26.11.2020, 23:07
Was denkt ihr eigentlich, mit welchem Gehalt ein/e Wi-Jurist/in ohne Examina, aber mit Bachelor- und Masterabschluss (Uni/FH) in den Beruf einsteigt?
Wenn sich ein/e Volljurist/in (oder in meinem Fall Dipl-Jur.) - egal mit welchen Noten - mit einem mickrigen Gehalt zufrieden gibt, dann ist dies eben seinem/ihrem Unvermögen geschuldet, sich angemessen zu verkaufen, wenn nötig, auch Jobs mit RA-Gehilfen-Gehältern oder Bachelorgehältern rigoros abzulehnen.
In Bezug auf meinen Fall spielte weder „Glück“ oder Vitamin B noch irgendeine wie auch immer geartete Art von „Einflussnahme“ eine Rolle. Auch mit 5,2 Punkten und nur mit einem Examen stehe ich mit Stolz da und verlange die mir gebührende Anerkennung meiner Arbeitsleistung in Form eines angemessenen Gehalts. Und diese Angemessenenheit begann bei mir bei 55k, wobei im Arbeitsvertrag eine Klausel über die Nachverhandlung des Gehalts nach 1,5 Jahren - auf mein Hinwirken - aufgenommen worden war. Die Nachverhandlungen endeten erfolgreich bei 60 k. Dennoch möchte ich mein Referendariat und das 2. Examen (irgwann) absolvieren.
Leider gibt es viele sog. Vierer-Volljuristen, die sich gehaltsmässig als Tippse hergeben. Traurig.
Arbeitsbedingt lernte ich einige von unserer Firma mandatierte RAe aus mittelständischen Kanzleien auch persönlich kennen. Mit sind bisher 4 Volljuristen persönlich begegnet, die mit 2xausr. ab 60 k eingestiegen sind. In meinem Bekanntenkreis bekomme ich immer wieder mit, dass es etliche 5-6,5 Punkte Volljuristen gibt, die ordentlich verdienen.
Apropos Wi-Juristen mit Master: Einstiegsgehalt zwischen 55k bis 70 K.
Nun kommt erneut: „Glaub ich net“.
Ich sage: „Lasse redn“ und höre mal wieder die Ärzte.
Wenn sich ein/e Volljurist/in (oder in meinem Fall Dipl-Jur.) - egal mit welchen Noten - mit einem mickrigen Gehalt zufrieden gibt, dann ist dies eben seinem/ihrem Unvermögen geschuldet, sich angemessen zu verkaufen, wenn nötig, auch Jobs mit RA-Gehilfen-Gehältern oder Bachelorgehältern rigoros abzulehnen.
In Bezug auf meinen Fall spielte weder „Glück“ oder Vitamin B noch irgendeine wie auch immer geartete Art von „Einflussnahme“ eine Rolle. Auch mit 5,2 Punkten und nur mit einem Examen stehe ich mit Stolz da und verlange die mir gebührende Anerkennung meiner Arbeitsleistung in Form eines angemessenen Gehalts. Und diese Angemessenenheit begann bei mir bei 55k, wobei im Arbeitsvertrag eine Klausel über die Nachverhandlung des Gehalts nach 1,5 Jahren - auf mein Hinwirken - aufgenommen worden war. Die Nachverhandlungen endeten erfolgreich bei 60 k. Dennoch möchte ich mein Referendariat und das 2. Examen (irgwann) absolvieren.
Leider gibt es viele sog. Vierer-Volljuristen, die sich gehaltsmässig als Tippse hergeben. Traurig.
Arbeitsbedingt lernte ich einige von unserer Firma mandatierte RAe aus mittelständischen Kanzleien auch persönlich kennen. Mit sind bisher 4 Volljuristen persönlich begegnet, die mit 2xausr. ab 60 k eingestiegen sind. In meinem Bekanntenkreis bekomme ich immer wieder mit, dass es etliche 5-6,5 Punkte Volljuristen gibt, die ordentlich verdienen.
