27.11.2020, 15:18
40-50k ist je nach Region auch für doppelt a Absolventen ein realistisches Einstiegsgehalt. Für weniger sollte man sich einen Einstieg gut überlegen. Das deutet eher auf mangelnde wirtschaftliche Substanz beim Arbeitgeber hin. Wer einem Angestellten Anwalt nicht mehr als 36k zahlen kann, sollte sein Geschäftsmodell überdenken.
27.11.2020, 15:19
(27.11.2020, 14:59)Dipl. Jurist schrieb: Meine Güte. Was ist nur mit den Volljuristen passiert? Wollt ihr hungern? Seid ihr reich und braucht keine Gehälter? Glaubt ihr tatsächlich, die bitterarmen Kanzleien sind finanziell nicht in der Lage, euch angemessen zu bezahlen? Glaubt ihr wirklich, mit 4-6,5 Punkten hättet Ihr eure Rechte und Ansprüche für immer verloren? Dann soll der LL.B oder Bachelor-BWLer lieber mehr verdienen?
Verrückte Welt.
Versteh ich auch nicht...
27.11.2020, 15:23
(27.11.2020, 15:18)Gast schrieb: 40-50k ist je nach Region auch für doppelt a Absolventen ein realistisches Einstiegsgehalt. Für weniger sollte man sich einen Einstieg gut überlegen. Das deutet eher auf mangelnde wirtschaftliche Substanz beim Arbeitgeber hin. Wer einem Angestellten Anwalt nicht mehr als 36k zahlen kann, sollte sein Geschäftsmodell überdenken.
Warum sollte ich als AG mehr zahlen, wenn sich genug Leute finden, die 36k akzeptieren?
Der Preis einer Dienstleistung resultiert aus dem Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage.
27.11.2020, 15:24
(27.11.2020, 15:23)Gast schrieb:(27.11.2020, 15:18)Gast schrieb: 40-50k ist je nach Region auch für doppelt a Absolventen ein realistisches Einstiegsgehalt. Für weniger sollte man sich einen Einstieg gut überlegen. Das deutet eher auf mangelnde wirtschaftliche Substanz beim Arbeitgeber hin. Wer einem Angestellten Anwalt nicht mehr als 36k zahlen kann, sollte sein Geschäftsmodell überdenken.
Warum sollte ich als AG mehr zahlen, wenn sich genug Leute finden, die 36k akzeptieren?
Der Preis einer Dienstleistung resultiert aus dem Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage.
tja ich frage das nicht nach
27.11.2020, 15:33
(27.11.2020, 15:24)Gast schrieb:(27.11.2020, 15:23)Gast schrieb:(27.11.2020, 15:18)Gast schrieb: 40-50k ist je nach Region auch für doppelt a Absolventen ein realistisches Einstiegsgehalt. Für weniger sollte man sich einen Einstieg gut überlegen. Das deutet eher auf mangelnde wirtschaftliche Substanz beim Arbeitgeber hin. Wer einem Angestellten Anwalt nicht mehr als 36k zahlen kann, sollte sein Geschäftsmodell überdenken.
Warum sollte ich als AG mehr zahlen, wenn sich genug Leute finden, die 36k akzeptieren?
Der Preis einer Dienstleistung resultiert aus dem Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage.
tja ich frage das nicht nach
Für 36 k geht nicht mal eine RA-Gehilfin oder ein Bachelor-Absolvent arbeiten.
27.11.2020, 15:35
Das ist eben auch Marktwirtschaft. Solange es Leute gibt, die für 36k arbeiten, wird sich auch nichts ändern. Du wirst das akzeptieren, oder eine Interessenvertretung gründen müssen. Niemand verbietet es einem dieses oder jenes Gehalt einzufordern. Wer aber erzählt für Leute mit nicht allzu starken Noten gäbe es 55k Jobs wie Sand am Meer, erzählt Schwachsinn und lebt an der Realität vorbei. Ich gönne jedem einen solchen Job, aber auf Anhieb wird man den wohl nicht finden.
Nebenbei ist es bei Juristen nicht anders als zum Beispiel bei BWLern auch. Es wird hier so dargestellt, als würde jeder der WiWi studiert hab mit satt Kohle einsteigen. Auch bei denen kann nicht jeder bei den Roland Bergers dieser Welt anfangen. Dort mag dann nicht das Examen die Stellschraube sein, sondern dass manche ihre Praktika bei EY und der Deutschen Bank machen und andere wiederum nicht.
Nebenbei ist es bei Juristen nicht anders als zum Beispiel bei BWLern auch. Es wird hier so dargestellt, als würde jeder der WiWi studiert hab mit satt Kohle einsteigen. Auch bei denen kann nicht jeder bei den Roland Bergers dieser Welt anfangen. Dort mag dann nicht das Examen die Stellschraube sein, sondern dass manche ihre Praktika bei EY und der Deutschen Bank machen und andere wiederum nicht.
27.11.2020, 15:39
(27.11.2020, 15:33)Gast schrieb:(27.11.2020, 15:24)Gast schrieb:(27.11.2020, 15:23)Gast schrieb:(27.11.2020, 15:18)Gast schrieb: 40-50k ist je nach Region auch für doppelt a Absolventen ein realistisches Einstiegsgehalt. Für weniger sollte man sich einen Einstieg gut überlegen. Das deutet eher auf mangelnde wirtschaftliche Substanz beim Arbeitgeber hin. Wer einem Angestellten Anwalt nicht mehr als 36k zahlen kann, sollte sein Geschäftsmodell überdenken.
Warum sollte ich als AG mehr zahlen, wenn sich genug Leute finden, die 36k akzeptieren?
