25.11.2020, 20:13
Na ja, kann schon mal passieren, wenn mehrere ganz grobe Fehler drin sind und auch sonst wenig Brauchbares.
Bsp.: keine richtigen/brauchbaren Obersätze, schon der Maßstab der Begründetheitsprüfung falsch; bei der Sachrüge nicht die Urteilsgründe zugrunde gelegt, sondern das Protokoll mitberücksichtigt; die Häfte der Probleme übersehen, die andere Hälfte nicht vertretbar/nachvollziehbar gelöst, etwa im Ergebnis falsch und zudem ohne oder mit nicht nachvollziehbarer Begründung; fälschliche Annahme einer eigenen Sachentscheidung des Revisionsgericht, ohne dass die Vss. vorlägen und damit falscher Antrag; Mängel im Verfahrensrecht und/oder Sachrecht, die grundlegende juristische Defizite offenbaren (Prüfung versuchter Hausfriedensbruch; seitenlange Prüfung eines Mordversuchs, obwohl ersichtlich keinerlei Vorsatz vorliegt; Abwägung Leben gegen Leben in § 34 StGB...).
Natürlich viele derartiger Fehler kumulativ.
Es genügt eben nicht, dass die Lösung formal einen gewissen Umfang (26 Seiten) hat und dem Aufbau nach an eine Revisionsklausurbearbeitung (Zulässigkeit, Begründetheit) erinnert.
Bsp.: keine richtigen/brauchbaren Obersätze, schon der Maßstab der Begründetheitsprüfung falsch; bei der Sachrüge nicht die Urteilsgründe zugrunde gelegt, sondern das Protokoll mitberücksichtigt; die Häfte der Probleme übersehen, die andere Hälfte nicht vertretbar/nachvollziehbar gelöst, etwa im Ergebnis falsch und zudem ohne oder mit nicht nachvollziehbarer Begründung; fälschliche Annahme einer eigenen Sachentscheidung des Revisionsgericht, ohne dass die Vss. vorlägen und damit falscher Antrag; Mängel im Verfahrensrecht und/oder Sachrecht, die grundlegende juristische Defizite offenbaren (Prüfung versuchter Hausfriedensbruch; seitenlange Prüfung eines Mordversuchs, obwohl ersichtlich keinerlei Vorsatz vorliegt; Abwägung Leben gegen Leben in § 34 StGB...).
Natürlich viele derartiger Fehler kumulativ.
Es genügt eben nicht, dass die Lösung formal einen gewissen Umfang (26 Seiten) hat und dem Aufbau nach an eine Revisionsklausurbearbeitung (Zulässigkeit, Begründetheit) erinnert.
25.11.2020, 20:22
Danke für die schnellen Antworten.
Tatsächlich könnte das Schriftbild problematisch sein, der Kollege hatte bereits eine Klausur in der AG, die deshalb nur halb korrigiert wurde.
Kann man denn rein theoretisch einfach jemanden mit 1 Punkt abspeisen wegen der Unleserlichkeit? Könnte man sich da zur Wehr setzen? Schliesslich ist die Leserlichkeit ja auch subjektiv bedingt (bspw. kann ich seine Schrift lesen, andere haben da Schwierigkeiten).
Tatsächlich könnte das Schriftbild problematisch sein, der Kollege hatte bereits eine Klausur in der AG, die deshalb nur halb korrigiert wurde.
Kann man denn rein theoretisch einfach jemanden mit 1 Punkt abspeisen wegen der Unleserlichkeit? Könnte man sich da zur Wehr setzen? Schliesslich ist die Leserlichkeit ja auch subjektiv bedingt (bspw. kann ich seine Schrift lesen, andere haben da Schwierigkeiten).
25.11.2020, 20:54
(25.11.2020, 20:22)NRW082020 schrieb: Danke für die schnellen Antworten.
Tatsächlich könnte das Schriftbild problematisch sein, der Kollege hatte bereits eine Klausur in der AG, die deshalb nur halb korrigiert wurde.
Kann man denn rein theoretisch einfach jemanden mit 1 Punkt abspeisen wegen der Unleserlichkeit? Könnte man sich da zur Wehr setzen? Schliesslich ist die Leserlichkeit ja auch subjektiv bedingt (bspw. kann ich seine Schrift lesen, andere haben da Schwierigkeiten).
Man ist ausgeliefert. Es gibt kaum erfolgreiche Prüfungsanfechtungen. Die Gerichte ziehen sich aus der Prüfung zurück und wälzen alles auf den Entscheidungsspielraum der Prüfer ab. Es sei denn, der Prüfer verfasst beleidigende Randbemerkungen. Also ein hoffnungsloses unterfangen. Das Schriftbild kann mit ein Grund für eine schlechte Bewertung sein, da dies im Sorgfaltsbereich des Prüflings liegt. Ein objektiver Prüfer darf bei fehlender Entzifferung des Geschriebenen den Abschnitt nicht als richtig bewerten.
