11.12.2016, 19:09
Und was sagt das Klausurenorakel für morgen im ÖffRecht voraus??? ;)
11.12.2016, 19:39
12.12.2016, 15:03
Bitte sagt Mal was ihr gemacht habt heute.... meins war Mist :(:(:(
12.12.2016, 15:16
Also mit Mist meine ich:
Erfolgsaussichten des widerspruchs:
1. Zulässigkeit
(P) VA ja oder nein --> ja
2. Begründetheit
a. EGL dieser BMI erlass
da habe ich gesagt AGG ist nicht anwendbar aber verstoß gegen art 3 wobei das dumm war weil es besser wäre man könnte weiterprüfen
aus verzweiflung dann:
b. rechte verletzt
art 2 ja
art 3 ja
c. keine rechtfertigung weil EGL rechtswidrig.
wahrscheinlich hätte man schon nach EGL aufhören müssen und dann hilfsgutachterlich.... hatte panik und hab weiter gemacht....
dann habe ich sein antrag stattgegeben und er bekommt auch den anwalt
und beim bescheid hab ich den anwalt angespeochen wobei ich gefühlsmäßig den polizisten ansprechen wollte....
meint ihr das geht noch mit 4 punkten durch? :dodgy::s:s
Erfolgsaussichten des widerspruchs:
1. Zulässigkeit
(P) VA ja oder nein --> ja
2. Begründetheit
a. EGL dieser BMI erlass
da habe ich gesagt AGG ist nicht anwendbar aber verstoß gegen art 3 wobei das dumm war weil es besser wäre man könnte weiterprüfen
aus verzweiflung dann:
b. rechte verletzt
art 2 ja
art 3 ja
c. keine rechtfertigung weil EGL rechtswidrig.
wahrscheinlich hätte man schon nach EGL aufhören müssen und dann hilfsgutachterlich.... hatte panik und hab weiter gemacht....
dann habe ich sein antrag stattgegeben und er bekommt auch den anwalt
und beim bescheid hab ich den anwalt angespeochen wobei ich gefühlsmäßig den polizisten ansprechen wollte....
meint ihr das geht noch mit 4 punkten durch? :dodgy::s:s
12.12.2016, 15:36
Müsste EGL nicht § 62 BBG sein?
12.12.2016, 15:39
BW.
Natürlich Baurecht :(
Also ich habe nen Beschluss gemacht. Und den Antrag abgelehnt. War bei mir zulässig. Da gabs nur das Problem mit dem Widerspruch und Drittschutz.
In der Begründetheit hab ich dann die RMK der Erteilung der Baugenehmigung geprüft. Ging bei mir über 34 Baugb. Das Gebäude und die Container verstoßen zwar dagegen. Aber ist dann eine Ausnahme über 246 abs. 8 ivm 34 abs. 3a baugb und eine Befreiung über 246 abs. 12 baugb. Natürlich Abwägung mit den nachbarlichen Imteressen. Ich hab dann irgendwo noch die Sache mit dem Betreibervertrag angesprochen aber da bin ich mir total unsicher.
Was habt ihr?
Natürlich Baurecht :(
Also ich habe nen Beschluss gemacht. Und den Antrag abgelehnt. War bei mir zulässig. Da gabs nur das Problem mit dem Widerspruch und Drittschutz.
In der Begründetheit hab ich dann die RMK der Erteilung der Baugenehmigung geprüft. Ging bei mir über 34 Baugb. Das Gebäude und die Container verstoßen zwar dagegen. Aber ist dann eine Ausnahme über 246 abs. 8 ivm 34 abs. 3a baugb und eine Befreiung über 246 abs. 12 baugb. Natürlich Abwägung mit den nachbarlichen Imteressen. Ich hab dann irgendwo noch die Sache mit dem Betreibervertrag angesprochen aber da bin ich mir total unsicher.
Was habt ihr?
12.12.2016, 15:52
12.12.2016, 15:53
(12.12.2016, 15:16)Gast schrieb: Also mit Mist meine ich:
Erfolgsaussichten des widerspruchs:
1. Zulässigkeit
(P) VA ja oder nein --> ja
2. Begründetheit
a. EGL dieser BMI erlass
da habe ich gesagt AGG ist nicht anwendbar aber verstoß gegen art 3 wobei das dumm war weil es besser wäre man könnte weiterprüfen
aus verzweiflung dann:
b. rechte verletzt
art 2 ja
art 3 ja
c. keine rechtfertigung weil EGL rechtswidrig.
wahrscheinlich hätte man schon nach EGL aufhören müssen und dann hilfsgutachterlich.... hatte panik und hab weiter gemacht....
dann habe ich sein antrag stattgegeben und er bekommt auch den anwalt
und beim bescheid hab ich den anwalt angespeochen wobei ich gefühlsmäßig den polizisten ansprechen wollte....
meint ihr das geht noch mit 4 punkten durch? :dodgy::s:s
mit Ausnahme der VA-Qualität (die ich auch angenommen habe) ist das gar nicht so verkehrt...
12.12.2016, 15:55
ja leider ist § 62 BBG nicht ganz richtig. http://justiz.hamburg.de/contentblob/390...9-2012.pdf
;) damit sollte alles geklärt sein
;) damit sollte alles geklärt sein
12.12.2016, 16:00
Bw
Ich hab es anders.
Auch einen Beschluss. Antrag abgewiesen und kosten mit außrrgerichtlichen kosten des antraggegners tragen antragsteller und gemeinde je zur hälfte.
Zulässig...drittschützende norm war bei mir 34 II baugb
Beiordnung: nur bzgl des blind notwendig 65II
Begründetheit: rmk der bg
Formelle rmk der bg: hier habe ich das in-sich-handeln angesprochen und die nichtbeteiligung des antragstellers nach 55 lbo, aber Heilung möglich
Materielle rmk: über 34 II i.v.m. 3 baunvo...gebäude ist ausnahmsweise zulässig als sonstige Anlage für sozialen zweck. Über 34 II Hs.2 kommt man für das Gebäude zur ausnahmemöglichkeit nach 31I, welche ich bejaht habe.
Und für die container kommt man über 34 II hs.2 zum 31II und dort ist nr. 1 einschlägig nach interessenabwägung
Bauordnungsrechtliche habe ich ganz kurz paar §§ angesprochen, aber alles in ordnung, genauso wie nach BImSchG.
Kosten nach 154I, III, 162 III
Und beschluss selbst vollstreckbar nach 168 I nr. 1
Ich hab es anders.
Auch einen Beschluss. Antrag abgewiesen und kosten mit außrrgerichtlichen kosten des antraggegners tragen antragsteller und gemeinde je zur hälfte.
Zulässig...drittschützende norm war bei mir 34 II baugb
Beiordnung: nur bzgl des blind notwendig 65II
Begründetheit: rmk der bg
Formelle rmk der bg: hier habe ich das in-sich-handeln angesprochen und die nichtbeteiligung des antragstellers nach 55 lbo, aber Heilung möglich
Materielle rmk: über 34 II i.v.m. 3 baunvo...gebäude ist ausnahmsweise zulässig als sonstige Anlage für sozialen zweck. Über 34 II Hs.2 kommt man für das Gebäude zur ausnahmemöglichkeit nach 31I, welche ich bejaht habe.
Und für die container kommt man über 34 II hs.2 zum 31II und dort ist nr. 1 einschlägig nach interessenabwägung
Bauordnungsrechtliche habe ich ganz kurz paar §§ angesprochen, aber alles in ordnung, genauso wie nach BImSchG.
Kosten nach 154I, III, 162 III
Und beschluss selbst vollstreckbar nach 168 I nr. 1