Der Preis einer Dienstleistung resultiert aus dem Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage.
tja ich frage das nicht nach
Für 36 k geht nicht mal eine RA-Gehilfin oder ein Bachelor-Absolvent arbeiten.
Tut mir leid, dass ich das so deutlich sagen muss: absoluter Quatsch. Welche RA-Gehilfin geht bitte zum Einstieg mit 3000 brutto/Monat nach Hause ?
Klar wird das gezahlt, aber sicher nicht an jeden und sicher nicht direkt nach der Ausbildung. Ist nicht jeder Sekretärin bei FBD.
27.11.2020, 15:39
(27.11.2020, 15:35)Gast schrieb: Das ist eben auch Marktwirtschaft. Solange es Leute gibt, die für 36k arbeiten, wird sich auch nichts ändern. Du wirst das akzeptieren, oder eine Interessenvertretung gründen müssen. Niemand verbietet es einem dieses oder jenes Gehalt einzufordern. Wer aber erzählt für Leute mit nicht allzu starken Noten gäbe es 55k Jobs wie Sand am Meer, erzählt Schwachsinn und lebt an der Realität vorbei. Ich gönne jedem einen solchen Job, aber auf Anhieb wird man den wohl nicht finden.
Nebenbei ist es bei Juristen nicht anders als zum Beispiel bei BWLern auch. Es wird hier so dargestellt, als würde jeder der WiWi studiert hab mit satt Kohle einsteigen. Auch bei denen kann nicht jeder bei den Roland Bergers dieser Welt anfangen. Dort mag dann nicht das Examen die Stellschraube sein, sondern dass manche ihre Praktika bei EY und der Deutschen Bank machen und andere wiederum nicht.
44.836 Euro
Das durchschnittliche Einstiegsgehalt von Hochschulabsolvent_innen* lag 2019 in Deutschland bei rund 44.836 Euro. Ein Masterabschluss (Bruttodurchschnitt 46.709 Euro) wirkt sich auf die Höhe des Einstiegsgehalts aus und bringt im Durchschnitt 12 Prozent mehr Gehalt als ein Bachelorabschluss (Bruttodurchschnitt 41.300).
27.11.2020, 15:49
(27.11.2020, 15:39)Gast schrieb:(27.11.2020, 15:35)Gast schrieb: Das ist eben auch Marktwirtschaft. Solange es Leute gibt, die für 36k arbeiten, wird sich auch nichts ändern. Du wirst das akzeptieren, oder eine Interessenvertretung gründen müssen. Niemand verbietet es einem dieses oder jenes Gehalt einzufordern. Wer aber erzählt für Leute mit nicht allzu starken Noten gäbe es 55k Jobs wie Sand am Meer, erzählt Schwachsinn und lebt an der Realität vorbei. Ich gönne jedem einen solchen Job, aber auf Anhieb wird man den wohl nicht finden.
Nebenbei ist es bei Juristen nicht anders als zum Beispiel bei BWLern auch. Es wird hier so dargestellt, als würde jeder der WiWi studiert hab mit satt Kohle einsteigen. Auch bei denen kann nicht jeder bei den Roland Bergers dieser Welt anfangen. Dort mag dann nicht das Examen die Stellschraube sein, sondern dass manche ihre Praktika bei EY und der Deutschen Bank machen und andere wiederum nicht.
44.836 Euro
Das durchschnittliche Einstiegsgehalt von Hochschulabsolvent_innen* lag 2019 in Deutschland bei rund 44.836 Euro. Ein Masterabschluss (Bruttodurchschnitt 46.709 Euro) wirkt sich auf die Höhe des Einstiegsgehalts aus und bringt im Durchschnitt 12 Prozent mehr Gehalt als ein Bachelorabschluss (Bruttodurchschnitt 41.300).
Und das trägt was genau zur Diskussion bei? Soll ich im Vorstellungsgespräch auf meinem Handy die absolventa Homepage (wohlbemerkt ohne jegliche Quellenangabe) öffnen und sagen "Schaun sie mal der Durchschnitt bekommt Summe X, das will ich auch. Am besten mehr ich hab ja immerhin 8 Jahre in der Uni verbracht." ?
27.11.2020, 15:51
(27.11.2020, 15:39)12345 schrieb:(27.11.2020, 15:33)Gast schrieb:(27.11.2020, 15:24)Gast schrieb:(27.11.2020, 15:23)Gast schrieb:(27.11.2020, 15:18)Gast schrieb: 40-50k ist je nach Region auch für doppelt a Absolventen ein realistisches Einstiegsgehalt. Für weniger sollte man sich einen Einstieg gut überlegen. Das deutet eher auf mangelnde wirtschaftliche Substanz beim Arbeitgeber hin. Wer einem Angestellten Anwalt nicht mehr als 36k zahlen kann, sollte sein Geschäftsmodell überdenken.
Warum sollte ich als AG mehr zahlen, wenn sich genug Leute finden, die 36k akzeptieren?
Der Preis einer Dienstleistung resultiert aus dem Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage.
tja ich frage das nicht nach
Für 36 k geht nicht mal eine RA-Gehilfin oder ein Bachelor-Absolvent arbeiten.
Tut mir leid, dass ich das so deutlich sagen muss: absoluter Quatsch. Welche RA-Gehilfin geht bitte zum Einstieg mit 3000 brutto/Monat nach Hause ?
Klar wird das gezahlt, aber sicher nicht an jeden und sicher nicht direkt nach der Ausbildung. Ist nicht jeder Sekretärin bei FBD.
Frage mich auch gerade, wer besser verdient: RA-Gehilfe oder Volljurist? Was denkt ihr, vor allem diejenigen, die in kleineren und mittelständischen Kanzleien arbeiten?