So leid es mir für deinen Kollegen tut, so funktioniert leider dieses fucking System. Es gibt unzählige Referendare, die mehrere Seiten an Gutachten/Entscheidungsgründe geschrieben haben und den Korrektoren nichts anderes als "unsaubere Subsumtion", "oberflächlige Abhandlung", "Sachverhalt wiederholt" oder "schlechter Stil" als Randbemerkung einfällt. Solange es keinen Widerstand gibt, läuft es halt so weiter.
25.11.2020, 21:24
Danke für die ausführliche und einfühlsame Antwort!
Ich warte ab, was nächste Woche bei ihm an der Klausur steht, er hat einen Einsichtstermin erhalten.
1 Punkt finde ich halt heftig, da hätte man sich Russack sparen können und einfach zuhause sitzen bleiben können. Ich habe mit ihm seit dem ersten Uni-Semester zusammen gelernt, er ist schon immer ein Strafrechts-Ass gewesen. Sein Schriftbild war schon oft bemängelt worden, aber damit hat er schliesslich ein sehr schönes erstes Examen geschrieben... Dass dies nun zu einem Problem führen könnte, würde mich sehr für ihn ärgern, zumal wir parallel die Augustklausuren dieses Jahr geschrieben, uns nach jeder Klausur ausgetauscht und stets identisch geprüft, wobei ich bestanden habe, er aber nur 1 Punkt hat. Der erste Schock war tatsächlich "sind da Teile der Klausur verloren gegangen?". Sein Schriftbild wäre aber wahrscheinlicher (leider auch wahrscheinlicher als etliche Kardinalsfehler... Wo man zumindest sagen könnte, dass man aus den Fehlern für den Zweitversuch lernen könnte, das wäre ja nun einmal wünschenswert, um weiter zu kommen und diese Fehler nicht noch einmal zu machen).
Ich warte ab, was nächste Woche bei ihm an der Klausur steht, er hat einen Einsichtstermin erhalten.
1 Punkt finde ich halt heftig, da hätte man sich Russack sparen können und einfach zuhause sitzen bleiben können. Ich habe mit ihm seit dem ersten Uni-Semester zusammen gelernt, er ist schon immer ein Strafrechts-Ass gewesen. Sein Schriftbild war schon oft bemängelt worden, aber damit hat er schliesslich ein sehr schönes erstes Examen geschrieben... Dass dies nun zu einem Problem führen könnte, würde mich sehr für ihn ärgern, zumal wir parallel die Augustklausuren dieses Jahr geschrieben, uns nach jeder Klausur ausgetauscht und stets identisch geprüft, wobei ich bestanden habe, er aber nur 1 Punkt hat. Der erste Schock war tatsächlich "sind da Teile der Klausur verloren gegangen?". Sein Schriftbild wäre aber wahrscheinlicher (leider auch wahrscheinlicher als etliche Kardinalsfehler... Wo man zumindest sagen könnte, dass man aus den Fehlern für den Zweitversuch lernen könnte, das wäre ja nun einmal wünschenswert, um weiter zu kommen und diese Fehler nicht noch einmal zu machen).
25.11.2020, 21:28
(25.11.2020, 21:24)NRW082020 schrieb: Danke für die ausführliche und einfühlsame Antwort!
Ich warte ab, was nächste Woche bei ihm an der Klausur steht, er hat einen Einsichtstermin erhalten.
1 Punkt finde ich halt heftig, da hätte man sich Russack sparen können und einfach zuhause sitzen bleiben können. Ich habe mit ihm seit dem ersten Uni-Semester zusammen gelernt, er ist schon immer ein Strafrechts-Ass gewesen. Sein Schriftbild war schon oft bemängelt worden, aber damit hat er schliesslich ein sehr schönes erstes Examen geschrieben... Dass dies nun zu einem Problem führen könnte, würde mich sehr für ihn ärgern, zumal wir parallel die Augustklausuren dieses Jahr geschrieben, uns nach jeder Klausur ausgetauscht und stets identisch geprüft, wobei ich bestanden habe, er aber nur 1 Punkt hat. Der erste Schock war tatsächlich "sind da Teile der Klausur verloren gegangen?". Sein Schriftbild wäre aber wahrscheinlicher (leider auch wahrscheinlicher als etliche Kardinalsfehler... Wo man zumindest sagen könnte, dass man aus den Fehlern für den Zweitversuch lernen könnte, das wäre ja nun einmal wünschenswert, um weiter zu kommen und diese Fehler nicht noch einmal zu machen).