Apropos Wi-Juristen mit Master: Einstiegsgehalt zwischen 55k bis 70 K.
Nun kommt erneut: „Glaub ich net“.
Ich sage: „Lasse redn“ und höre mal wieder die Ärzte.
26.11.2020, 23:59
1. 8,7, 2. 8,5 -> 100k, NRW.
27.11.2020, 00:01
Als Diplomjurist bleibt einem halt nicht viel, A9-11 bei Behörden oder eben in Rechtsabteilungen. Früher hätte man dazu "Studienabbruch" gesagt.
27.11.2020, 00:27
Manche leben eben immer noch in der Vergangenheit.
27.11.2020, 09:17
(26.11.2020, 23:07)Dipl. Jurist schrieb: Was denkt ihr eigentlich, mit welchem Gehalt ein/e Wi-Jurist/in ohne Examina, aber mit Bachelor- und Masterabschluss (Uni/FH) in den Beruf einsteigt?
Wenn sich ein/e Volljurist/in (oder in meinem Fall Dipl-Jur.) - egal mit welchen Noten - mit einem mickrigen Gehalt zufrieden gibt, dann ist dies eben seinem/ihrem Unvermögen geschuldet, sich angemessen zu verkaufen, wenn nötig, auch Jobs mit RA-Gehilfen-Gehältern oder Bachelorgehältern rigoros abzulehnen.
In Bezug auf meinen Fall spielte weder „Glück“ oder Vitamin B noch irgendeine wie auch immer geartete Art von „Einflussnahme“ eine Rolle. Auch mit 5,2 Punkten und nur mit einem Examen stehe ich mit Stolz da und verlange die mir gebührende Anerkennung meiner Arbeitsleistung in Form eines angemessenen Gehalts. Und diese Angemessenenheit begann bei mir bei 55k, wobei im Arbeitsvertrag eine Klausel über die Nachverhandlung des Gehalts nach 1,5 Jahren - auf mein Hinwirken - aufgenommen worden war. Die Nachverhandlungen endeten erfolgreich bei 60 k. Dennoch möchte ich mein Referendariat und das 2. Examen (irgwann) absolvieren.
Leider gibt es viele sog. Vierer-Volljuristen, die sich gehaltsmässig als Tippse hergeben. Traurig.
Arbeitsbedingt lernte ich einige von unserer Firma mandatierte RAe aus mittelständischen Kanzleien auch persönlich kennen. Mit sind bisher 4 Volljuristen persönlich begegnet, die mit 2xausr. ab 60 k eingestiegen sind. In meinem Bekanntenkreis bekomme ich immer wieder mit, dass es etliche 5-6,5 Punkte Volljuristen gibt, die ordentlich verdienen.
Apropos Wi-Juristen mit Master: Einstiegsgehalt zwischen 55k bis 70 K.
Nun kommt erneut: „Glaub ich net“.
Ich sage: „Lasse redn“ und höre mal wieder die Ärzte.
Anerkennung für ein schwaches 1. Examen? Naja...hattest Glück, dass die Verantwortlichen in deinem Unternehmen offensichtlich keinen Plan von der juristischen Ausbildung haben.
27.11.2020, 09:26
"Auch mit 5,2 Punkten und nur mit einem Examen stehe ich mit Stolz da und verlange die mir gebührende Anerkennung"
Totally lost
Totally lost
27.11.2020, 10:13
(27.11.2020, 09:17)Gast schrieb:(26.11.2020, 23:07)Dipl. Jurist schrieb: Was denkt ihr eigentlich, mit welchem Gehalt ein/e Wi-Jurist/in ohne Examina, aber mit Bachelor- und Masterabschluss (Uni/FH) in den Beruf einsteigt?
Wenn sich ein/e Volljurist/in (oder in meinem Fall Dipl-Jur.) - egal mit welchen Noten - mit einem mickrigen Gehalt zufrieden gibt, dann ist dies eben seinem/ihrem Unvermögen geschuldet, sich angemessen zu verkaufen, wenn nötig, auch Jobs mit RA-Gehilfen-Gehältern oder Bachelorgehältern rigoros abzulehnen.
