27.11.2020, 10:22
(27.11.2020, 10:18)Gast schrieb:(27.11.2020, 00:01)Gast schrieb: Als Diplomjurist bleibt einem halt nicht viel, A9-11 bei Behörden oder eben in Rechtsabteilungen. Früher hätte man dazu "Studienabbruch" gesagt.
nein, es ist ja gerade ein abgeschlossenes Studium. Das Ref ist eine Fortbildung, auch wenn das mancher nicht verstehen mag.
Falsch setzen sechs. Das Referendariat ist keine Fortbildung sondern ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit der Zugangsvoraussetzungen eines erfolgreich abgeschlossenen rechtswissenschaftlichen Studiums.
Der Wert des Studiums als auch des Refs sind im Vergleich als sehr werthaltig anzusehen. WIr sollten alle Millionen verdienen.
27.11.2020, 10:24
Nach dieser Logik dürfte ja niemand mehr mit E13/A13 anfangen
27.11.2020, 10:34
27.11.2020, 10:45
(27.11.2020, 10:22)Gast schrieb:(27.11.2020, 10:18)Gast schrieb:(27.11.2020, 00:01)Gast schrieb: Als Diplomjurist bleibt einem halt nicht viel, A9-11 bei Behörden oder eben in Rechtsabteilungen. Früher hätte man dazu "Studienabbruch" gesagt.
nein, es ist ja gerade ein abgeschlossenes Studium. Das Ref ist eine Fortbildung, auch wenn das mancher nicht verstehen mag.
Falsch setzen sechs. Das Referendariat ist keine Fortbildung sondern ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit der Zugangsvoraussetzungen eines erfolgreich abgeschlossenen rechtswissenschaftlichen Studiums.
Der Wert des Studiums als auch des Refs sind im Vergleich als sehr werthaltig anzusehen. WIr sollten alle Millionen verdienen.
Lesekompetenz: durchgefallen
27.11.2020, 10:48
Reden wir doch mal Klartext:
Es gibt keinen Jusristenmangel. Es gibt einen Mangel an guten Juristen. Juristen gibt es wie Sand am Meer.
Zur Qualifikation eines Juristen mit nur einem Examen: welcher Fehleinschätzung unterliegt ihr, mir einem Examen 55k in der Wirtschaft fordern zu können, vor allem mit eistudium besteht für die meisten darin, dass man 4 Jahre vor sich hinlegt, ohne große Leistungen erbringen zu müssen. Und dann schafft man mit Ach und Krach 5 Punkte im Examen (wahrscheinlich in der mündlichen von 4,x noch hochgelupft) und meint dann, man sei der König der Welt und Wirtschatsjuristen und Absolventen von der FH sollen vor einem niedernknien?
Habt ihr mal Examensklausuren gesehen, die mit 4 Punkten bewertet wurden? (Manche dürften ja auch welche geschrieben haben) meint ihr, dass solche Arbeiten, die deshalb zum Bestehen gereicht, weil man die ein oder andere Definition gelernt hat und etwas subsumieren kann sowie Diebstahl und räuberische Erpressung abgrenzen kann, darauf hinweisen, welch hochqualifizierte Bewerber ihr seid?
Im Gegensatz dazu sind Wirtschaftsjuristen und FH Absolventen in Verwaltung hochspezialisiert auf ihren Bereich und haben Praxiserfahrung und können also tatsächlich etwas Gewinn direkt am Anfang für den ArbG darstellen, während der, noch dazu Dipl., jurist wie ein Kleinkind in alles eingeführt werden muss, denn der Arbeitsablauf besteht eben doch nicht nur aus BGB und Schuldrecht AT und bissl Sachenrecht.
Noch dazu, dass der ganze Praxisbezug, wie Rechte durchgesetzt werden, erst im Ref kommt und damit einem Dipl. Jurist zum Einstieg größtenteils fremd sind.
Es ist mir so schleierhaft, wie machen wirklich denken, ihr 1. Examen mit 5,3 sei 55k wert. Vielleicht hinterfragt ihr euch mal, ob das, was ihr in eurem Studium gelernt habt, nicht auch im einem statt sechs Jahren möglich gewesen wäre.
