24.11.2016, 17:05
Werden in BW eigentlich die gleichen Klausuren geschrieben, weil diese auch am 1.12. beginnen?
24.11.2016, 17:47
Hat noch wer gegen Beklagter zu 1) (teilweise --> MVS) bejaht und gegen Beklagter zu 2) abgelehnt und kam dann zu Baumbachsche Kostenformel?:@
Und wie bitte löst man den Mist mit dem VU. Das war ja mega komisch.
Und wie bitte löst man den Mist mit dem VU. Das war ja mega komisch.
24.11.2016, 18:15
sollte der richtige weg sein ... leider habe ich dummerweise den Tenor zum Schluss geschrieben und vergessen Vu aufzuheben... Tja, vielleicht überzeugen ja meine materiellen Ausführungen..
25.11.2016, 14:27
25.11.2016, 14:37
(25.11.2016, 14:27)GPA schrieb:(24.11.2016, 16:08)Gast schrieb: Wer soll den darauf antworten? Ist nicht nur beim GPA alles vorverlegt worden?und dürfen sich daher die Leute aus dem GPA Bereich nicht austauschen?!? :dodgy:
Wurde in Bayern nicht vor allem die gleiche Klausur geschrieben? Klingt zumindest so.
25.11.2016, 15:56
Ich entschuldige mich.. Ich habe gelesen "was lief bei euch heute so".. Natürlich ist die frage dann berechtigt wenn man sie richtig liest..
25.11.2016, 18:39
heute kam eine Klägerklausur mit Anwaltswechsel, einem VU gegen den Kläger und ner Zustellung des VU an den vorherigen Anwalt. Der das VU einfach wieder zurück ans Gericht geschickt hat und meinte, dass er nicht mehr für den Mandanten zuständig sei... Materiellrechtlich war es Mietrecht mit Widerklage... Ich war mir total unsicher, denn mMn war der ursprüngliche Klageantrag schon sowas von unbegründet, sodass ich nicht mal genau wusste was ich beantragen sollte...
In Kiel kam noch Baulärm dazu... es war ein wundervoller Freitag...
In Kiel kam noch Baulärm dazu... es war ein wundervoller Freitag...
25.11.2016, 22:05
Viel Erfolg allen!
26.11.2016, 11:08
(25.11.2016, 18:39)Gast schrieb: heute kam eine Klägerklausur mit Anwaltswechsel, einem VU gegen den Kläger und ner Zustellung des VU an den vorherigen Anwalt. Der das VU einfach wieder zurück ans Gericht geschickt hat und meinte, dass er nicht mehr für den Mandanten zuständig sei... Materiellrechtlich war es Mietrecht mit Widerklage... Ich war mir total unsicher, denn mMn war der ursprüngliche Klageantrag schon sowas von unbegründet, sodass ich nicht mal genau wusste was ich beantragen sollte...
In Kiel kam noch Baulärm dazu... es war ein wundervoller Freitag...
Mich hat der Lärm auch total aus dem Konzept gebracht. Das war wohl ein Drucker in der JVA kA vlt drucken die da eine Gefängniszeitung oder so gg jedenfalls echt nicht normal dass das wichtiger ist als wir :@:@:@:@
Bei mir bekommt der Kläger alles. Der Untermietvertrag wurde zwar geschlossen aber der andere Typ hat ihn ja nicht bezahlt und das war die Bedingung dass verrechnet wird. KA ist sicher falsch ich konnte mich null konzentrieren. Hatte sogar Ohropax die nicht halfen. Finde ich ja "toll" dass sie VERSUCHT es für nächste Woche abzustellen..... ja ne is klar....
26.11.2016, 12:06
Aber die Bedingung war doch nur dass der Untermietvertrag zustande kommt. Dass war mE gegeben. Daher Abtretung (+) und (konkludente) Aufrechnung. Dass er das Geld noch nicht erhalten hat ist ja Problem des Klägers. Muss er sich halt an die UG wenden.