Einfach Mal schauen was die Einsichtnahme ergibt!
Ander Frage: du bist aus NRW und ihr habt schon Noten?
25.11.2020, 21:35
(25.11.2020, 21:24)NRW082020 schrieb: Danke für die ausführliche und einfühlsame Antwort!
Ich warte ab, was nächste Woche bei ihm an der Klausur steht, er hat einen Einsichtstermin erhalten.
1 Punkt finde ich halt heftig, da hätte man sich Russack sparen können und einfach zuhause sitzen bleiben können. Ich habe mit ihm seit dem ersten Uni-Semester zusammen gelernt, er ist schon immer ein Strafrechts-Ass gewesen. Sein Schriftbild war schon oft bemängelt worden, aber damit hat er schliesslich ein sehr schönes erstes Examen geschrieben... Dass dies nun zu einem Problem führen könnte, würde mich sehr für ihn ärgern, zumal wir parallel die Augustklausuren dieses Jahr geschrieben, uns nach jeder Klausur ausgetauscht und stets identisch geprüft, wobei ich bestanden habe, er aber nur 1 Punkt hat. Der erste Schock war tatsächlich "sind da Teile der Klausur verloren gegangen?". Sein Schriftbild wäre aber wahrscheinlicher (leider auch wahrscheinlicher als etliche Kardinalsfehler... Wo man zumindest sagen könnte, dass man aus den Fehlern für den Zweitversuch lernen könnte, das wäre ja nun einmal wünschenswert, um weiter zu kommen und diese Fehler nicht noch einmal zu machen).
Ich habe auch im August diesen Jahres geschrieben, allerdings in Hamburg. Bei der Revision hatte ich eigentlich ein ganz gutes Gefühl und hatte einigermaßen vollständig abgegeben. Ich habe für die Klausur 2 Punkte bekommen. Die Anklage hingegen war eine Katastrophe. Ich habe nur 2 von 4 Beschuldigten geschafft (Anklage allerdings fertig) und hatte materiell-rechtlich gar keinen Plan. Die Klausur wurde mit 7 Punkten bewertet, was für mich ebenfalls überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Ich habe mich schon gefragt, ob da etwas verwechselt wurde. Das wäre dann von der Benotung plausibel...
25.11.2020, 21:52
Ich habe nicht in dem Termin geschrieben, aber gerade bei der Revision erhält man schnell mittelmäßige bis schlechte Noten, vor allem, wenn die Klausur eher leicht ist.
In meinem Erstversuch hatte ich 6 Punkte in der Revision, obwohl ich sehr gut darauf vorbereitet war, in den Probeklausuren eher im Schnitt 10 hatte und fast alles richtig. Korrektur war sehr oberflächlich, nur so "Argumentation teilweise etwas knapp".
In der Verbesserung hatte ich dann 12 in der Revision.
Kann also schnell passieren, dass man schlecht abschneidet.
In meinem Erstversuch hatte ich 6 Punkte in der Revision, obwohl ich sehr gut darauf vorbereitet war, in den Probeklausuren eher im Schnitt 10 hatte und fast alles richtig. Korrektur war sehr oberflächlich, nur so "Argumentation teilweise etwas knapp".
In der Verbesserung hatte ich dann 12 in der Revision.
Kann also schnell passieren, dass man schlecht abschneidet.
25.11.2020, 22:39
(25.11.2020, 21:35)GastHH schrieb: Ich habe auch im August diesen Jahres geschrieben, allerdings in Hamburg. Bei der Revision hatte ich eigentlich ein ganz gutes Gefühl und hatte einigermaßen vollständig abgegeben. Ich habe für die Klausur 2 Punkte bekommen. Die Anklage hingegen war eine Katastrophe. Ich habe nur 2 von 4 Beschuldigten geschafft (Anklage allerdings fertig) und hatte materiell-rechtlich gar keinen Plan. Die Klausur wurde mit 7 Punkten bewertet, was für mich ebenfalls überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Ich habe mich schon gefragt, ob da etwas verwechselt wurde. Das wäre dann von der Benotung plausibel...
Ging mir ähnlich, war sicher, in der StA durchgefallen zu sein (nur halbes A-Gutachten, das und den Rest aber ordentlich), war aber noch bestanden. Fand die umfangmäßig unschaffbar - auch bei weniger als 30+ Grad. Revision bekam statt der erwarteten 9-12 aber nur 5 Punkte. Generell gabs aus meiner Sicht unerwartet niedrige Noten für die gut gelaufenen Klausuren.