Es gibt keinen Jusristenmangel. Es gibt einen Mangel an guten Juristen. Juristen gibt es wie Sand am Meer.
Zur Qualifikation eines Juristen mit nur einem Examen: welcher Fehleinschätzung unterliegt ihr, mir einem Examen 55k in der Wirtschaft fordern zu können, vor allem mit eistudium besteht für die meisten darin, dass man 4 Jahre vor sich hinlegt, ohne große Leistungen erbringen zu müssen. Und dann schafft man mit Ach und Krach 5 Punkte im Examen (wahrscheinlich in der mündlichen von 4,x noch hochgelupft) und meint dann, man sei der König der Welt und Wirtschatsjuristen und Absolventen von der FH sollen vor einem niedernknien?
Habt ihr mal Examensklausuren gesehen, die mit 4 Punkten bewertet wurden? (Manche dürften ja auch welche geschrieben haben) meint ihr, dass solche Arbeiten, die deshalb zum Bestehen gereicht, weil man die ein oder andere Definition gelernt hat und etwas subsumieren kann sowie Diebstahl und räuberische Erpressung abgrenzen kann, darauf hinweisen, welch hochqualifizierte Bewerber ihr seid?
Im Gegensatz dazu sind Wirtschaftsjuristen und FH Absolventen in Verwaltung hochspezialisiert auf ihren Bereich und haben Praxiserfahrung und können also tatsächlich etwas Gewinn direkt am Anfang für den ArbG darstellen, während der, noch dazu Dipl., jurist wie ein Kleinkind in alles eingeführt werden muss, denn der Arbeitsablauf besteht eben doch nicht nur aus BGB und Schuldrecht AT und bissl Sachenrecht.
Noch dazu, dass der ganze Praxisbezug, wie Rechte durchgesetzt werden, erst im Ref kommt und damit einem Dipl. Jurist zum Einstieg größtenteils fremd sind.
Es ist mir so schleierhaft, wie machen wirklich denken, ihr 1. Examen mit 5,3 sei 55k wert. Vielleicht hinterfragt ihr euch mal, ob das, was ihr in eurem Studium gelernt habt, nicht auch im einem statt sechs Jahren möglich gewesen wäre.
27.11.2020, 10:55
(27.11.2020, 10:48)Gast schrieb: Reden wir doch mal Klartext:
Es gibt keinen Jusristenmangel. Es gibt einen Mangel an guten Juristen. Juristen gibt es wie Sand am Meer.
Zur Qualifikation eines Juristen mit nur einem Examen: welcher Fehleinschätzung unterliegt ihr, mir einem Examen 55k in der Wirtschaft fordern zu können, vor allem mit eistudium besteht für die meisten darin, dass man 4 Jahre vor sich hinlegt, ohne große Leistungen erbringen zu müssen. Und dann schafft man mit Ach und Krach 5 Punkte im Examen (wahrscheinlich in der mündlichen von 4,x noch hochgelupft) und meint dann, man sei der König der Welt und Wirtschatsjuristen und Absolventen von der FH sollen vor einem niedernknien?
Habt ihr mal Examensklausuren gesehen, die mit 4 Punkten bewertet wurden? (Manche dürften ja auch welche geschrieben haben) meint ihr, dass solche Arbeiten, die deshalb zum Bestehen gereicht, weil man die ein oder andere Definition gelernt hat und etwas subsumieren kann sowie Diebstahl und räuberische Erpressung abgrenzen kann, darauf hinweisen, welch hochqualifizierte Bewerber ihr seid?
Im Gegensatz dazu sind Wirtschaftsjuristen und FH Absolventen in Verwaltung hochspezialisiert auf ihren Bereich und haben Praxiserfahrung und können also tatsächlich etwas Gewinn direkt am Anfang für den ArbG darstellen, während der, noch dazu Dipl., jurist wie ein Kleinkind in alles eingeführt werden muss, denn der Arbeitsablauf besteht eben doch nicht nur aus BGB und Schuldrecht AT und bissl Sachenrecht.
