09.12.2020, 11:36
(09.12.2020, 11:22)Gast schrieb: Wie habt ihr die Probleme mit den fehlenden Anträgen bei der Hehlerei/Betrug gelöst?
M.E. ist der A bei der Hehlerei gar nicht "Verletzter" und daher auch nicht antragsbefugt und die Großeltern sind im Verhältnis zu B keine Personen i.S.d. § 247.
Beim Betrug stand bei mir im Kommentar, dass es sich bei 263 IV iVm 247 um ein relatives Antragsdelikt handelt (was ich nicht glauben wollte und daher aufgrund der Zeitnot auch einfach übergangen habe :D)
Hehlerei: Habe auch auf die Großeltern abgestellt, die jedoch nur auf einen Antrag gegen ihren Enkel (244) verzichtet haben. Da vorheriger Betrug 259 nach BGH nicht ausschließt, ist 259 bei mir (+) und kam zur Anklage.
09.12.2020, 11:42
(09.12.2020, 11:36)Gast schrieb:(09.12.2020, 11:22)Gast schrieb: Wie habt ihr die Probleme mit den fehlenden Anträgen bei der Hehlerei/Betrug gelöst?
M.E. ist der A bei der Hehlerei gar nicht "Verletzter" und daher auch nicht antragsbefugt und die Großeltern sind im Verhältnis zu B keine Personen i.S.d. § 247.
Beim Betrug stand bei mir im Kommentar, dass es sich bei 263 IV iVm 247 um ein relatives Antragsdelikt handelt (was ich nicht glauben wollte und daher aufgrund der Zeitnot auch einfach übergangen habe :D)
Hehlerei: Habe auch auf die Großeltern abgestellt, die jedoch nur auf einen Antrag gegen ihren Enkel (244) verzichtet haben. Da vorheriger Betrug 259 nach BGH nicht ausschließt, ist 259 bei mir (+) und kam zur Anklage.
Okay...
Der A hat zum Zeitpunkt des Betrugs in einer Wohnung mit gelebt und gegen B keinen Antrag gestellt. Wie hast du das überwunden?
09.12.2020, 11:43
(09.12.2020, 11:22)Gast schrieb: Wie habt ihr die Probleme mit den fehlenden Anträgen bei der Hehlerei/Betrug gelöst?Tatsächlich steht im Fischer relatives Antragsdelikt, aber da handelt es sich wohl im einen Fehler. In allen anderen Kommentaren, die ich gerade bei Beck gefunden hab, ist es ein absolutes und eben nur bei dem Verweis auf geringwertige Sachen ein relatives. Ärgerlich!
M.E. ist der A bei der Hehlerei gar nicht "Verletzter" und daher auch nicht antragsbefugt und die Großeltern sind im Verhältnis zu B keine Personen i.S.d. § 247.
Beim Betrug stand bei mir im Kommentar, dass es sich bei 263 IV iVm 247 um ein relatives Antragsdelikt handelt (was ich nicht glauben wollte und daher aufgrund der Zeitnot auch einfach übergangen habe :D)
09.12.2020, 11:44
(09.12.2020, 11:42)Gast schrieb:(09.12.2020, 11:36)Gast schrieb:(09.12.2020, 11:22)Gast schrieb: Wie habt ihr die Probleme mit den fehlenden Anträgen bei der Hehlerei/Betrug gelöst?
M.E. ist der A bei der Hehlerei gar nicht "Verletzter" und daher auch nicht antragsbefugt und die Großeltern sind im Verhältnis zu B keine Personen i.S.d. § 247.
Beim Betrug stand bei mir im Kommentar, dass es sich bei 263 IV iVm 247 um ein relatives Antragsdelikt handelt (was ich nicht glauben wollte und daher aufgrund der Zeitnot auch einfach übergangen habe :D)
Hehlerei: Habe auch auf die Großeltern abgestellt, die jedoch nur auf einen Antrag gegen ihren Enkel (244) verzichtet haben. Da vorheriger Betrug 259 nach BGH nicht ausschließt, ist 259 bei mir (+) und kam zur Anklage.
Okay...
Der A hat zum Zeitpunkt des Betrugs in einer Wohnung mit gelebt und gegen B keinen Antrag gestellt. Wie hast du das überwunden?
Gar nicht, habe es total übersehen. :D
09.12.2020, 11:48
Alles klar danke Leute :)
Richtig wäre dann wahrscheinlich gewesen, die Hehlerei zu verfolgen und den Betrug nicht...
Richtig wäre dann wahrscheinlich gewesen, die Hehlerei zu verfolgen und den Betrug nicht...
09.12.2020, 11:55
09.12.2020, 12:35
(09.12.2020, 11:44)Gast schrieb:(09.12.2020, 11:42)Gast schrieb:(09.12.2020, 11:36)Gast schrieb:(09.12.2020, 11:22)Gast schrieb: Wie habt ihr die Probleme mit den fehlenden Anträgen bei der Hehlerei/Betrug gelöst?
M.E. ist der A bei der Hehlerei gar nicht "Verletzter" und daher auch nicht antragsbefugt und die Großeltern sind im Verhältnis zu B keine Personen i.S.d. § 247.