26.11.2020, 00:08
In meinem 1. Versuch hatte ich in der Revisions-Klausur 5 Punkte. 30 Seiten, von denen auf mindestens 25 Seiten ausschließlich "Häkchen" zu finden waren und die letzten 5 Seiten war beileibe nicht alles schlecht bzw. falsch.
Im Grunde konnte der Korrektor dann auch gar nicht die Klausur in seinem Votum "zerreißen". Er hat sich dann aber an den "kleinen Fehlern" aufgegeilt und mir am Ende 5 (!) Punkte drunter geschrieben. Ich halte dies nach wie vor für einen riesigen Skandal.
Ich verstehe nicht, warum (generell) Jura , spezifisch aber die Revision so schlecht bewertet wird. Durch den Kommentar haben zwar viele halbwegs richtige Lösungen, dass aber dann Maßstäbe angesetzt werden wie bei einem BGH Richter (und selbst der würde vermutlich nur 6-7 Punkte bekommen), ist absurd.
Man kann sich nicht wehren. Es bringt nun mal idR nichts. Das ist das traurige an diesem System. Es ist unfassbar unfair und ich weiß, dass ein anderer, fairer Korrektor mir für die Klausur zweistellig gegeben hätte. ES WAR VERDAMMT NOCH MAL FAST ALLES RICHTIG, was der Korrektor sogar durch die "Häkchen" kennzeichnete.
Aber das ist leider Jura.
@ Kollege oben: Tut mir leid. Gib trotzdem noch mal Gas. Ich würde allerdings nicht zu viel Zeit mit der Einsichtnahme verschwenden. Konzentrier dich vor allem auf die anderen Klausuren (ZivR), denn die Revision ist noch mehr Willkür als alles andere. Viel Erfolg
Im Grunde konnte der Korrektor dann auch gar nicht die Klausur in seinem Votum "zerreißen". Er hat sich dann aber an den "kleinen Fehlern" aufgegeilt und mir am Ende 5 (!) Punkte drunter geschrieben. Ich halte dies nach wie vor für einen riesigen Skandal.
Ich verstehe nicht, warum (generell) Jura , spezifisch aber die Revision so schlecht bewertet wird. Durch den Kommentar haben zwar viele halbwegs richtige Lösungen, dass aber dann Maßstäbe angesetzt werden wie bei einem BGH Richter (und selbst der würde vermutlich nur 6-7 Punkte bekommen), ist absurd.
Man kann sich nicht wehren. Es bringt nun mal idR nichts. Das ist das traurige an diesem System. Es ist unfassbar unfair und ich weiß, dass ein anderer, fairer Korrektor mir für die Klausur zweistellig gegeben hätte. ES WAR VERDAMMT NOCH MAL FAST ALLES RICHTIG, was der Korrektor sogar durch die "Häkchen" kennzeichnete.
Aber das ist leider Jura.
@ Kollege oben: Tut mir leid. Gib trotzdem noch mal Gas. Ich würde allerdings nicht zu viel Zeit mit der Einsichtnahme verschwenden. Konzentrier dich vor allem auf die anderen Klausuren (ZivR), denn die Revision ist noch mehr Willkür als alles andere. Viel Erfolg
26.11.2020, 10:08
(25.11.2020, 22:39)Gast schrieb:(25.11.2020, 21:35)GastHH schrieb: Ich habe auch im August diesen Jahres geschrieben, allerdings in Hamburg. Bei der Revision hatte ich eigentlich ein ganz gutes Gefühl und hatte einigermaßen vollständig abgegeben. Ich habe für die Klausur 2 Punkte bekommen. Die Anklage hingegen war eine Katastrophe. Ich habe nur 2 von 4 Beschuldigten geschafft (Anklage allerdings fertig) und hatte materiell-rechtlich gar keinen Plan. Die Klausur wurde mit 7 Punkten bewertet, was für mich ebenfalls überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Ich habe mich schon gefragt, ob da etwas verwechselt wurde. Das wäre dann von der Benotung plausibel...
Ging mir ähnlich, war sicher, in der StA durchgefallen zu sein (nur halbes A-Gutachten, das und den Rest aber ordentlich), war aber noch bestanden. Fand die umfangmäßig unschaffbar - auch bei weniger als 30+ Grad. Revision bekam statt der erwarteten 9-12 aber nur 5 Punkte. Generell gabs aus meiner Sicht unerwartet niedrige Noten für die gut gelaufenen Klausuren.
Danke für die Rückmeldung. Da es offenbar nicht nur mir so ging, kann ich dem Ganzen etwas gelassener entgegentreten. Mit einer durchgefallenen Strafrechts-Klausur hatte ich ohnehin kalkuliert. Sei es drum, dass sich die Verteilung nun etwas anders darstellt.