Noch dazu, dass der ganze Praxisbezug, wie Rechte durchgesetzt werden, erst im Ref kommt und damit einem Dipl. Jurist zum Einstieg größtenteils fremd sind.
Es ist mir so schleierhaft, wie machen wirklich denken, ihr 1. Examen mit 5,3 sei 55k wert. Vielleicht hinterfragt ihr euch mal, ob das, was ihr in eurem Studium gelernt habt, nicht auch im einem statt sechs Jahren möglich gewesen wäre.
Weil die meisten Firmen genau diese Summen zahlen oder weitere benefits haben.
Unklar ist außerdem wie sich Wirtschaftsjuristen und Dipl. Juristen in ihrer EInarbeitszeit unterscheiden sollen.
Folgende Stellen hatte ich als Angebot mit 1x ausreichend also als Dipl Jurist als tatsächliche Vertragsangebote auf dem Tisch liegen
42k Telekom MMS , 38h Woche, Telekom benefits
45k KPMG, 40h Woche
Mit zweimal ausreichend bin ich mit 55k in einem Unternehmen als Syndikus. Direkter Berufseinstieg. Und ja ich hab mich von 4 auf 5 hochprüfen lassen in der mündlichen. Den Arbeitgeber interessieren nur die wirtschaftlichen Ergebnisse. Wenn ich ihm raten kann teure prozesse bei teuren anwälten zu vermeiden dann ist mein arbeitgeber sehr dankbar.
Alle Anwälte raten ihm nur zu PRozessen
27.11.2020, 10:56
(27.11.2020, 10:48)Gast schrieb: Reden wir doch mal Klartext:
Es gibt keinen Jusristenmangel. Es gibt einen Mangel an guten Juristen. Juristen gibt es wie Sand am Meer.
Zur Qualifikation eines Juristen mit nur einem Examen: welcher Fehleinschätzung unterliegt ihr, mir einem Examen 55k in der Wirtschaft fordern zu können, vor allem mit eistudium besteht für die meisten darin, dass man 4 Jahre vor sich hinlegt, ohne große Leistungen erbringen zu müssen. Und dann schafft man mit Ach und Krach 5 Punkte im Examen (wahrscheinlich in der mündlichen von 4,x noch hochgelupft) und meint dann, man sei der König der Welt und Wirtschatsjuristen und Absolventen von der FH sollen vor einem niedernknien?
Habt ihr mal Examensklausuren gesehen, die mit 4 Punkten bewertet wurden? (Manche dürften ja auch welche geschrieben haben) meint ihr, dass solche Arbeiten, die deshalb zum Bestehen gereicht, weil man die ein oder andere Definition gelernt hat und etwas subsumieren kann sowie Diebstahl und räuberische Erpressung abgrenzen kann, darauf hinweisen, welch hochqualifizierte Bewerber ihr seid?
Im Gegensatz dazu sind Wirtschaftsjuristen und FH Absolventen in Verwaltung hochspezialisiert auf ihren Bereich und haben Praxiserfahrung und können also tatsächlich etwas Gewinn direkt am Anfang für den ArbG darstellen, während der, noch dazu Dipl., jurist wie ein Kleinkind in alles eingeführt werden muss, denn der Arbeitsablauf besteht eben doch nicht nur aus BGB und Schuldrecht AT und bissl Sachenrecht.
Noch dazu, dass der ganze Praxisbezug, wie Rechte durchgesetzt werden, erst im Ref kommt und damit einem Dipl. Jurist zum Einstieg größtenteils fremd sind.
Es ist mir so schleierhaft, wie machen wirklich denken, ihr 1. Examen mit 5,3 sei 55k wert. Vielleicht hinterfragt ihr euch mal, ob das, was ihr in eurem Studium gelernt habt, nicht auch im einem statt sechs Jahren möglich gewesen wäre.
Natürlich gibt es einen Juristenmangel. Meine Stelle war 2 Jahre lang ausgeschrieben ohne das eine Besetzung stattgefunden hat.