Beim Betrug stand bei mir im Kommentar, dass es sich bei 263 IV iVm 247 um ein relatives Antragsdelikt handelt (was ich nicht glauben wollte und daher aufgrund der Zeitnot auch einfach übergangen habe :D)
Hehlerei: Habe auch auf die Großeltern abgestellt, die jedoch nur auf einen Antrag gegen ihren Enkel (244) verzichtet haben. Da vorheriger Betrug 259 nach BGH nicht ausschließt, ist 259 bei mir (+) und kam zur Anklage.
Okay...
Der A hat zum Zeitpunkt des Betrugs in einer Wohnung mit gelebt und gegen B keinen Antrag gestellt. Wie hast du das überwunden?
Gar nicht, habe es total übersehen. :D
Dass sie zusammen leben ist doch aber irrelevant, wenn man davon ausgeht, dass A nicht Verletzter ist? MeA stand im Fischer sinngemäß etwas in Richtung, dass nur der Eigentümer, nicht aber der Besitzer Verletzter des 247 sein kann? Habe das jedenfalls so begründet.
09.12.2020, 12:39
In BW war neben der Hehlerei noch ein Betrug von B ggü A zu prüfen, da kommt als Verletzter nur A in Betracht. Und da A und B zusammengewohnt haben, müsste wohl ein Antrag gestellt werden.
09.12.2020, 12:48
(09.12.2020, 12:35)GPA schrieb:(09.12.2020, 11:44)Gast schrieb:(09.12.2020, 11:42)Gast schrieb:(09.12.2020, 11:36)Gast schrieb:(09.12.2020, 11:22)Gast schrieb: Wie habt ihr die Probleme mit den fehlenden Anträgen bei der Hehlerei/Betrug gelöst?
M.E. ist der A bei der Hehlerei gar nicht "Verletzter" und daher auch nicht antragsbefugt und die Großeltern sind im Verhältnis zu B keine Personen i.S.d. § 247.
Beim Betrug stand bei mir im Kommentar, dass es sich bei 263 IV iVm 247 um ein relatives Antragsdelikt handelt (was ich nicht glauben wollte und daher aufgrund der Zeitnot auch einfach übergangen habe :D)
Hehlerei: Habe auch auf die Großeltern abgestellt, die jedoch nur auf einen Antrag gegen ihren Enkel (244) verzichtet haben. Da vorheriger Betrug 259 nach BGH nicht ausschließt, ist 259 bei mir (+) und kam zur Anklage.
Okay...
Der A hat zum Zeitpunkt des Betrugs in einer Wohnung mit gelebt und gegen B keinen Antrag gestellt. Wie hast du das überwunden?
Gar nicht, habe es total übersehen. :D
Dass sie zusammen leben ist doch aber irrelevant, wenn man davon ausgeht, dass A nicht Verletzter ist? MeA stand im Fischer sinngemäß etwas in Richtung, dass nur der Eigentümer, nicht aber der Besitzer Verletzter des 247 sein kann? Habe das jedenfalls so begründet.
War der Betrug nicht ein Vermögens- und kein Eigentumsdelikt? Sofern man das gestohlene Gemälde dem Vermögen des A zurechnet (Streit: Vermögensbegriff) wäre der A in seinem Vermögen geschädigt. Betrug daher zulasten A.
Deiner Argumentation folgend könnte man ggf. auf einen Dreiecksbetrug zulasten der Großmutter abstellen, wo diese Geschädigte und A der Getäuschte wäre. Dann wäre 247 vielleicht nicht Voraussetzung, da die Großmutter nicht mit A in einer Bude wohnt?
Fragen über Fragen!
09.12.2020, 12:57
(09.12.2020, 11:43)idel schrieb:oh mist ja ich habe das aus dem kommentar einfach übernommen weil ich shciss hatte dass es vielleicht stimmt und ich dann den Betrug prüfen konnte - was ich wollte wegen dem Vermögensproblemm... aber das ist vermutlich falsch. jz habe ich den Fehler aus dem Fische übernommen und deshalb einen fehler im examen... was für ein scheissdreck!!!(09.12.2020, 11:22)Gast schrieb: Wie habt ihr die Probleme mit den fehlenden Anträgen bei der Hehlerei/Betrug gelöst?Tatsächlich steht im Fischer relatives Antragsdelikt, aber da handelt es sich wohl im einen Fehler. In allen anderen Kommentaren, die ich gerade bei Beck gefunden hab, ist es ein absolutes und eben nur bei dem Verweis auf geringwertige Sachen ein relatives. Ärgerlich!
M.E. ist der A bei der Hehlerei gar nicht "Verletzter" und daher auch nicht antragsbefugt und die Großeltern sind im Verhältnis zu B keine Personen i.S.d. § 247.
Beim Betrug stand bei mir im Kommentar, dass es sich bei 263 IV iVm 247 um ein relatives Antragsdelikt handelt (was ich nicht glauben wollte und daher aufgrund der Zeitnot auch einfach übergangen habe :D)