriterium irgendeine Bedeutung zukommt. Wenn die Länder in ihren Ausschreibungen nur auf das zweite Examen abstellen (z.B. Bayern), heißt Bestenauslese, dass der Bewerber mit 6,4 im ersten und 8,4 im zweiten Examen dem Bewerber mit 12,8 im ersten und 8,3 im zweiten vorgezogen werden muss. Da ist nichts mit Hilfskriterium. Das wird in Bayern so auch ziemlich streng gehandhabt.

Nope. Mag sein, dass die Justiz das so macht. Verfassungsgemäß ist das aber nicht .


Aha, und wieso? Der eine Bewerber hat mit besserer Note das zweite Staatsexamen bestanden. Damit ist er nach der Binnenlogik der „großen Staatsprüfung“ besser als derjenige mit niedrigerer Punktzahl für den Justizdienst geeignet. Wieso soll dass nicht verfassungsgemäß sein? Stellt sich eher die Frage, mit welchem Recht man noch auf das erste abstellt. Hier scheint mir eher ein Problem mit der Verfassungsmäßigkeit zu liegen...

Maßgeblich ist vor allem das Anforderungsprofil, das die Länder mit ihren Ausschreibungen festlegen. Da haben sie einen gewissen Spielraum, welche Qualifikationen sie fordern, und was sie bei der Auswahl berücksichtigen. Ob sie eine Gesamzpunktzahl bilden, eine Gesamtpunktzahl mit Mindestnote je Examen, Gesamtpunktzahl mit Mindestnote im zweiten Examen, nur auf das zweite Examen, oder nur auf das zweite ab einer gewissen Note abstellen, ist den Ländern überlassen. Da gibt es auch keine sachlich zwingenden  Gründe, warum das erste Examen berücksichtigt werden muss. Das erste Examen ist aus staatlicher Sicht vor allem die Zugangsprüfung für den Vorbereitungsdienst. Das zweite Examen prüft hingegen die Befähigung zum Richteramt.
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Judge
Unregistered
 
#49
11.12.2020, 00:04
Wieso wollt ihr alle Richter werden? Glaubt ihr wirklich, dass das so einfach ist? Mitnichten!! Und ganz nebenbei: Mit 4 Punkten hat man im Staatsdienst nichts zu suchen. Irgendwo ist auch ne Grenze. 6 Punkte sind vllt noch vertretbar, darunter ein Nogo. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man im 1. so schlecht ist und dann auf einmal ein vb hinkriegt. Sucht euch was Entspanntes und lasst die Idealisten für die paar Kröten „richten“.
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Gast
Unregistered
 
#50
11.12.2020, 00:08
(11.12.2020, 00:04)Judge schrieb:  Wieso wollt ihr alle Richter werden? Glaubt ihr wirklich, dass das so einfach ist? Mitnichten!! Und ganz nebenbei: Mit 4 Punkten hat man im Staatsdienst nichts zu suchen. Irgendwo ist auch ne Grenze. 6 Punkte sind vllt noch vertretbar, darunter ein Nogo. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man im 1. so schlecht ist und dann auf einmal ein vb hinkriegt. Sucht euch was Entspanntes und lasst die Idealisten für die paar Kröten „richten“.

Also meinst du die Kombi a/vb gibt es nicht?
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