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Klausuren Dezember 2020
Gast
Unregistered
 
#331
08.12.2020, 16:06
(08.12.2020, 16:05)Gast schrieb:  
(08.12.2020, 16:03)NRW schrieb:  
(08.12.2020, 16:00)Gast schrieb:  
(08.12.2020, 15:58)Gast schrieb:  Was habt ihr bzgl der C gemacht? Strafbefehl oder Anklage?


Vorläufige Einstellung nach 153a gegen Geldauflage (ihr Monatseinkommen war angeben) wegen geringer Schuld.  Huh
War laut Bearbeitervermek nicht ausgeschlossen.

Das war zumindest sich das vorgehen im Sachverhalt in NRW ;)

In Sachsen stand im Bearbeitervermerk, dass die für 153, 153a erforderliche Zustimmung des Gerichts erteilt ist


Das ‚sich’ ist falsch, also in NRW wurde nach 153a eingestellt gegen Zahlung von 2000 Euro meine..
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Gast
Unregistered
 
#332
08.12.2020, 16:08
(08.12.2020, 16:06)Gast schrieb:  
(08.12.2020, 16:05)Gast schrieb:  
(08.12.2020, 16:03)NRW schrieb:  
(08.12.2020, 16:00)Gast schrieb:  
(08.12.2020, 15:58)Gast schrieb:  Was habt ihr bzgl der C gemacht? Strafbefehl oder Anklage?


Vorläufige Einstellung nach 153a gegen Geldauflage (ihr Monatseinkommen war angeben) wegen geringer Schuld.  Huh
War laut Bearbeitervermek nicht ausgeschlossen.

Das war zumindest sich das vorgehen im Sachverhalt in NRW ;)

In Sachsen stand im Bearbeitervermerk, dass die für 153, 153a erforderliche Zustimmung des Gerichts erteilt ist


Das ‚sich’ ist falsch, also in NRW wurde nach 153a eingestellt gegen Zahlung von 2000 Euro meine..

In Sachsen (in meiner Klausur) jedenfalls auch  :D
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Gast
Unregistered
 
#333
08.12.2020, 16:14
Hab nach 153 eingestellt.  Hoffe das ging auch.
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Gast
Unregistered
 
#334
08.12.2020, 16:17
(08.12.2020, 16:14)Gast schrieb:  Hab nach 153 eingestellt.  Hoffe das ging auch.


Das sollte auch gehen! Habe nach 153a eingestellt, um ihre Gehaltsangabe von 2000 Euro noch zu verwerten.
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GastSN
Unregistered
 
#335
08.12.2020, 16:36
Habe im § 223 bei C noch ne Irrtumsproblematik drin und bin i. E. auch zu einem Beweisverwertungsverbot gekommen. Ließ sich meiner Meinung nach besser argumentieren. Bin deshalb nur zum Ergebnis gekommen, dass § 21 StVG (+). 
Leider habe ich voll vergessen, den § 247 zu problematisieren bei allen Delikten. Obwohl es so auf der Hand lag. Deshalb habe ich das Meiste angeklagt. Ohje ärger mich sehr und hoffe, dass es nur die Note und nicht das Bestehen versaut.
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Gast
Unregistered
 
#336
08.12.2020, 16:38
(08.12.2020, 16:36)GastSN schrieb:  Habe im § 223 bei C noch ne Irrtumsproblematik drin und bin i. E. auch zu einem Beweisverwertungsverbot gekommen. Ließ sich meiner Meinung nach besser argumentieren. Bin deshalb nur zum Ergebnis gekommen, dass § 21 StVG (+). 
Leider habe ich voll vergessen, den § 247 zu problematisieren bei allen Delikten. Obwohl es so auf der Hand lag. Deshalb habe ich das Meiste angeklagt. Ohje ärger mich sehr und hoffe, dass es nur die Note und nicht das Bestehen versaut.


Irrtum, weil sie dachte, dass es in Ordnung sei, einfach so Blut abzuzapfen? Habe das als vermeidbaren Verbotsirrtum reingepackt. Wo war bei dir ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der Körperverletzung?
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Gast
Unregistered
 
#337
08.12.2020, 16:41
Ja der Irrtum war bei mir auch i. E. unbeachtlich. 
Beweisverwertungsverbot war auf die Blutprobe bezogen, also auf die §§ 315ff., die fielen bei mir dann raus.
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BaWüGästin
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#338
08.12.2020, 16:59
Gab es in BaWü auch eine Angabe des (Monats-)gehaltes? Hab das überall gesucht, aber nicht gefunden. 


Und wo stand das in den anderen Bundesländern?
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Gast
Unregistered
 
#339
08.12.2020, 17:01
(08.12.2020, 16:59)BaWüGästin schrieb:  Gab es in BaWü auch eine Angabe des (Monats-)gehaltes? Hab das überall gesucht, aber nicht gefunden. 


Und wo stand das in den anderen Bundesländern?


Sachsen: Ich meine, es stand in einem Schreiben des Rechtsanwaltes der Beschuldigten, dass das Verfahren einzustellen sei und sich die Mandantin auch gerne dazu bereit erklärt, eine kleine Spende zu entrichten.
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Gast
Unregistered
 
#340
08.12.2020, 18:11
Ich habe auch das BVV angenommen bei 316 StGB. 

Man kann es aber auch ablehnen. Beides lässt sich hören, finde ich. 
Einerseits, dass es sich um einen durch private Personen erlangten Beweis handelt. 

Mein Argument war, dass die Anordnung der Beweiserhebung fehlte, die Clodius als Zeugin gehandelt hat und Krankenschwester nur ihr Beruf ist. Sie ist keine Ärztin. 
Die Blutentnahme hätte auch im Krankenhaus erfolgen können. Es besteht die Möglichkeit der BAK-Rückrechnung. 

Mich stört, dass sonst Zeugen der Polizei zu weiteren Beweismitteln verhelfen könnten ohne, dass ihnen viel geschieht.  

Habt ihr in der Weitergabe des entnommenen Blutes an die Polizei auch einen Straftatbestand gesehen? Wenn ja, als was?
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