In Bezug auf meinen Fall spielte weder „Glück“ oder Vitamin B noch irgendeine wie auch immer geartete Art von „Einflussnahme“ eine Rolle. Auch mit 5,2 Punkten und nur mit einem Examen stehe ich mit Stolz da und verlange die mir gebührende Anerkennung meiner Arbeitsleistung in Form eines angemessenen Gehalts. Und diese Angemessenenheit begann bei mir bei 55k, wobei im Arbeitsvertrag eine Klausel über die Nachverhandlung des Gehalts nach 1,5 Jahren - auf mein Hinwirken - aufgenommen worden war. Die Nachverhandlungen endeten erfolgreich bei 60 k. Dennoch möchte ich mein Referendariat und das 2. Examen (irgwann) absolvieren.
Leider gibt es viele sog. Vierer-Volljuristen, die sich gehaltsmässig als Tippse hergeben. Traurig.
Arbeitsbedingt lernte ich einige von unserer Firma mandatierte RAe aus mittelständischen Kanzleien auch persönlich kennen. Mit sind bisher 4 Volljuristen persönlich begegnet, die mit 2xausr. ab 60 k eingestiegen sind. In meinem Bekanntenkreis bekomme ich immer wieder mit, dass es etliche 5-6,5 Punkte Volljuristen gibt, die ordentlich verdienen.
Apropos Wi-Juristen mit Master: Einstiegsgehalt zwischen 55k bis 70 K.
Nun kommt erneut: „Glaub ich net“.
Ich sage: „Lasse redn“ und höre mal wieder die Ärzte.
Anerkennung für ein schwaches 1. Examen? Naja...hattest Glück, dass die Verantwortlichen in deinem Unternehmen offensichtlich keinen Plan von der juristischen Ausbildung haben.
Selbstverständlich: Anerkennung für ein erfolgreiches Examen, völlig egal mit welcher Note. Wenn sich ein Volljurist (auch mit 4 Punkten) unter 50 K zufrieden gibt, während der Wijurist (nicht selten) mit 55 K anfängt, hat der Volljurist weder seinen Marktwert realisiert noch beherrscht er die Kunst des Verhandelns und der Argumentation. So einen würde auch ich nicht einstellen wollen.
Was ich versuche, euch klarzumachen, ist Folgendes:
Ihr seid hochqualifizierte Juristen, auch mit 2xausr. Kapiert das endlich und strahlt euren Marktwert aus, lasst euch nicht zu Tippsen degradieren und lehnt jede Stelle ab, die eure Qualitäten mit einem mickrigen Gehalt nicht anerkennen wollen/können. Bleibt standhaft und seid stolz auf eure erbrachten Leistungen.
27.11.2020, 10:18
(27.11.2020, 00:01)Gast schrieb: Als Diplomjurist bleibt einem halt nicht viel, A9-11 bei Behörden oder eben in Rechtsabteilungen. Früher hätte man dazu "Studienabbruch" gesagt.
nein, es ist ja gerade ein abgeschlossenes Studium. Das Ref ist eine Fortbildung, auch wenn das mancher nicht verstehen mag.
27.11.2020, 10:20
(27.11.2020, 10:13)Dipl. Jurist schrieb:(27.11.2020, 09:17)Gast schrieb:(26.11.2020, 23:07)Dipl. Jurist schrieb: Was denkt ihr eigentlich, mit welchem Gehalt ein/e Wi-Jurist/in ohne Examina, aber mit Bachelor- und Masterabschluss (Uni/FH) in den Beruf einsteigt?
Wenn sich ein/e Volljurist/in (oder in meinem Fall Dipl-Jur.) - egal mit welchen Noten - mit einem mickrigen Gehalt zufrieden gibt, dann ist dies eben seinem/ihrem Unvermögen geschuldet, sich angemessen zu verkaufen, wenn nötig, auch Jobs mit RA-Gehilfen-Gehältern oder Bachelorgehältern rigoros abzulehnen.