27.11.2020, 11:11
(27.11.2020, 10:48)Gast schrieb: Reden wir doch mal Klartext:
Es gibt keinen Jusristenmangel. Es gibt einen Mangel an guten Juristen. Juristen gibt es wie Sand am Meer.
Zur Qualifikation eines Juristen mit nur einem Examen: welcher Fehleinschätzung unterliegt ihr, mir einem Examen 55k in der Wirtschaft fordern zu können, vor allem mit eistudium besteht für die meisten darin, dass man 4 Jahre vor sich hinlegt, ohne große Leistungen erbringen zu müssen. Und dann schafft man mit Ach und Krach 5 Punkte im Examen (wahrscheinlich in der mündlichen von 4,x noch hochgelupft) und meint dann, man sei der König der Welt und Wirtschatsjuristen und Absolventen von der FH sollen vor einem niedernknien?
Habt ihr mal Examensklausuren gesehen, die mit 4 Punkten bewertet wurden? (Manche dürften ja auch welche geschrieben haben) meint ihr, dass solche Arbeiten, die deshalb zum Bestehen gereicht, weil man die ein oder andere Definition gelernt hat und etwas subsumieren kann sowie Diebstahl und räuberische Erpressung abgrenzen kann, darauf hinweisen, welch hochqualifizierte Bewerber ihr seid?
Im Gegensatz dazu sind Wirtschaftsjuristen und FH Absolventen in Verwaltung hochspezialisiert auf ihren Bereich und haben Praxiserfahrung und können also tatsächlich etwas Gewinn direkt am Anfang für den ArbG darstellen, während der, noch dazu Dipl., jurist wie ein Kleinkind in alles eingeführt werden muss, denn der Arbeitsablauf besteht eben doch nicht nur aus BGB und Schuldrecht AT und bissl Sachenrecht.
Noch dazu, dass der ganze Praxisbezug, wie Rechte durchgesetzt werden, erst im Ref kommt und damit einem Dipl. Jurist zum Einstieg größtenteils fremd sind.
Es ist mir so schleierhaft, wie machen wirklich denken, ihr 1. Examen mit 5,3 sei 55k wert. Vielleicht hinterfragt ihr euch mal, ob das, was ihr in eurem Studium gelernt habt, nicht auch im einem statt sechs Jahren möglich gewesen wäre.
Absolut korrekt. Ich habe im Zuge der Ausbildung mit einem Wirtschaftsjuristen (Bachelor mit Schwerpunkt im Insolvenzrecht) gearbeitet. Der Junge hatte es wirklich drauf. Nicht nur sein materielles Wissen, sondern auch die Tatsache, wie er von der Denkweise her an einen Fall herangegangen ist und wie schnell er Probleme herausgearbeitet und gelöst hat, waren wirklich beeindruckend.
27.11.2020, 11:19
Also die Wirtschaftsjuristen, die ich kenne, die lernen genau so viel (Zivil-/Straf)Recht in der Regel wie jemand in der Ausbildung zur öffentlichen Verwaltung. Da besteht dann Zivilrecht hauptsächlich aus "Ein Vertrag besteht aus 2 übereinstimmenden mit Bezug aufeinander...." und Strafrecht wird komplett ausgespart. Ich war jedes Mal überrascht, dass im Ergebnis ein Wirtschafts"jurist" herauskommt.
Gar nicht böse gemeint, nur ist mir das jedes Mal aufgefallen. Kann evtl. auch an den FHs hier liegen oder evtl. auch an den Leuten. Dass sie dennoch gut in Rechtsabteilungen arbeiten können ist ja eine ganz andere Sache.
Gar nicht böse gemeint, nur ist mir das jedes Mal aufgefallen. Kann evtl. auch an den FHs hier liegen oder evtl. auch an den Leuten. Dass sie dennoch gut in Rechtsabteilungen arbeiten können ist ja eine ganz andere Sache.
27.11.2020, 11:23
(27.11.2020, 11:11)Gast schrieb:(27.11.2020, 10:48)Gast schrieb: Reden wir doch mal Klartext:
Es gibt keinen Jusristenmangel. Es gibt einen Mangel an guten Juristen. Juristen gibt es wie Sand am Meer.
Zur Qualifikation eines Juristen mit nur einem Examen: welcher Fehleinschätzung unterliegt ihr, mir einem Examen 55k in der Wirtschaft fordern zu können, vor allem mit eistudium besteht für die meisten darin, dass man 4 Jahre vor sich hinlegt, ohne große Leistungen erbringen zu müssen. Und dann schafft man mit Ach und Krach 5 Punkte im Examen (wahrscheinlich in der mündlichen von 4,x noch hochgelupft) und meint dann, man sei der König der Welt und Wirtschatsjuristen und Absolventen von der FH sollen vor einem niedernknien?
Habt ihr mal Examensklausuren gesehen, die mit 4 Punkten bewertet wurden? (Manche dürften ja auch welche geschrieben haben) meint ihr, dass solche Arbeiten, die deshalb zum Bestehen gereicht, weil man die ein oder andere Definition gelernt hat und etwas subsumieren kann sowie Diebstahl und räuberische Erpressung abgrenzen kann, darauf hinweisen, welch hochqualifizierte Bewerber ihr seid?
Im Gegensatz dazu sind Wirtschaftsjuristen und FH Absolventen in Verwaltung hochspezialisiert auf ihren Bereich und haben Praxiserfahrung und können also tatsächlich etwas Gewinn direkt am Anfang für den ArbG darstellen, während der, noch dazu Dipl., jurist wie ein Kleinkind in alles eingeführt werden muss, denn der Arbeitsablauf besteht eben doch nicht nur aus BGB und Schuldrecht AT und bissl Sachenrecht.
Noch dazu, dass der ganze Praxisbezug, wie Rechte durchgesetzt werden, erst im Ref kommt und damit einem Dipl. Jurist zum Einstieg größtenteils fremd sind.
Es ist mir so schleierhaft, wie machen wirklich denken, ihr 1. Examen mit 5,3 sei 55k wert. Vielleicht hinterfragt ihr euch mal, ob das, was ihr in eurem Studium gelernt habt, nicht auch im einem statt sechs Jahren möglich gewesen wäre.
Absolut korrekt. Ich habe im Zuge der Ausbildung mit einem Wirtschaftsjuristen (Bachelor mit Schwerpunkt im Insolvenzrecht) gearbeitet. Der Junge hatte es wirklich drauf. Nicht nur sein materielles Wissen, sondern auch die Tatsache, wie er von der Denkweise her an einen Fall herangegangen ist und wie schnell er Probleme herausgearbeitet und gelöst hat, waren wirklich beeindruckend.
Habe die gegenteilige Erfahrung gemacht. Berufseinsteiger Wirtschaftsjurist (LL.M.) im Unternehmen: Einzelfallwissen super, gute Kompetenz in seinem Fachbereich, aber völlig andere Herangehensweise und m.E. fehlende Basics wie Auslegung von Verträgen und Gesetzen. Sobald etwas Unbekanntes kam, war er überfordert. Es war geradezu, als würden wir juristisch zwei Sprachen sprechen. Wenn ich ihm was erklärt habe, hat er das Ergebnis verstanden, aber nicht das "warum".
Aber super Typ und völlig frei von der juratypischen Notenspinnerei. Vermutlich für die Stelle genau richtig, der Rest kommt mit der BErufserfahrung.
In der Tat kommt man als Wirtschaftsjurist oder mit nur einem Examen mittlerweile gut in Unternehmen unter. Das Referendariat und die Zulassung sind dort nahezu nutzlos. Einstiegsgehalt in mittelständischen Unternehmen nach meiner Umfeldwahrnehmung eher zwischen 40 und 50k. Aber dafür ist man auch etwa 3, 4 Jahre früher im Beruf. Bevor man sich darauf versteift, sollte man allerdings mal eine Rechtsabteilung von Innen gesehen haben, es ist teilweise doch mit der Tätigkeit in Behörden vergleichbar.