In Bezug auf meinen Fall spielte weder „Glück“ oder Vitamin B noch irgendeine wie auch immer geartete Art von „Einflussnahme“ eine Rolle. Auch mit 5,2 Punkten und nur mit einem Examen stehe ich mit Stolz da und verlange die mir gebührende Anerkennung meiner Arbeitsleistung in Form eines angemessenen Gehalts. Und diese Angemessenenheit begann bei mir bei 55k, wobei im Arbeitsvertrag eine Klausel über die Nachverhandlung des Gehalts nach 1,5 Jahren - auf mein Hinwirken - aufgenommen worden war. Die Nachverhandlungen endeten erfolgreich bei 60 k. Dennoch möchte ich mein Referendariat und das 2. Examen (irgwann) absolvieren.
Leider gibt es viele sog. Vierer-Volljuristen, die sich gehaltsmässig als Tippse hergeben. Traurig.
Arbeitsbedingt lernte ich einige von unserer Firma mandatierte RAe aus mittelständischen Kanzleien auch persönlich kennen. Mit sind bisher 4 Volljuristen persönlich begegnet, die mit 2xausr. ab 60 k eingestiegen sind. In meinem Bekanntenkreis bekomme ich immer wieder mit, dass es etliche 5-6,5 Punkte Volljuristen gibt, die ordentlich verdienen.
Apropos Wi-Juristen mit Master: Einstiegsgehalt zwischen 55k bis 70 K.
Nun kommt erneut: „Glaub ich net“.
Ich sage: „Lasse redn“ und höre mal wieder die Ärzte.
Anerkennung für ein schwaches 1. Examen? Naja...hattest Glück, dass die Verantwortlichen in deinem Unternehmen offensichtlich keinen Plan von der juristischen Ausbildung haben.
Selbstverständlich: Anerkennung für ein erfolgreiches Examen, völlig egal mit welcher Note. Wenn sich ein Volljurist (auch mit 4 Punkten) unter 50 K zufrieden gibt, während der Wijurist (nicht selten) mit 55 K anfängt, hat der Volljurist weder seinen Marktwert realisiert noch beherrscht er die Kunst des Verhandelns und der Argumentation. So einen würde auch ich nicht einstellen wollen.
Was ich versuche, euch klarzumachen, ist Folgendes:
Ihr seid hochqualifizierte Juristen, auch mit 2xausr. Kapiert das endlich und strahlt euren Marktwert aus, lasst euch nicht zu Tippsen degradieren und lehnt jede Stelle ab, die eure Qualitäten mit einem mickrigen Gehalt nicht anerkennen wollen/können. Bleibt standhaft und seid stolz auf eure erbrachten Leistungen.
Same hier.
50.000 sind für jeden Volljuristen bei 40h das Minimum an Gehalt.
Einer Freundin berufsanfängerin wurde letztens auch 38.000 angeboten, noch im gespräch sind sie auf 45.000 hoch. die damen und herren probieren es halt... und manche lassen es mit sich machen...
natürlich lehnt man dann so ein angebot ab.
Jeder REWE Kassierer verdient teilweise mehr....
Irgendwelche BWLER bekommen 55.000 zum einstieg....
Also warum nicht auch wir juristen
ES HERRSCHT JURISTENMANGEL!
27.11.2020, 10:22
(27.11.2020, 00:01)Gast schrieb: Als Diplomjurist bleibt einem halt nicht viel, A9-11 bei Behörden oder eben in Rechtsabteilungen. Früher hätte man dazu "Studienabbruch" gesagt.
Ich habe es nach meinem 1. Examen auch bei Behörden versucht. IdR haben die kein Interesse an Juristen mit dem 1. Staatsexamen und rekrutieren ihren Bedarf an den FH der öff. Verwaltung. Denn die haben dann 3 Jahre Verwaltungsrecht studiert und mehrere Praktika in der Verwaltung hinter sich und sind damit besser qualifiziert als der Jurist mit dem Generalistenstudium. Zumindest sind das meine Erfahrungen im Raum Köln/Leverkusen gewesen.